Die Schweiz und das Europäische Strafrecht [in: U. Cassani et al., Chronique de droit pénal suisse dans le domaine international / Schweizerische Praxis zum Strafrecht im internationalen Umfeld (2016)] (original) (raw)
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Die Schweiz und das Europäische Strafrecht
2018
auteure remercie son assistante Justine Barton de son aide précieuse dans le repérage des actualités et la relecture du manuscrit. Sabine Gless ist Ordinaria an der Universität Basel.
Monatsschrift Fur Kriminologie Und Strafrechtsreform, 2021
Kriminologinnen und Kriminologen sowie Soziologinnen und Soziologen haben in den letzten zwei Jahrzehnten sowohl in der Schweiz wie in Europa umfangreiche Umfragen zu Strafeinstellungen der Bevölkerung und der urteilenden Behörden durchgeführt, ohne dass deren Ergebnisse bisher gesamthaft dargestellt und die Kohärenz der Ergebnisse überprüft worden wäre. Ebenfalls fehlt ein Vergleich dieser Ergebnisse zu den Strafeinstellungen mit Daten der Urteilsstatistik zu den ausgesprochenen Sanktionen, der es erlaubt, der Frage nach einer Übereinstimmung oder Diskrepanz von Vorstellungen und Praxis nachzugehen und diese in einem sozialen Rahmen zu interpretieren. Der vorliegende Artikel untersucht diese Problematik mittels zahlreicher Daten aus Umfragen und offiziellen Justizstatistiken zur Schweiz. Da die in diesem Bericht dargestellten Ergebnisse in die Zeiten zweier Revisionen des Sanktionenrechts (2007 und 2018) fallen, nimmt die Thematik der Bedeutung dieser Revisionen einen zentralen Platz ein.
Verteidigung in Strafbefehlsverfahren in Deutschland, Frankreich und der Schweiz
Kriminalpolitische Zeitschrift, 2022
In Deutschland, Frankreich und der Schweiz bemüht man sich in Gesetzgebung und Justizpraxis seit mehr als 20 Jahren konstant, das Strafverfahren effizienter auszugestalten. Eine herausgehobene Rolle kommt in allen drei Ländern dem Strafbefehlsverfahren zu. Denn dieses erlaubt, Straftaten in einem weitgehend schriftlichen Verfahren zu einem rechtskräftigen Abschluss zu bringen, der einem Gerichtsurteil nach einer mündlichen Hauptverhandlung gleichsteht. Doch diese Verfahrensweise führt zu einem erhöhten Risiko, fehlerhafte Entscheidungen zu treffen, da auf wesentliche Aspekte der Ermittlung des Sachverhalts durch die Erhebung von Beweisen vor Gericht, aber auch schon im Ermittlungsverfahren verzichtet wird. Weil teilweise sogar auf eine Anhörung des Beschuldigten verzichtet werden kann und in der Regel die Verteidigung durch Anwälte nicht vorgesehen ist, gestaltet sich die Verteidigung häufig als schwierig. Der nachfolgende Beitrag zeigt rechtsvergleichend die Herausforderungen für die Verteidigung in Strafbefehlsverfahren. Dabei wird in funktional vergleichender Methode analysiert, ob eines der Länder als Vorbild für die anderen dienen kann.
Deutsche Zeitschrift für Philosophie, 2011
Der Kosmopolitismus genießt gegenwärtig als normative und politische Position ein hohes Ansehen. Der Idee, dass die politischen, rechtlichen und sozio-ökonomischen Phänomene, die häufig unter der Bezeichnung .Globalisierung' zusammengefasst werden, "etablierte Muster territoriumsbasierten Regierens" herausfordern 1 , ist wohl kaum jemals so viel Aufmerksamkeit geschenkt worden wie in den letzten zwanzig Jahren. Wissenschaftler aus verschiedensten Disziplinen, mit unterschiedlichen methodischen und ideologischen Perspektiven, stellen die Fähigkeit des Nationalstaates in Frage, die dringlichsten Probleme unserer Zeit anzugehen. Die Ausarbeitung von Vorschlägen für supranationale und möglicherweise sogar globale institutionelle Reformen unterschiedlicher Art (rechtlich, politisch und ökonomisch), um so mit Problemen umgehen zu können, die der Staat nicht länger zu lösen vermag, erscheint vielen als eine der dringendsten intellektuellen Herausforderungen unserer Zeit. Die Schlussfolgerung liegt nahe, dass all diejenigen, die die Krise des Nationalstaatsmodells ausrufen, mit derselben Art von Problemen beschäftigt sind und sich, grob betrachtet (wenn auch nicht vollständig), ebenso darüber einig sind, wie diese Probleme zu lösen sind. Die treibende Motivation, die diesem Beitrag zu Grunde liegt, ist eine skeptische Haltung gegenüber der Vorstellung, das Lager der Kosmopoliten sei so homogen, wie es scheint. Wir glauben im Gegenteil, dass die Art und Weise, in der auf diesem Gebiet häufig verschiedene Thematiken zusammengeführt werden, sowohl intellektuell verwirrend als auch praktisch kontraproduktiv ist: Zwar teilen wir einige der Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit des Staates, neuen Herausforderungen entgegenzutreten, wir glauben jedoch auch, dass die unterschiedlichen Probleme, die mit der Unzulänglichkeit des Staates verknüpft sind, nicht wie ein undifferenzierter Haufen behandelt werden sollten. Unsere skeptische Haltung bezieht sich auf zwei Aspekte. Erstens glauben wir, dass nicht alle Probleme, die in den verschiedenen Spielarten kosmopolitischer Positionen thematisiert werden, von derselben Art sind. Während beispielsweise die Argumentation für eine effektivere Durchsetzung des Völkerstrafrechts und der Menschenrechte auf der Überzeugung B. Holden (Hg.), Global Democracy: Key Debates, London 2000, 202 (alle Übersetzungen von Zitaten, für die keine Übersetzungen vorliegen, sind Übersetzungen von C. H.; Anm. d. Übers.).