Das Bekenntnis der Synode zu Erdőd von 1545 (original) (raw)

Confessio brevis der Synode zu Debrecen, 1567.

In: Andreas Mühling / Peter Opitz (Hg.): Reformierte Bekenntnisschriften. Bd. II/2. 1562-1569. Neukirchen 2009. 347-401 (Nr. 62). ISBN 978-3-7887-2372-9, 2009

Mihály Bucsay † / Zoltán Csepregi 62. Confessio brevis der Synode zu Debrecen, 1567 Einleitung 1. Vorgeschichte Der Fürst Johann Sigismund von Siebenbürgen bekannte sich 1563 zur Reformation und nahm das Abendmahl in Kronstadt (Brassó, Corona, Braşov RO) unter beiderlei Gestalt zu sich. Auf Anordnung des Landtages kam es in Straßburg (Nagyenyed, Egidiopolis, Aiud RO) am 9. April 1564 zu einem Religionsgespräch, um den religiösen Streit zu schlichten 1 . Der in Saluzzo (Piemont) geborene Arzt und Servet-Schüler Giorgio Biandrata 2 , der dort im Namen des Fürsten den Vorsitz führte, setzte den lutherisch gesinnten Bischof der Ungarn in Siebenbürgen, Dionysius Alesius ab und stellte Ferenc Dávid an dessen Stelle. Biandrata war noch 1560 weltlicher Vorsteher der Reformierten in Kleinpolen gewesen, hatte aber auch dort schon antitrinitarische Sympathien an den Tag gelegt und mußte -auch von Calvin, der ihn in Genf kennenlernte, stark kritisiert 3 -Polen verlassen. In Siebenbürgen wirkte er als Leibarzt, schon bald aber als erster Ratgeber des jungen Fürsten Johann Sigismund. Dem in Straßburg am Mieresch anwesenden Péter Melius mußte die Umwandlung des ungarischen Kirchendistriktes in Siebenbürgen in eine reformierte Kirche helle Freude bereiten. Er beurteilte die Absichten von Biandrata, dem er zunächst vertraute, -wie sich später herausstellte -völlig falsch. Als die Ungarn in Siebenbürgen, im politischen Zentrum der östlichen Hälfte Ungarns, die lutherische Richtung verließen und ihre reformierte Kirche konstituierten, mit Dávid als Bischof an der Spitze, schien für Melius das Wichtigste erreicht zu sein. Wie groß muß aber seine Enttäuschung gewesen sein, als sich allmählich 1 Der › Modus concordiae ‹ von 1564, der lange Passagen von Calvin beinahe wortwörtlich übernahm, wurde abgedruckt bei

Die Thorner Generalsynode von 1595

Archive for Reformation History, 2005

I. EINLEITUNG Die Thorner Generalsynode im Jahr 1595 war die letzte und grö ßte Synode der drei protestantischen Kirchen Polen-Litauens. Sie wurde auf der Grundlage und zur Stä rkung des Consensus Sandomirensis von 1570 einberufen. 1 Mit Fragen der Doktrin sowie organisatorisch-disziplinä rer und politischer Art konzentrierten sich im Rahmen der Synode alle Probleme, die fü r die polnischen Protestanten des 16.||Jahrhunderts von Bedeutung waren. Einige der Tagesordnungspunkte waren durch grundlegende theologische Konflikte bedingt, die auf frü heren Generalsynoden nicht hatten gelö st werden kö nnen (Sandomir 1570, Krakau 1573, Petrikau 1578, Włodzisław 1583). Dies berü hrte vor allem die Kontroverse um das Abendmahlssakrament. Als Folge der Konfessionalisierungsprozesse im Reich brach ein Streit innerhalb des lutherischen Lagers zwischen Gnesiolutheranern und Anhä ngern des Consensus Sandomirensis aus, wobei erstere den Consensus zugunsten der in Deutschland ausgearbeiteten Konkordienformel verwerfen wollten. Schließlich war die katholische Kirche der Rzeczpospolita durch die Reformen des Tridentinums gestä rkt worden und hatte in der Folge politische wie religiö se Erfolge zu verzeichnen. Die dadurch erzwungenen Verä nderungen mobilisierten den protestantischen Adel, sich mit zunehmender Intensitä t um weitere rechtliche Garantien seiner religiö sen Freiheiten zu bemü hen, die auf der Warschauer Konfö deration von 1573 beruhten. Ein Ereignis von so gewichtiger Bedeutung fü r die Geschichte des polnischen Protestantismus hat in der Historiographie vielfä ltige Aufmerksamkeit gefunden. Schon 1599 schrieben David Chytreus und Caspar Schü tz darü ber und ein Jahr zuvor polemisierte bereits Benedikt Morgenstern ü ber die theologischen Beschlü sse der Synode. 2 Christoph Hartknoch beschrieb 1686

