Arbeitgeberverbände des öffentlichen Sektors (original) (raw)

2010, Handbuch Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in Deutschland

Die Arbeitsbeziehungen des offentlichen Dienstes (im Folgenden OD) sind wie die der Privatwirtschaft "dualer" Natur; sie sind allerdings durch relevante Besonderheiten gekennzeichnet ). Die beiden Ebenen sind formalrechtlich getrennt, weisen aber faktisch enge Beziehungen bzw. wechselseitige Abhangigkeiten auf. Auf der betrieblichen bzw. Dienststellenebene stellen Personalrate, die iiber eine eigenstandige gesetzliche Grundlage in Form der Personalvertretungsgesetze von Bund und Landem verfiigen, das funktionale Aquivalent zu den Betriebsraten der Privatwirtschaft dar (Kellerl Schnell 2003, 2005). Auf der iiberbetrieblich-sektoralen Ebene bestehen auf Seiten der Arbeitnehmer Gewerkschaften und lnteressenverbande, deren Dachverbande der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Deutsche Beamtenbund (DBB) sind. Die lnformationen und Kenntnisse iiber Arbeitgeber(verbande) als korporative Akteure der Arbeitsbeziehungen sind nach wie vor liickenhaft, was u. a. auf deren defensive lnformationspolitik und mangelnde Offentlichkeitsarbeit zuriickzufiihren ist. Auch die seit den friihen 1990er lahren intensiv geftihrte Diskussion urn die Einfiihrung neuer Steuerungsmodelle bzw. eines New Public Management (NascholdlBogumil 2000) hat diese Wissensliicke nicht beseitigt. Dieses Kapitel stellt einen Beitrag zum Abbau dieses Defizits dar.

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Arbeitnehmervertretungen im öffentlichen Sektor: Bedeutung und (potenzielle) Effizienzwirkungen

Deutschland im öffentlichen Sektor deutlich stärker präsent als im privaten Sektor. So sind im öffentlichen Dienst rund ein Viertel, im privaten Sektor aber nur ein Sechstel der Beschäftigten Mitglied einer Gewerkschaft. Betriebs-/Personalräte finden sich in 61 Prozent der öffentlichen, aber nur in elf Prozent der privaten Betriebe mit mindestens fünf Beschäftigten. Trotz ihrer großen Bedeutung istanders als im privaten Sektor-relativ wenig über die ökonomischen Auswirkungen dieser Arbeitnehmerorganisationen im öffentlichen Sektor bekannt. Überdies findet die wichtige Rolle, die Arbeitnehmervertretungen für eine effiziente Leistungserstellung spielen können, auch im New Public Management kaum Berücksichtigung. Damit besteht die Gefahr, dass die anhaltenden Reformbemühungen für eine effizientere Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes in Deutschland suboptimale Ergebnisse liefern.

Führung im öffentlichen Sektor

2010

Inhaltsverzeichnis 5.1.2 Unterschiede zwischen wahrgenommenem und intendiertem Führungsverhalten 80 5.1.3 Unterschiede zwischen Organisationen 83 5.2 Überprüfung der Faktorstruktur 84 5.2.1 Methodik 84 5.2.2 Ergebnisse der konfirmatorischen Faktoranalyse 85 5.2.3 Goodness of Fit der konfirmatorischen Faktoranalyse 87 III Einflussfaktoren auf das Führungsverhalten 91

Gleichstellungspolitik öffentlicher Arbeitgeber

2016

2.1 Betriebliche Gleichstellungspolitik in der Bundesverwaltung als Teil der nationalen Geschlechterregimes Aus der Vogelperspektive ist die betriebliche Gleichstellungspolitik für den Bundesdienst ein relativ überschaubarer Teil eines Geschlechterregimes. Doch als politische Institution mit Vorbildfunktion trägt die Bundesverwaltung erheblich dazu bei, das gesellschaftliche Geschlechterverhältnis zu prägen, zu reproduzieren oder auch zu verändern. Dabei erlaubt der Regimebegriff in besonderem Maße, komplexe Prozesse und Wechselwirkungen zwischen den Geschlechterarrangements aller gesellschaftlicher Teilbereiche sowie die Einwirkungsmöglichkeiten öffentlicher Politik bzw. die Möglichkeiten und Grenzen öffentlicher Steuerung sichtbar zu machen (Betzelt 2007: 5f.). Ein Geschlechterregime ist sehr viel umfassender als unser Untersuchungsgegenstand, die Bundesverwaltung als Spezialgebiet der öffentlichen Verwaltung. So definieren Rosenberger und Sauer auf der Grundlage eines politikwissenschaftlichen Regimebegriffs als Geschlechterregime "die informelle und formelle Herrschaftsorganisation politischer Macht entlang der Geschlechterlinie. Ein Geschlechterregime umfasst sowohl Institutionen, Organisationen wie auch Normen und Diskurse." (Rosenberger/Sauer 2004: 259

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände: Organisationsgrade, Tarifbindung und Einflüsse auf Löhne und Beschäftigung

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände spielen in Deutschland nicht nur bei der Lohnfindung, sondern auch in sozialpolitischen und arbeitsrechtlichen Fragen eine wichtige Rolle. Während die Mehrheit der Firmen in Arbeitgeberverbänden organisiert ist, sind weniger als ein Viertel der Beschäftigten Mitglied einer Gewerkschaft. Beide Sozialpartner haben große Probleme, neue Mitglieder zu gewinnen und bestehende zu halten. Ihre Organisationsgrade weisen ebenso rückläufige Tendenz auf wie die Tarifbindung. Trotz dieser Erosion sind tarifvertragliche Regelungen immer noch direkt oder indirekt für fünf von sechs Beschäftigten von Bedeutung, da (Flächen-) Tarifverträge auch für nicht formal tarifgebundene Unternehmen einen wichtigen Anker der Lohnsetzung darstellen. Empirische Studien zeigen, dass die Tarifvertragsparteien und die kollektive Lohnfindung einen signifikanten Einfluss auf die effektiv gezahlten Löhne aufweisen. Meldungen über eine abnehmende Tariftreue und eine Verbandsabstinenz der Unternehmen deuten jedoch darauf hin, dass die Gestaltungsmacht der Tarifvertragsparteien mehr und mehr bedroht ist. * Der Autor dankt zwei anonymen Gutachtern für hilfreiche Kommentare zu einer früheren Fassung des Beitrags. Er liegt in seiner alleinigen Verantwortung.

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