Themenschwerpunkt Soziale Elternschaft (original) (raw)
Zeitschrift für Erziehungswissenschaft
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht", so lautet die Formulierung in Artikel 6 des Grundgesetzes. Diese naturrechtlich formulierte Verhältnis zwischen "Eltern" und "Kindern" beruht auf der impliziten Annahme, dass Elternschaft biologisch begründbar ist, dass Mütter und Väter mithin die leiblichen Eltern ihrer Kinder sind. Dieser menschheitsgeschichtliche Regelfall ist im Laufe der vergangenen Jahrzehnte jedoch immer häufiger durch andere, nicht-biologisch begründete Formen der Elternschaft ergänzt worden. Unstrittig zu beobachten ist, dass Eltern sich heutzutage häufiger trennen oder scheiden lassen, dass Mütter oder Väter mit ihren Kindern zeitweilig alleine leben und später wieder eine neue Partnerschaft eingehen. Für alle Formate einer Elternschaft, die nicht auf einer biologischen, leiblichen Elternschaft beruhen, wird heutzutage in den Sozialwissenschaften zumeist der Begriff "soziale Elternschaft" verwendet. "Soziale Elternschaften", die historisch keineswegs neu, jedoch heutzutage sehr viel häufiger anzutreffen sind, entstehen zum einen, wenn der neue Partner oder die neue Partnerin die Rolle eines Elternteils auch für jene Kinder in der neuen Partnerschaft übernimmt-von der emotionalen Zuwendung über finanzielle Verpflichtungen bis zu einer generellen Verantwortungsübernahme für das Aufwachsen dieser Kinder-, die biologisch nicht von dem neuen