Die prozessuale Vertretungsmacht des Handelsvertreters im türkischen Recht gemäß Art. 119 Abs. 2 türk. aHGB (Art. 105 nHGB) (original) (raw)

2003, Die Rechtsfragen der Internationalen Handelsvertretungen am Beispiel des deutschen und türkischen Rechts

Art. 119 Abs. 2 türk. HGB 1 enthält im Hinblick auf die Vertretungsmacht des Handelsvertreters im Prozess eine äußerst wichtige und gleichzeitig umstrittene Regelung. Nach dieser Vorschrift kann der Handelsvertreter nämlich im Namen des Unternehmers (müvekkili namına) klagen und verklagt werden, wenn aus den von ihm abgeschlossenen Verträgen ein Rechtsstreit entsteht. Diese Befugnisse des Handelsvertreters dürfen gem. Abs. 3 vertraglich nicht eingeschränkt werden. Die ratio legis der Vorschrift ergibt sich aus ihrer Begründung: "Nach dieser Regelung, die dem jetzigen Art. 95 des ETK (türk. HGB von 1926) entspricht, kann der Handelsvertreter im Namen des Unternehmers klagen und gegen ihn Klage erhoben werden. Eine anderweitige Vereinbarung ist unwirksam, denn die Erfahrungen zeigten, dass sich die Vertreter, die im Namen des ausländischen Unternehmens Geschäfte vornehmen, aufgrund derartiger vorformulierter Vereinbarungen darauf berufen, dass die ausländischen * Der vorliegende Beitrag stellt den dreizehnten Teil der Dissertationsarbeit des Autors dar. Die Arbeit zum Thema "Die Rechtsfragen der Internationalen Handelsvertretungen am Beispiel des deutschen und türkischen Rechts" wurde von Prof. Dr. Peter Gottwald betreut, und erschien in der Reihe der Rechtswissenschaft von Peter Lang Verlag, Fraunkfurt a.M., 2003. ** Der Autor ist wiss. Mitarbeiter an der wirtschafts-und verwaltungswissenschaftlichen Fakultät von Universität Balıkesir in Bandırma. 1 Art. 119 Abs. 2 türk. HGB lautet wörtlich: "Bu gibi mukavelelerden (d.h. aracılıkta bulunduğu veya akdettiği mukavelelerle ilgili) çıkacak ihtilaflardan dolayı acente müvekkili namına dava açabileceği gibi kendisine karşı da aynı sıfatla (d.h. müvekili adına = im Namen des Unternehmers) dava açılabilir.'Abs. 3 dieser Norm lautet: ‚Bu gibi hükümlere aykırı şartlar muteber değildir.'

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Der Deutsche Handelstag als Treffraum ökonomischer und juristischer Regulierungsrationalitäten

Treffräume juristischer und ökonomischer Regulierungsrationalitäten, 2014

Als der Deutsche Handelstag (DHT) 1886 über die Zukunft seiner Arbeit und seine Stellung im deutschen Verbandssystem diskutierte, hob der Berichterstatter Emil Russel von der Berliner Disconto-Gesellschaft hervor: »Der Deutsche Handelstag aber ist dazu berufen, diese vielgestaltigen Formen und Anschauungen der Handelskammern in sich zu vereinigen, die Gegensätze zum Ausgleich zu bringen, soweit dies möglich ist, und dasjenige, was uns eint, worin wir einig sind, herauszuschälen und zu betonen.« 1 Der Deutsche Handelstag schrieb sich demnach im Selbstbild die Aufgabe zu, unterschiedliche Sichtweisen zusammenzuführen und auszuloten, inwiefern sich Kompromisse erarbeiten lassen. 2 Boris Gehlen 67 1 Berichterstatter Russel, Verhandlungen des 14. Deutschen Handelstages zu Berlin am 12. und 13. März 1886, S. 8, Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv 4-9-3.-Die Forschungen zu diesem Beitrag wurden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (Förderkennzeichen: 01UB0927) großzügig gefördert. 2 Zur Geschichte des DHT jetzt

Das Handelsrecht und seine Entwicklung im Protektorat Böhmen und Mähren (1939 – 1945)

Journal on European History of Law, 2021

This article focuses on the state interventions in the sphere of commercial law in the Protectorate of Bohemia and Moravia during the years 1939-1945. Protectorate citizens (the Czechs) were mainly governed within the scope of commercial law by the Austrian Commercial Code of 1863, inherited from the Habsburg monarchy, which received only minor alterations. During the war, the Minister of Justice had wide powers to enforce restrictions or waive certain limitations when it came to commercial law, which was mainly justified by public order concerns and the environment of the war economy. The article takes note, among other issues, of the changes in corporation law, obligation law, patent law or securities law. During the existence of the Protectorate of Bohemia and Moravia, an entirely new system of regulation was also introduced for promissory notes and cheques.

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