Die niederrheinische Generalsynode von 1610 und ihre Bedeutung heute

2 Sehr geehrte Damen und Herren, werte Delegierte der Evangelischen Kirche im Rheinland, Ich danke Ihnen recht herzlich für die Einladung. Wenn ich die Anfrage Herrn Weckbeckers richtig verstanden habe, dann wollen Sie heute zwei Dinge tun: Erstens sich Ihr historisches Erbe vergegenwärtigen und zweitens aus diesem Erbe heraus Themen debattieren, die zu einer Reform der Evangelischen Kirche im Rheinland mit beitragen sollen. Ich freue mich, dass ich derjenige sein darf, der den ersten Teil darstellen soll. Ich werde im Folgenden drei Hauptabschnitte behandeln: 1. Der Niederrhein um 1610. Ich werde dort eingehen auf den jülich-klevischen Erbfolgestreit, auf die vorhandene evangelische Kirchenorganisation und ich werde einen Exkurs machen in die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen in der Frühen Neuzeit. Der zweite Hauptabschnitt hat die Duisburger Generalsynode vom September 1610 als solche zum Gegenstand. Wer waren die Teilnehmer? Was wurde beschlossen? Aber auch: Was wurde aus diesen Beschlüssen? Den letzten Abschnitt wird eine, vielleicht etwas subjektive, Interpretation sein, was die Beschlüsse, die vor 400 Jahren gefällt wurden, heute für uns noch bedeuten. Ich werde mich dabei auf die Bereiche Strukturen, Bildung und Toleranz konzentrieren. Ich entführe Sie in die Zeit der frühen Neuzeit, eine bunte und höchst vielfältige Epoche. Gemeinhin setzt man ihren Beginn mit der Entdeckung Amerikas 1492 und dem Thesenanschlag Martin Luthers 1517. Die Zeit endet in den Jahren um 1800, sagen wir, zur Zeit der Französischen Revolution. Deutschland als Staat gab es damals nicht. Das Gebilde, das sich von Belgien bis Polen und von Dänemark bis Italien und Ungarn erstreckte, war das Heilige Römische Reich deutscher Nation. Wie es dazu gekommen ist, steht auf einem anderen Blattwichtig ist nur zu wissen, dass innerhalb dieses "Monstrums", wie es der Jurist Pufendorff damals bezeichnete, zahlreiche zersplitterte Territorien gab. Wer damals von Aachen nach Solingen gereist ist, musste ohne weiteres sieben Mal über eine Grenze fahren und wechselte von einem Staat zum nächsten. Noch schlimmer war es im Hunsrück: Dort gab es mehr als 30 unterschiedliche Staaten. Stellen Sie sich das bitte heute vor: Köln und Aachen sind eigene Staaten, der Rhein ist eine Grenze zwischen dem linksrheinischen Regierungsbezirk Köln und dem Bergischen Land. Der Kaiser in Wien, ein frommer Katholik, versuchte, sich als Oberherr über mehr als 1700 kleine und kleinste souveräne Territorien zu setzen. Überbleibsel sind heute noch Luxemburg und Liechtenstein. Wir sehen, eine schwierige Aufgabe. Zu diesen souveränen Territorien gehörte auch der Niederrhein. Der Niederrhein um 1610 Vor 400 Jahren waren es unruhige Zeiten am Niederrhein. Soldaten aus Spanien und den Niederlanden, aus Brandenburg und aus Bayern verheerten das Land. Die Stadt und Festung Jülich, immerhin Hauptstadt des gleichnamigen Herzogtums, war durch katholische Spanier eingenommen worden und wurde nun von reformierten Niederländern zwecks Befreiung belagert. Derweil saßen in der damals noch Freien Reichsstadt Dortmund lutherische Gesandte aus Cölln an der Spree und aus Neuburg an der Donau, um über die politische Zukunft der so genannten Vereinigten Herzogümer Jülich, Kleve und Berg sowie der Grafschaft Mark zu verhandeln. Wie konnte es bloß dazu kommen? Es hätte doch so schön können: Herzog Wilhelm, genannt der Reiche, weil er so viele Länder sein eigen nennen konnte, wurde im Jahre 1555 ein Thronerbe geboren, Karl Friedrich mit Namen. Wir sehen eine etwas stilisierte Darstellung von ihm. In ihn setzte nicht nur sein Vater große Hoffnungen, und das nicht nur, weil gerade in seinem Geburtsjahr der Augsburger Religionsfrieden religiös motivierte Konflikte