Verpartnerungen gleichgeschlechtlicher Paare. Eine fotoanalytische Fallstudie (original) (raw)

Rez. zu Ewald Volgger & Florian Wegscheider (Hg.), Benediktion gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, Pustet: Regensburg 2020. In: Forum katholische Theologie, Jg. 39 /2/2023, S. 146-153.

zurück. Enleitend erkennen die Herausgeber zunächst an, dass die liturgische Benediktion gleichgeschlechtlicher Paare einer Änderung der lehramtlichen Position bedürfte (7,9). Der sich für die Einleitung verantwortlich zeigende Ewald Volgger stellt fest: "Bei den derzeitigen lehramtlichen Positionen ist aber eine offizielle Segnungsfeier noch nicht möglich." (9) Volgger et alia halten die Änderung der kirchlichen Sexuallehre gleichwohl für möglich: "Dem Papst bzw. dem kirchlichen Lehramt wäre es möglich, die entsprechenden Aussagen im Katechismus der Katholischen Kirche zu revidieren (vgl. KKK 2357-2359), die sexuelle Handlungen von gleichgeschlechtlichen Paaren als niemals zulässig und als schwere Sünde einzustufen." (12) Die veränderte Haltung des Lehramts zur Todesstrafe wird hierbei als Modell-bzw. Präzedenzfall herangezogen (164). 1 Der Sammelband hat den Charakter eines Plädoyers. Sämtliche als Theologieprofessoren tätigen Autoren des Sammelbandes treten offen für eine Änderung der kirchlichen Lehre in puncto Homosexualität und eine Benediktion gleichgeschlechtlicher Paare ein. Hervorzuheben sind dabei Prof. Dr. Martin M. Lintner (Moraltheologe/Brixen), Prof. Michael Rosenberger (Moraltheologe/Linz), Prof. Dr. Benedikt Kranemann (Liturgie/Erfurt) und Prof. Dr. Ewald Volgger (Liturgie/Linz). Im Folgenden beschränke ich mich auf Anmerkungen zu den Beiträgen des Sammelbandes, welche die moraltheologische (Neu)Bewertung gleichgeschlechtlicher Handlungen thematisieren. 1. Exegetische Perspektive Martin Stowasser bietet mit seinem Beitrag "Homosexualität und biblische Tradition. Exegetische Beobachtungen und hermeneutische Überlegungen" (32-66) einen exegetischen 1 Vgl. Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre im Pontifikat von Papst Franziskus über die Neuformulierung der Nr. 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche bezüglich der Todesstrafe, 1. August 2018. fällt und niemand verletzt" 8 , in der Abwicklung der kirchlichen Sexualmoral und des ihm zugrunde liegenden Menschenbildes endet. Gewiss: Die Lintner, Rosenberger und einigen anderen Moraltheologen vorschwebende autonome Sexualmoral präsentiert sich fortschrittlich und menschenfreundlich. Aber: Was ist sie bei Licht betrachtet anderes als eine (im Verhältnis zur Größe der menschlichen und christlichen Berufung) billig zu habende Minimalmoral? Und muss sich diese Minimalmoral nicht den Vorwurf gefallen lassen, am individuellen Begehren Maß zu nehmen, während sie von der Natur der Sache ebenso wie von den Weisungen Christi nicht viel wissen will? Ich bin versucht, mich einem scharfzüngigen Vorredner anschließen, der resümierte: "Im Konzept autonomer Selbstermächtigung ist erlaubt, was gefällt-sofern es dem anderen auch gefällt, mit dem es ‚beziehungsethisch' gut verhandelt ist. Die neue Moral setzt die Freiheit des Menschen an den Anfang aller Dinge und gründet die Ethik auf das jeweils individuelle Begehren der Person. Der Markenkern dieser neuen Moral ist ihre Nichtmoral; ihre Ethik besteht in der ethischen Entkernung. Sie gefällt sich im Gestus anforderungsloser Menschenfreundlichkeit." 9 8 S. o. Anm. 4. 9 Bernhard Meusner, s. o. Anm. 4.

Die Konstruktion von ,Hausarbeit‛ in gleichgeschlechtlichen Paarbeziehungen

2005

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Die Konstruktion von Hausarbeit in gleichgeschlechtlichen Paaren

2006

Empfohlene Zitierung / Suggested Citation: Schürmann, L. (2006). Die Konstruktion von Hausarbeit in gleichgeschlechtlichen Paaren. In K.-S. Rehberg (Hrsg.), Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2 (S. 4723-4728). Frankfurt am Main: Campus Verl. https://nbn-resolving.org/ urn:nbn:de:0168-ssoar-141795

Vergemeinschaftung von (Ehe-) Partnern durch die Reformen der Agenda 2010–eine Rückkehr zum ‚Geschlechtervertrag'des 19. Jahrhunderts

femina politica, 2005

für femina politica Vergemeinschaftung von (Ehe-)Partnern durch die Reformen der Agenda 2010-eine Rückkehr zum "Geschlechtervertrag" des 19. Jahrhunderts? Systemwechsel zum Leitbild der "Zwei-Erwerbstätigen"-Familie? Die Abkehr vom Lebensstandardprinzip der Arbeitslosenhilfe hin zum Grundsicherungsprinzip und die Betonung des "Förderns und Forderns" stellen unbestritten einen Paradigmenwechsel der deutschen sozialpolitischen Ordnung dar. Die Umgestaltung der Schnittstelle von Arbeitsmarkt und Sozialstaat folgt auf den ersten Blick den Reformtendenzen in Westeuropa und Nordamerika. Diese bestehen in einer Betonung der Eigenverantwortlichkeit der LeistungsbezieherInnen. Nach einem schon früher vollzogenen Wechsel vom "passiven" zum "aktiven" Staat (Lewis 2004, S.71) scheint nun ein weiterer Schritt zum "aktivierenden" Staat vollzogen zu sein. Auch in den deutschen "Reformen" der "Agenda 2010" finden sich diese Elemente. Nach der Programmatik der Bundesregierung soll u.a. mit der verbreiterten Definition der Zielgruppe "erwerbsfähige Arbeitsuchende" die Einbeziehung von Frauen ins Erwerbsleben gefördert werden-auch Mütter kleiner Kinder (ab drei Jahren) gelten nun als erwerbsfähig. Möglich, dass damit der europaweite Trend zur Zwei-Verdiener-Familie in Deutschland stärker zum Durchbruch kommt. Ob in den so genannten Reformen allerdings wirklich eine Abkehr vom männlichen Ernährermodell zu sehen ist, soll hier diskutiert werden.

