Der privatrechtliche Diskurs der Moderne (original) (raw)
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Der privatrechtliche Diskurs der Moderne revisited
Kritische Justiz
Der privatrechtliche Diskurs der Moderne revisited Der privatrechtliche Diskurs der Moderne ist-titelgebend für die 2014 erschienene Schrift der Verfasserin zum Thema 1-ein genuiner Diskurs der Moderne, dessen Existenz, normative Grundlagen und Strukturen nur vor dem ideengeschichtlichen Hintergrund der neuzeitlichen Moderne verständlich sind und der die Legitimationsmechanismen ebenso wie die Aporien der gesellschaftlichen Moderne in seinen eigenen Diskussionsstrukturen widerspiegelt. 2 Privatrecht ist damit ungeachtet des Fortbestands älterer, insbesondere römischrechtlicher Begriffsschichten erst seit der Wende zur Neuzeit als normativ und wissenschaftlich kohärentes Konzept denkmöglich und diskussionsfähig geworden. Anderseits folgt aus der normativen Ambivalenz der neuzeitlichen Moderne, die sich ebenfalls im modernen Privatrecht widerspiegelt, eine präzisere Erklärung für normative Grundprobleme des Privatrechts, die sich mit Begriffen wie der vielbenutzten "Materialisierung" nur unvollkommen beschreiben lassen. Seitdem hat sich der privatrechtliche Diskurs der Moderne als geradezu unerschöpfliche Quelle für die unendliche Geschichte der Privatrechtstheorie erwiesen. 3 Gilt das im Jahr 2020 immer noch? Was hat sich seitdem im privatrechtlichen Diskurs verschoben? Befördert die Konstruktion eines privatrechtlichen Diskurses bereits als solche einen politischen Quietismus, der den demokratischen Gesetzgeber außer Acht lässt und das Privatrecht als "Koordinationsrecht der herrschenden Klassen" 4 bewusst oder
Juridismuskritik Neues Recht als Diskurs
Juridikum. Zeitschrift für Kritik, Recht, Gesellschaft, 2018
Daniel Loick unternimmt mit seiner Habilitationsschrift "Juridismus. Konturen einer kritischen Theorie des Rechts" den systematisch sowie philosophiegeschichtlich fundierten Versuch, das moderne Recht auf spezifische Formen von Subjektivität zu befragen. Damit einhergehend wird erörtert, welche Weisen des Zusammenlebens das moderne Recht hervorbringt und privilegiert. Das Resultat seiner Kritik, ähnlich derjenigen Hegels, nimmt sich düster und wenig ermutigend aus: "Das Recht [...] fabriziert Subjekte, die ideologisch verblendet, emotional verarmt, kommunikativ ausgedörrt und politisch passiviert sind." Gleichwohl verspricht Loick, ein anderes Recht anbieten zu können, ein dem Inhalt und der Form nach transformiertes Recht, ein postjuridisches Recht, das all "die positiven ohne die negativen Eigenschaften von Rechtlichkeit besitzt".
Diskurs und Gesellschaft – alte Bekannte, aktueller denn je
2019
Dass die zwei alten Bekannten Diskurs und Gesellschaft in ihrem analytischen Potential gegenwartig fur soziologische Analysen mehr als nur Zaungaste sind und vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse und Zeitdiagnosen notwendig und produktiv analytische Zugange zur Gegenwartsgesellschaft bereitstellen, fuhren die gesellschaftlichen Problemlagen und krisenhafte Entwicklungen vor Augen, die momentan auf der Folie der Gefahrdung von Gesellschaften oder der Legitimitat von Diskurspositionen thematisiert werden: Klimawandel und Umweltzerstorung – hier tobt der Kampf um legitime Diskurspositionen ganz offensichtlich zwischen Klimaschutzenden und an der Erderwarmung Zweifelnden und wird je nach Diskursgesellschaft mit anderen Aussageformationen hervorgebracht; Flucht, Vertreibung und Migration – hier existieren z. T. Leben gefahrdend gegensatzlich gerichtete Diskurse, die entweder eine Willkommenskultur oder aber das Ende des Abendlandes konstituieren; Ausbeutung und die mit neoliberalen Wi...