geschlichtet hatte. Nein -groß, athletisch, intelligent -ein Thronfolger, wie man ihn sich nur hätte wünschen können. Beim frommen Wunsch blieb es auch nur, denn Karl Friedrich verstarb im Jahre 1575 im Alter von 19 Jahren während eines Aufenthalts in Rom an den Blattern. Damit rutschte sein jüngerer Bruder, Johann Wilhelm, in den Rang eines Jungherzogs auf. Er war immer ein wenig kränklich gewesen, hatte sich auch nie wirklich zum Herrschen und Regieren geeignet. Also war eigentlich für eine geistliche Laufbahn vorgesehen gewesen, nämlich als katholischer Bischof von Münster, was er bis 1585 auch blieb. Dann forderte ihn sein Vater Wilhelm auf, endlich zu heiraten und einen Thronerben zu produzieren. Dem Heiratsbefehl folgte Johann Wilhelm. Er nahm sich Jakobe von Baden zur Frau. Bald nachdem sein Vater 1592 verstorben war, entledigte sich der neue Herzog auch seiner Gattin -sie soll heute noch im Dr. Andreas Becker, Die niederrheinische Generalsynode 1610-2010 und ihre Bedeutung heute (2010) 4 Düsseldorfer Schlossturm hausen, wo sie in ihrer Badewanne ein gewaltsames Ende fand. Grund hierfür war eine schwere Geistesstörung, verbunden mit Verfolgungswahn, die Johann Wilhelm seit 1589 heimsuchte. Zwar heiratete er nochmals, doch seine neue Gattin war unfruchtbar, er selbst vermutlich impotent. Geistig umnachtet, jenseits von Gut und Böse, verstarb er am 25. März 1609. Er hinterließ ein großes Erbe, die Herzogtümer Jülich, Kleve, Berg und die Grafschaften Mark und Ravensberg. Wir sehen sie hier auf der Karte. Ich hatte kein besseres gemeinfreies Kartenmaterial zur Hand, sehen Sie mir das bitte nach. Die blaue Linie, die Sie hier erblicken können, soll in etwa die Grenze der heutigen Evangelischen Kirche im Rheinland darstellen. Aufgrund früherer Verträge sah sich die klevische Herrscherdynastie an die katholische Konfession gebunden. Somit entfiel für sie auch die Möglichkeit, den Glauben offiziell zu wechseln, wie sie seit 1555 in anderen Territorien des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation bestand. Damals war in Augsburg zwischen Katholiken und Protestanten ein Abkommen geschlossen worden, der so genannte "Augsburger Religionsfrieden", der es dem Landesherrn gestattete, frei nach gutem Glauben zu entscheiden, welcher Konfession nicht nur er allein war, sondern auch seine gesamten Untertanen. Wir müssen uns vergegenwärtigen: Persönliche Freiheit, wie wir sie heute kennen, gab es kaum, sie war allein Adligen, Geistlichen und Akademikern vorbehalten, und auch das nur bis zu einem gewissen Grade. Der Augsburger Religionsfrieden setzte also den Glauben eines Einzelnen über den Glauben all seiner Untertanen. Wem das nicht passte, der bekam immerhin das Recht gestattet, in ein Land seines Bekenntnisses auszuwandern. Aber was nützte dieses Recht, wenn ein Fürst die Auswanderung mit solch hohen Steuern belastete, dass ein solcher Emigrant fast ohne Hab und Gut in ein anderes Land ziehen durfte? Viele Menschen werden damals faktisch gezwungen worden sein, unter einem Herrscher mit anderem Glauben zu leben. Das erscheint uns heute vielleicht eher sekundär, war es in der Frühen Neuzeit keineswegs. Der Monarch war von Gott auserkorenwas aber, wenn man selbst Protestant war und der Fürst Katholik? Steckte teuflische Versuchung dahinter? War das eine Glaubensprüfung? Aber ich greife vor. Kommen wir noch mal zurück zu den Territorien Jülich, Kleve, Berg und Mark. Das war nicht nur eine große Ländermasse, sondern auch eine reiche Region. Der Handel florierte, es flossen reichlich Gelder in die Staatskassen. Für so etwas findet sich immer ein Erbe. Im Vertrag von Xanten im Jahr 1614 einigten sich beide, mittlerweile zum Reformiertentum bzw. zum Katholizismus konvertierten Fürsten darauf, faktisch getrennte Verwaltungsbezirke einzuführen, was dann 1666 bestätigt wurde.

