Annotationes Epigraphicae III. Zu einigen Inschriften aus den zwei germanischen Provinzen. Göttinger Forum für Altertumswissenschaft 19. 2015. 179-197 (original) (raw)
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2019
In der Erbacherhofstraße in Mainz/Mogontiacum fand sich im Jahre 1889 eine Bauinschrift (Höhe 17 cm-Breite 32 cm-Tiefe 20 cm) aus Muschelkalk, die aufgrund der genannten Legion aus der Zeit zwischen 70 und 92 n. Chr. stammt (Abb.1). Der Stein in Form einer Tabula ansata ist an einigen Stellen bestoßen. Die Inschrift lässt sich allerdings noch gut entziffern. KÖRBER liest den kurzen Text wie folgt: 1 C(o)ho(rs) II • leg(io) XIIII g(emina) • M(artia) V(ictrix) • > (centuria) Iuli(i) • Sedati
GfA 16 (2013), S. 1037—1040
Militärgeschichte der germanischen Provinzen, hrsg. von Krešimir Matijević/Wolfgang Spickermann. Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2010, 643 S., 161 s/w-Abb. , 13 Taf. und 5 Ktn. Der opulente Band birgt 30 Aufsätze von Prof. Dr. Rainer Wiegels, mit dem dieser anlässlich seines 70. Geburtstages von den Herausgebern geehrt wird. Da eine klassische Festschrift mit Beiträgen seiner Schüler, Weggefährten und Kollegen erst vor einigen Jahren zu seinem 65. Geburtstag erschienen ist, 1 soll dieses Mal der Jubilar selbst zu Wort kommen. Eine Entscheidung, die nur zu begrüßen ist, werden doch in diesem Band weit entlegen publizierte Werke des Autors zusammengefasst und bequem zugänglich gemacht. Auf ein Schriftenverzeichnis und einen Lebenslauf des Gefeierten wurde ebenfalls mit Hinweis auf die Festschrift verzichtet.
Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben, 2021
Decuriones municipii et IIIIviri. Zur Verwaltung des römischen Augsburgs * Abstractum: Nach einer grundlegenden Revision quattuorviral verwalteter Municipia auf der Iberischen Halbinsel können die neuen Erkenntnisse auch auf das römische Augsburg übertragen werden. So muss für Augusta Vindelicum gleichfalls angenommen werden, dass die Stadt von vier Quattuorviri geleitet wurde, die sich einteilen lassen in zwei Quattuorviri iure dicundo und in zwei Quattuorviri aedilicia potestate. Fehlen bei diesem Titel die Spezifizierungen, wie dies in Augsburg beim Decurio und Quattuorvir Caius Iulianius Iulius der Fall ist, so handelt es sich hierbei um Quattuorviri iure dicundo.