Der vorliegende Text ist eine Abschrift des Buches „Grundlinien der (original) (raw)
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Grundlinien einer Friedensethik
Der Text bietet eine Positionierung in Fragen der politischen und Militärethik aus österreichischer und evangelischer Sicht.
Die Fortschreibung der Ethischen Leitlinien der GI
GI Jahrestagung (2), 2003
Ausgehend von einer Betrachtung des Einflusses von InformatikerInnen und ihren Handlungsmustern auf Arbeitsprozesse und vor dem Hintergrund einer kritischen Auseinandersetzung mit bisherigen berufsethischen Leitlinien wollen wir einen neuen Ansatz wagen, über Informatik und Verantwortung nachzudenken. Eine Rekonstruktion des Begriffs Verantwortung bietet uns ein reichhaltiges begriffliches Instrumentarium zur Reflexion des Verhältnisses von Verantwortung und informatischer Praxis. Wir plädieren dafür, dass informatisch Handelnde lernen müssen, ethische Probleme zu erkennen, implizite Annahmen von Arbeitskulturen zu durchschauen und ein Bewusstsein für die Veränderbarkeit dieser Arbeitskulturen entwickeln sollten. Zusätzlich bedarf es kollektiver und rechtlicher Veränderungen der Rahmenbedingungen für verantwortliches Handeln.
Die „Geschichtlichen Grundbegriffe“
Historische Zeitschrift
Mehr als zwanzig Jahre nach Erscheinen des ersten Bandes liegen die "Geschichtlichen Grundbegriffe", das "Historische Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland" abgeschlossen vor. 1 Seine ersten Bände wurden von der Fachwelt noch intensiv zur Kenntnis genommen, bis in Tageszeitungen und Rundfunksendungen hinein haben sich Rezensenten mit dem Werk auseinandergesetzt. Das hat sich im Laufe der Zeit geändert. Der Schlußband erschien geradezu lautlos. Mit spürbarer Erleichterung hat der letzte noch lebende Herausgeber, Reinhart Koselleck, das Werk der Öffentlichkeit übergeben. Er konnte dabei freimütig einräumen, daß wichtige Artikel-"Raum", "Zeit", Zentralkategorien der Geschichtswissenschaft seit den zwanziger Jahrennach wie vor fehlen-die Fachwelt hat es möglicherweise gar nicht wahrgenommen, mit Sicherheit nicht übelgenommen. Seit 1980 erschien keine ausführliche Auseinandersetzung mehr in einer deutschsprachigen Zeitschrift der Geschichtswissenschaft 2 , eine Bilanz des Gesamtwerks steht aus, wenn man von zwei Zeitungsartikeln historisch ausgebildeter Journalisten absieht. Um so mehr diskutieren italienische Historiker das Lexikon. 3 Man kann fragen, warum dies so und ob es ge
Lesetext: Mehr Krippenplätze, mehr berufstätige Frauen?! Noch nie waren Frauen so gut ausgebildet wie heute: Sechs von zehn Hochschulabsolventen sind Frauen. Erstaunlich ist aber, dass fast jede zweite Frau "nur" als Sekretärin oder Verkäuferin arbeitet -und das meistens auch nur in Teilzeit. In Deutschland sind 42 % der Frauen teilzeitbeschäftigt 4 , aber nur 6 % der Männer.
Die schlichte Eleganz des Grundgesetzes. Kritik der Leitkultur.
Ich habe ein großes Unbehagen an der "Leitkultur", muss aber gestehen, dass die Gründe dafür zunächst nicht sehr politisch sind. Der Schauder, der mich beim Klang des Begriffs überfällt, hat weniger ethische Ursachen -etwa weil ich mich vorm dumpfen Kollektivismus fürchte oder weil ich andere Lebensweisen bedroht sehealso überhaupt nicht so, wie es zu erwarten wäre von einer vernünftigen politischen Kritik, sondern ästhetische. Der Begriff klingt einfach schief. Ich finde sogar, er klingt furchtbar schief. Er scheppert unbehaglich im Ohr und will nicht so recht durchrutschen. Mit seinem schlecht verarbeiteten Ramschmaterial, mit seinen billigen Plastikkanten hat er sich dort verfangen und jetzt steckt er fest und jedes Mal, wenn ihn wieder einer aus der politischen Mottenkiste holt, um noch einmal nachzuschieben, ohne Leitkultur gehe gar nichts, dann tut das ganz schön weh. "Leitkultur". Da klingt eine Verwandtschaft durch mit solchen Sachen wie Leitplanke, Leitantrag, Umleitung, Stromleitung oder Halbleiterdiode -mit ziemlich kalten, herzlosen Dingen aus Technik und Verwaltung also. Es klingt auch ein bisschen nach Reiseleiter, Leithammel und Schichtleiter -nach Typen also, denen man folgt, die man aber nicht mag. Und diese ganzen lieblosen Sachen versucht man dann irgendwie noch mit Kultur zusammenzubringen, wo es doch eigentlich um Geschmack, Schönheit und die höchsten menschlichen Verführungskünste gehen soll -nein, das passt nicht, da schlägt einem direkt der staatliche Mief der Amtsstube entgegen, wo diejenigen sitzen, die schlechten Kaffee trinken und sich solche Begriffe ausdenken müssen. Nicht aus Lust und Laune, sondern weil sie zum Staat gehören und Werbung für ihn machen müssen. So etwas ist ja grundsätzlich auch in Ordnung, denn so eine Aufgabe muss getan werden. Aber "Leitkultur" -ist das denn Werbung? Findet das jemand schön? Lässt sich irgendjemand freiwillig ein auf diese Form von "Kultur", die als Leitplanke den Renegaten in die rechte Bahn zwingen 1
