Kentauromachie att.-rf. Kolonettenkrater des Florenz-Malers (original) (raw)
„Florenz-Maler“ ist ein Notname für einen att.-rf. Vasenmaler der Frühklassik, der ca. um 465–455 v. Chr. tätig war. Sein wirklicher Name ist bis jetzt nicht überliefert. Seine bevorzugte Bemalungsfläche waren Kolonettenkratere. Beazley zufolge war er der „Bruder“ des Boreas-Malers. Er bezeichnete ihn aufgrund der stilistischen Ähnlichkeit als diesen. Die Maltechnik beschrieb er, sei von durchschnittlicher Qualität, die Figuren erzeugen den Anschein steif und ungraziös zu sein und die Kompositionen sind wenig originell. Eine Ausnahme bildet die namensgebende Vase mit der Kentauromachie in Florenz. Neben seiner berühmten Kentauromachie malte der Florenz-Maler auch folgende Themen: Komos, Symposion, „Kriegers Abschied“ und das Gefolge von Dionysos.
Related papers
According to the dominant opinion in historical research the decree of Church union agreed on in the Council of Florence in 1439 met with a strongly negative reaction from the Cretan population. The painted decoration of Orthodox Churches on the island is often taken as a statement against papal unionist policy. The frescoes of the monastery church of Balsamonero, supposedly a palladium of Orthodoxy in the Cretan countryside, have been interpreted accordingly. But the fragmentary paintings in the narthex from the 15th century, which have been completely ignored so far by art history studies, contain various unionistic motifs such as the Church council and the embrace of the apostles Peter and Paul, thus defying the traditional perception of the monastery. Specific details in its decoration lead to the assumption that the paintings of the narthex were financed by the important humanist and merchant Lauro Querini and that Balsamonero, as well as some other monasteries, fell under the influence of a pro-unionist circle of wealthy and highly sophisticated lay people, mendicant friars and clerics around the Latin Patriarch of Constantinople Cardinal Bessarion. It appears that on Crete in the aftermath of the Council of Florence painting was used as a medium of propaganda, trying to spread pro-unionist messages even among the rural population.
Der weströmische Kolonat von Konstantin bis zu den Karolingern (332 bis 861)
2009
Der Kolonat ist zunächst ein Phänomen der Spätantike. Er war eine Form der zeitlich unbeschränkten vererblichen Bodenpacht. Die personenrechtlich freien Kolonen wurden im Lauf der Entwicklung zu Pächtern, die zwischen Freiheit und Sklaverei standen. Zur Verhinderung der Landflucht und zur Sicherung des Steueraufkommens wurden sie an den Boden gebunden. Sie durften weder von dem gepachteten Land entfernt werden, noch es selbst verlassen. Ferner wurden sie dem Züchtigungsrecht des Grundherrn unterworfen und hinsichtlich der Eheschließung eingeschränkt. Im Unterschied zu den Sklaven konnten die Kolonen jedoch privates Eigentum erwerben. Die Kolonen im Frühmittelalter sind durch zahlreiche Quellenaussagen bezeugt. Der Schwerpunkt des wissenschaftlichen Interesses lag bislang aber auf der Erforschung des Kolonats in der Spätantike. Der frühmittelalterliche Kolonat, seine Erscheinungsformen und Entwicklungstendenzen sind nur in Ansätzen ausgelotet worden. Eine vertiefende Untersuchung, welche den Entwicklungen zusammenhängend von der Spätantike bis in das Frühmittelalter unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede nachgeht, fehlt völlig. Diese Lücke schließt die Studie. Kontinuitäten und Diskontinuitäten zwischen dem spätantiken und dem frühmittelalterlichen Kolonat werden aufgezeigt. Die rechtliche und soziale Stellung der Kolonen vom 4. bis zum 9. Jahrhundert wird detailliert dargestellt. Dabei bietet die Untersuchung zahlreiche neue Befunde, etwa zum personenrechtlichen Status, zur Eheschließung oder zur Nachkommenschaft der Kolonen. Die Auseinandersetzung mit den Quellen ergab überdies wichtige Konkretisierungen in Bezug auf die allgemeine Entwicklung des Kolonats in Spätantike und Frühmittelalter. So konnten die Kolonen differenziert nach Rechtsstatus in die spätantike Gesellschaftsordnung eingeordnet und die Personengebundenheit der Abgabenpflicht genau bestimmt werden. Vor allem aber wird der Nachweis geführt, dass die in römischer Tradition stehenden Kolonen als Romanen (Gallorömer) bis in die Karolingerzeit nach römischem Recht veranlagt waren. Dadurch bestand der Kolonat bis ins 9. Jahrhundert fort.
Loading Preview
Sorry, preview is currently unavailable. You can download the paper by clicking the button above.