Segunda parte 1 (original) (raw)

Ein freier Verkehr zwischen benachbarten Staaten weder den politischen noch den wirtschaftlichen Anschauungen jener Zeit entsprach. Nach dem öffentlichen Rechte Roms bildete eine fast hermetische Grenzsperre gegen das Ausland die Regel, und eine streng durchgeführte Grenzpolizei hatte darüber zu wachen, daß weder an der Donau noch am Euphrat der limes imperii von Fremden willkürlich überschritten wurde. Karl Güterbock 1

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