Vorwort zum Sammelband "Die Synoden im trinitarischen Streit"

Vorwort Synoden markieren entscheidende Etappen in den dogmatischen Auseinandersetzungen des 4. und 5. Jahrhunderts: die Synode von Nizäa 325 die Verurteilung des Arius, die Synode von Serdica 343 das Drama des Schismas zwischen Ost und West sowie die Verschiebung der Debatte von der Frage der Entstehung des Sohnes aus dem Vater (Arius) auf die Frage nach Ein-oder Dreihypostasen, die Doppelsynode von Rimini-Seleucia 359 den Beginn der offiziellen homöischen »Lösung«, die Synode von Alexandrien 362 die Fortschritte der Begriffsdefinition sowie erste Klärungen zum Heiligen Geist, und die Synoden von Aquileia und Konstantinopel 381 den Durchbruch des »Neunizänismus«. Neben dem Kanon der biblischen Schriften und dem Zeugnis der Apostel waren es also vor allem Synoden, die die eigene Tradition und Identität abbilden. Was aber waren diese Synoden? Was waren das für Veranstaltungen an sich? Wie hat das System »kirchliche Synode« zu dieser Zeit funktioniert – oder gab es hier kein System? Damit beschäftigen sich die Beiträge in diesem Band. Im Vordergrund stehen Verfahrensfragen und formale Aspekte der Institution »Synode« an sich. Beitragende: Richard Price, Hanns Christof Brennecke, Thomas Graumann, Nina Lubomierski, Christian Müller, Annette von Stockhausen, Uta Heil.

Kurze Fundberichte Mittelalter/Neuzeit, Eldena, Lkr. Vorpommern-Greifswald, Fpl. 15

Excavations in the so called monastery barn of the fomer cistercian monastery Eldena near Greifswald revealed foundations of late 13th centuries walls and a number of late 16th to early 17th centuries stove tiles. Remarkable is the 19th century use of sea grass for isolation of the ground floor. The nature of the sea grass ist proofed by bryozoan epizoans,

Szondi und Benjamin über philologische Erkenntnis

2016

In meinem Vortrag möchte ich die philologische und methodologische, aber auf jeden Fall zutiefst geistige Abhängigkeitsbeziehung und Verwandtschaft, die zwischen Peter Szondi und Walter Benjamin besteht, als eine „unüberwindliche Dependenz” darstellen. Die Darstellung der Zusammenhänge zwischen diesen zwei exzellenten Philologen wird das Philologische an ihrer Arbeitsweise berühren und dessen explizite Theoretisierung, die beide Autoren in ihren Schriften leisteten.