Fünf Artikel aus der Zeitbeilage „Philosophie“
2015
Nationalität und Spezieszugehörigkeit" "Wir leben in einer Welt schreiender Ungerechtigkeit. Doch was ist Gerechtigkeit? Manche Philosophen haben sich die Gerechtigkeit als eine Tugend des Charakters vorgestellt, die ihren Sitz im Menschen hat und zu einem fairen Umgang mit anderen in der Gesellschaft führt. Platon siedelt sie noch tiefer im Inneren des Einzelnen an; er verstand Gerechtigkeit als ein harmonisches Selbstverhältnis, bei dem die Vernunft die Gefühle und Gelüste beherrscht. Solche Überlegungen zur persönlichen Gerechtigkeit sind zweifellos erhellend, doch werde ich hier einer anderen Tradition folgen. Diese alternative Tradition versteht Gerechtigkeit nicht als eine Tugend der Einzelnen, sondern als eine "Tugend" gesellschaftlicher Institutionen -Institutionen, die von Menschen geschaffen wurden, um einige ihrer vordringlichsten Bedürfnisse und Interessen zu befriedigen. Diese Denkrichtung beantwortet die von der westlichen Philosophie immer wieder gestellte Frage nach Gerechtigkeit wie folgt: "Gerechtigkeit bedeutet, jedem das zu geben, was ihm gebührt." Diese Antwort hat etwas intuitiv Einleuchtendes. Es scheint uns richt und angemessen zu sein, dass jedermann das bekommt, was er verdient oder zu Recht beansprucht. Und doch könnte uns diese vage Idee auch in die Irre führen -und zwar dann, wenn sie uns auf den Gedanken bringt, jeder Mensch müsse sich seine politischen Ansprüche erst durch irgendeine Form von Erfolg im gesellschaftlichen Wettbewerb verdienen. Tatsächlich behaupten extrem libertäre Zeitgenossen, Menschen, die sich nicht produktiv angestrengt haben, besäßen auch keinen Anspruch auf staatliche Leistungen. Für sie ist ein Staat, der die erfolgreichen Bürger belohnt, Staat genug. Allerdings halten auch libertäre Denker diese Auffassung nicht lange durch. Eigentlich glauben nämlich auch sie, dass der Staat die Pflicht hat, allen Bürgern verlässlichen Eigentums-und Vermögensrechte, Rede-, Religions-und Versammlungsfreiheit sowie Schutz vor Gewalt und Betrug zu bieten. Ein Neugeborenes zum Beispiel hat einen Anspruch auf all diese Dinge, und ein Staat, der sie nicht allen Bürgern gleichermaßen gewährt, kann nicht gerecht genannt werden. Auch wenn Philosophen hier den Begriff der "negativen Freiheit" verwenden, so kommt dem Staat in diesem Denken ebenfalls eine überaus positive Rolle zu. Er muss jedenfalls eine Menge Geld einsammeln und ausgeben, um die Bedingungen zu schaffen, unter denen er all diese legitimen Ansprüche seiner Bürger sichern kann. Doch bevor wir uns entscheiden können, ob von den Liberalen die Rolle des Staates hinreichend beschrieben ist, müssen wir erst einmal die Grundlage verstehen, auf der philosophische Konzeptionen politischer Gerechtigkeit beruhen. Für die meisten modernen Gerechtigkeitstheoretiker leitet sich die Aufgabe des Staates vom doppelten Gedanken der menschlichen Würde und der menschlichen Verwundbarkeit her. Menschen verdienen Respekt; sie verdienen es, dass man sie als Zwecke [an sich selbst] und nicht als bloße Mittel behandelt, denn wie die Welt mit ihnen verfährt, hat einen großen Einfluss auf ihr Leben. Gelegentlich haben Philosophen entweder die erste oder die zweite dieser Behauptungen bestritten, weite Teile der Tradition akzeptiert jedoch beide. Dementsprechend beruht der Staatsgedanke, der sich allmählich herausbildete, auf der Vorstellung, der Staat müsse all seine Bürger zu einem Grundstock an Voraussetzungen und Chancen verhelfen -Chancen, die es ihnen ermöglichen, ein gutes Leben zu führen. Sie sollen "Leben, Freiheit und das Streben nach Glück" als unveräußerliche Rechte genießen, wie es Thomas Jefferson in der Unabhängigkeitserklärung