Juristischer Diskurs und Rechtsökonomie
Journal für Rechtspolitik, 2007
Dieser Beitrag soll zeigen, dass die Rechtswissenschaft ihren Gegenstand sinnvoll erweitern kann bzw eine bereits vollzogene Erweiterung anerkennen sollte. Die Rechtsökonomie bietet einerseits ein analytisches Instrumentarium für rechtspolitische Erwägungen, andererseits lässt sich mit ihrer Hilfe untersuchen, ob eine Auslegung überhaupt geeignet ist, einen bestimmten Zweck zu erreichen. Dabei wird in Erinnerung gerufen, dass eine Unterscheidung zwischen Rechtspolitik und Rechtsdogmatik nicht eindeutig möglich ist. Die rechtsökonomische Methode erzwingt die Offenlegung solcher "nicht-juristischer" Entscheidungsgründe und fördert damit Transparenz in der Diskussion. Durch eine länderübergreifende Sprache kann sie auch einen Beitrag dazu leisten, Missverständnisse zwischen verschiedenen europäischen Rechtsordnungen zu entschärfen, die auf national geprägten Vorverständnissen beruhen und eine Harmonisierung erheblich erschweren.
Recht und Technik: Datenschutz im Diskurs
2016
Datenschutz und IT-Sicherheit sind längst im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit angekommen. Sowohl in der Politik und im medialen Alltag, als auch in der Wissenschaft wird der „Strukturwandel des Privaten“ beobachtet, kommentiert, beschworen oder vor ihm gewarnt. Kein Zweifel jedenfalls, dass der „digitale Wandel“ umwälzend stattfindet, und dass die großen Chancen auf Lebensverbesserungen einhergehen mit dem Risiko einer Abhängigkeit von einer Informationstechnik, die wir nicht ausreichend beherrschen. Der Verlust der Privatheit durch zunehmende Beobachtung und Auswertung unserer elektronischen Spuren ist dabei ein Risiko besonderer Art. Nur Datenenthaltsamkeit zu predigen, ist keine Lösung, da zum modernen Leben eine fruchtbare und unbefangene Kommunikation gehört.
Die deutsche Verhandlungsdemokratie: Diskursform oder Elitenkartell?
Der politische Betrieb ist in einem Maße von Machtteilung und daraus resultierenden Verhandlungszwängen gekenn-zeichnet, dass Aussagen darüber, wo, wann, und unter wessen Beteiligung politische Entscheidungen gefällt werden, selten eindeutig zu treffen sind. Das Politikmachen hat sich offenbar so verflüssigt, dass seine Orte, Zeiten und Gründe im Wesentlichen unbestimmt bleiben. Der Grund ist: Politische Problemlösungen resultieren aus einer Abfolge von Verhandlungen zwi-schen einer Vielzahl von formal zuständigen, informell beteiligten und sachlich interessierten Akteuren. Sie alle leisten einen Entscheidungs-beitrag. In dem Beitrag werden einige Implikationen und historische Wurzeln dieses besonders für Deutschland charakteristischen Entscheidungsmodus durch Aushandeln vorgestellt und im Rahmen der aktuellen "Postdemokratie"-Debatte diskutiert.