Die Sexualität des älteren Paares

2003

Sexuality of Aging Partners. Sexuality of the aging female and aging male has been investigated very often separately. Furthermore, biological studies on human sexuality have been separated from psychosocial investigations about factors influencing human sexuality. Both sexes are confronted with endocrine and psychosocial changes leading to variations in the biology of the human sexual response and as far psychosocial factors are concerned leading to changes in libido and sexual enjoyment. The coping with these changes depends very much, however, on the interaction of the partners. Partners may develop interactions to support each other and come to a cooperative problem solution or they may try to resolve their problem in a win/ loose fashion by projecting indivdual difficulties on the partner. Therefore, sexual counselling needs a systemic approach in which psychoeducative interventions about endocrine and psychosocial changes are combined with counselling and creating awareness of...

Gleichgeschlechtliche Beziehungen im Spiegel des Rechts

2000

Same-sex marriage-Registered partnership-Official state registration of same-sex couples-Social parent-German proposals on same-sex marriage-Equal protection clause-Discrimination-Minorities-Sexual orientation-Social repression-Same-sex (spousal) benefits I. Einleitung Viel häufiger als allgemeine oder speziell auf Rechtsbegriffe bezogene Lexika verwenden mittlerweile Juristen und jene, die es werden wollen, das Internet. Nicht nur, um zu erfahren, was das Ausland an Rechtsbestand zu bieten hat, sondern auch, um ausländische Regelungen als Vorbild im eigenen Land zu zitieren. Die Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaften, die " Homo-Ehe", Vermittlung von Kindern zur Adoption an schwule Paare, Versteigerungen von Sperma usw. erhalten in diesem neuen Medium Event-Charakter mit Erlebniskick. Surfen im Internet ist also angesagt. Im Jahre 2000 ist eine gewisse Nostalgie erlaubt, der erste Suchbegriff ist deshalb die " wilde Ehe". Bis zu den großen Familienrechtsreformen in Europa Ende der 70er Jahre stand die " wilde Ehe" für das nichteheliche Zusammenleben von Mann und Frau. Heute wird der Begriff situativ verstanden und deutet auf lebhaften Zank, Exzeß und zügellose Beziehungen-zumeist-eines Mannes mit einer Frau hin. Zum Beispiel " Wilde Ehe von Michael Jackson endlich geschieden". Oder auf einer sogenannten " Schwulensite" ist gelegentlich zu finden: " Wir wollen gar keine wilde Ehe, sondern das, was anderen auch zusteht, nicht mehr und nicht weniger." Die " wilde Ehe" ist heute also eher in Klatschspalten abgedrängt. Wenden wir uns dem nächsten Suchbegriff zu: dem der

Quo vadis paarinterne Arbeitsteilung post coronam?

Wirtschaftsdienst

Quo vadis paarinterne Arbeitsteilung post coronam? Dr. Christina Boll leitet die Abteilung Familie und Familienpolitik am Deutschen Jugendinstitut in München. Dr. Simone Schüller ist dort wissenschaftliche Referentin. Das Stichwort "Retraditionalisierung der paarinternen Arbeitsteilung" ist während der COVID-19-Pandemie in aller Munde. Die Diskussion darüber, was nach Corona erwartet werden kann, bewegt sich zwischen zwei Lagern-den Pessimisten, die einen "Backlash" in Form eines massiven Rückfalls in tradierte Verhaltensmuster befürchten, und den Optimisten, die aufgrund der krisenbedingt freigesetzten väterlichen Zeitbudgets sowie der väterlichen Anwesenheit im Homeoffi ce erwarten, dass Väter mit zuvor relativ geringer Beteiligung die Familienarbeit kennenund schätzen lernen und auch über die akute Krise hinaus ihren Anteil an der familialen Sorgearbeit dauerhaft erhöhen könnten. Allerdings orientiert sich der derzeitige Diskurs stark an der Zielgröße, ohne die zugrundeliegenden Mechanismen ausreichend in den Blick zu nehmen. Es ist daher mitnichten zu erwarten, dass "künftig dort mehr (väterliche Betreuung) sein wird, wo bisher wenig war und dort eher weniger, wo bisher viel war". Eine Verortung der mittel-bis langfristigen Erwartungen für Deutschland zwischen Chance und "Backlash" bedarf empirisch gestützter Überlegungen dazu, welche Mechanismen der elterlichen Arbeitsteilung durch die Corona-Krise in welcher Weise tangiert werden, und für wie viele (und für welche) Elternpaare von einem unmittelbaren Anpassungsdruck in der Aufteilung der familialen Sorgearbeit während der Kita-und Schulschließungen auszugehen ist. 1 Studiendesign und Ergebnisse Zur Erwartungsbildung der paarinternen Arbeitsteilung nach Corona ziehen wir empirische Evidenz zu paarinternen Ressourcenverhältnissen und Normen vor der Pan