meiner Nation formulierte. Mit ihr wurde dem englischen König Georg III., der dieser Verpflichtung so offensichtlich nicht nachkam, der Gehorsam aufgekündigt. Zugegeben, im 19. Jahrhundert bewegte sich das philosophische Nachdenken über Gerechtigkeit oft in engen Grenzen. Man konzentrierte sich ausschließlich auf die libertäre Palette von Bürgerrechten und bürgerlichen Freiheiten, auf das Eigentumsrecht und die Herrschaft des Gesetzes. Pflichten zur Verteilung materieller Mittel dagegen betrachtete man weiterhin als optimal -als einen Teil der allgemeinen Tugend, nicht aber als eine zentrale Aufgabe des gerechten Staates. Erst ganz allmählich gewann der Gedanke an Boden, dass die Bürger umfassendere Ansprüche besitzen, die allesamt in der Gerechtigkeit und der Achtung der Menschenwürde gründen. Selbst eine nur minimal gerechte Regierung müsse ein gewisses Bildungsniveau, eine grundlegende Gesundheitsversorgung, einen Mindestlebensstandard und eine Absicherung gegen Unfälle, Katastrophen, und Arbeitslosigkeit für alle Bürger sicherstellen [und auch gegen Krankheit und Altersarmut]. Nur nebenbei: Der Gedanke, dass Gerechtigkeit ein staatlich aufgespanntes "soziales Netz" erfordert, ist nicht neu. Schon in der griechischrömischen Antike erörtern Philosophen solche Ideen. In den modernen Nationen haben sie mühevolle Geländegewinne erzielt, die aber bis heute umstritten bleiben. Um ihre anhaltend zähen Meinungsverschiedenheiten aus dem Weg zu räumen, suchen Philosophen üblicherweise nach einer tieferen Begründung für ihre Gerechtigkeitsmodelle, kurz: Sie suchen nach einer zwingenden Grundidee, aus der sich verbindliche politische Prinzipien ableiten lassen. Eine der einflussreichsten Begründungen dieser Art ist ohne Zweifel die von John Rawls in seinem bahnbrechenden Werk "Eine Theorie der Gerechtigkeit" (1971, dt. 1975). Darin heißt es: "Jeder Mensch besitzt eine aus der Gerechtigkeit entspringende Unverletzlichkeit, die auch im Namen des Wohles der ganzen Gesellschaft nicht aufgehoben werden kann." So formuliert Rawls zu Beginn seines Buches die Idee des Menschen als eines Zwecks. Anschließend führt er ein überzeugendes Bild moralischer Unparteilichkeit ein: Stellen wir uns eine Gruppe von Leuten vor, die vernünftig und mit den allgemeinen Tatsachen von Geschichte, Wirtschaft und Psychologie vertraut sind -die sich aber hinter einem "Schleier des Nichtwissens" befinden und ihre eigenen individuellen Eigenschaften nicht kennen, also nicht über eine Wohlstand ihre Klasse, Rasse oder ihr Geschlecht wissen. Diese Menschen stehen nun vor der Aufgabe, hinter dem "Schleier des Nichtwissens" die Grundprinzipien für eine Gesellschaft festzulegen, in der sie einst zusammenleben werden. Rawls' Argumentation zufolge werden sie sich unter diesen Umständen zunächst für einen umfassenden Schutz der Freiheit entscheiden, bei dem jedermann "gleiches Recht auf das umfangreiche System gleicher Grundfreiheiten haben soll, das mit dem gleichen System für alle anderen vereinbar ist". Nachdem das geklärt ist, werden sie sich ökonomischen Fragen zuwenden. Auf diesem Feld werden sie, so Rawls, eine Verteilung bevorzugen, die Ungleichheiten zulässt (weil diese manchmal dazu führen, dass es allen besser geht)allerdings nur solche Ungleichheiten, die die Produktivität der ganzen Gesellschaft befördern und so die Lage desjenigen verbessern, der es am schlechtesten hat. [Anm.: Warum erhält nicht jeder den gleichen Anteil?] Rawls' Theorie hat Kritik von allen Seiten auf sich gezogen, wie dies bei einer so einflussreichen Theorie nur natürlich ist. Manch einer, der ein schwächeres
Der „erste Satz“ in Grundlegung I
Kant-Studien
In this article, I try to show that the question of what the “first proposition” in Groundwork I is can be answered by textual evidence. At the end of paragraph 15 of GMS I, Kant recapitulates the “first proposition”. It is: “Eine Handlung aus Pflicht sondert den Einfluss der Neigung ganz ab.“ (“An action from duty puts aside entirely the influence of inclination.”). It is also shown that this “proposition” summarizes an important result of Kant’s argument in the preceding paragraphs 8–13 and is presupposed by the “second proposition” and by Kant’s whole argument in the paragraphs 14 and 15, which he recapitulates in the last sentence of paragraph 15.