Diskurse im und über das Recht juwiss.de /28-2016
" Wir werden Heimatlose sein – in allen Ländern. Wir haben keine Gegenwart und keine Zukunft " , schrieb Stefan Zweig an Carl Zuckmayer kurz vor seinem Freitod in Persepolis, seinem brasilianischen Exil, Für Stefan Zweig war Exil nicht nur die Tatsache der Flucht, denn vielmehr das Bewusstsein, eine Lebenswelt verloren zu haben. Es war die existentielle Entfremdung eines ganzen Kontinents, eines Kontinents, welcher ihm nur wenige Jahre zuvor intellektuelle Heimat war und der nun seine Worte nicht mehr verstand. Exil bedeutete: Europa war entschwunden. Ein ähnliches Gefühl der Entfremdung, das vielleicht viele Juristinnen teilen, stelle ich bei mir bei der Betrachtung der Rolle des Rechts im aktuellen Kontext von Migration und Flucht fest. Ein Europa, dessen Zusammenschluss wesentlich über das Recht erfolgte und im Recht basierte, desintegriert sich proportional zur Entfernung vom Recht.
Privatrechtsdogmatik -historische Analysen
Dialog Campus Verlag, 2008
Auf der Ebene der Rechtstheorie kommt die Rechtslehre als eines der wichtigsten Strukturelemente des Rechtssystems in die Analyse, aber für eine authentische Diskussion auf dieser Ebene ist es erforderlich, dass der Analytiker in der Lage ist, sich mit der rechtsdogmatischen Struktur der wichtigsten Rechtsgebiete zu befassen und in diesem Lichte zu versuchen, die allgemeinen Fragen der Rechtslehre zu erörtern. Das Privatrecht war das erste der später getrennten Rechtszweige, der eine umfassende Rechtsdogmatik entwickelte, und historisch gesehen war es das Privatrecht, das das Modell für den Aufbau eines Systems von Rechtsbegriffen für die später unabhängig gewordenen Rechtsgebiete lieferte. Das Buch von Hans Hattenhauer über die Geschichte der Privatrechtsdogmatik (Hattenhauer 2000) wird als Grundlage für die Analysen in dieser Studie herangezogen, wobei wir die Ergebnisse der Bände von Coing, die die Entwicklung des Privatrechts in Europa in der Neuzeit und um 1800 analysieren (Coing 1985 und 1989), ergänzen, wo sie neue Informationen liefern. Es gibt keine systematische Arbeit über die Entwicklung der Privatrechtsdogmatik in ungarischer Sprache, aber verstreute Auszüge finden sich in einer Reihe von Werken, z.B. in dem von Károly Szladits herausgegebenen mehrbändigen Werk "Magyar magánjog" (Ungarisches Privatrecht) (Szladits 1941), in der Monographie von Gyula Moór über juristische Personen, in der die Entwicklung mehrerer privatrechtlicher Konzepte in Bezug auf juristische Personen verstreut kommentiert wird (Moór 1931), und in der Monographie von László Sólyom über das Personenrecht, in der auch die historische Entwicklung mehrerer Kategorien der Privatrechtsdogmatik behandelt wird (Sólyom 1983). Tamás Sárközys Monographie über die juristischen Personen aus dem Jahr 1985 enthält ebenfalls einen historischen Teil, der für die hiesigen Analysen herangezogen werden kann (Sárközy 1985), und schließlich liefert auch Lajos Vékás' Überblick über das Konzept des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs historische Beiträge zur Dogmatik, insbesondere in Bezug auf den Eigentumsübergang (Vékás 2001:202-216). Die kürzlich erschienene Studie von Stefan Geyer (Geyer 2005) ist eine gute Quelle für einen Vergleich der deutschen und französischen Privatrechtslehren des französischen Code civil, der sich von dem deutschen unterscheidet und somit die deutsch-zentrierten Analysen in einen breiteren europäischen Rahmen stellt, obwohl das deutsche Rechtsdenken der 1700-1800er Jahre für unser Thema am einflussreichsten war und das Rechtsdenken anderer europäischer Länder zu dieser Zeit bestimmte, so dass die Deutsch-Zentriertheit des Materials ohnehin kein großes Problem darstellt (siehe Wieacker 1967; Hamza 2002; Hattenhauer 2004).