Die Unterstützung der Adaptation und Reanimation des Neugeborenen (original) (raw)
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Die Versorgung des Neugeborenen durch den Geburtshelfer
Der Gynäkologe, 1997
Zur Sprachregelung: •"Geburtshelfer" meint im Text (nicht in den Zitaten) die für die Geburt verantwortlichen Personen, Hebamme und/oder Arzt. a) "Hebamme" schließt auch den Entbindungspfleger ein. b) "Arzt" ist als Begriff zu verstehen und meint Ärztin oder Arzt. •"Reanimation" ist ein Begriff der durch das jeweils Gemeinte, z.B."Maskenbeatmung" ersetzt werden sollte. ᭤Primäre Adaptation ᭤Neugeborenen-Untersuchung 1 (U1) ᭤Deutsches Recht ᭤Leitlinien zur Betreuung Die Versorgung des Neugeborenen ist einerseits gesetzlich gesichert, andererseits durch die Weiterbildungsordnung für Ärzte geregelt. Fachlich ist sie im Normalfall eine Domäne der geburtshilflich tätigen Personen. Je nach beteiligter Berufsgruppe-Ärzte, Hebammen und Kinderkrankenschwestern-werden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Hier soll insbesondere auf die Aufgaben der Ärzte eingegangen werden. Das gesunde reife Neugeborene Das unproblematisch nach 37 Schwangerschaftswochen geborene Kind wird von einer Person beurteilt und betreut, die für die Geburt verantwortlich ist. Dies beinhaltet die Überwachung der ᭤ primären Adaptation wie auch die ᭤ Neugeborenenuntersuchung 1 (U1). Hierzu gehören: • die meßbaren Reifezeichen nach WHO mit Geburtsgewicht, Körperlänge und Kopfumfang (u.U. Leibesumfang und biparietaler Kopfdurchmesser), • die sichtbaren Reifezeichen • die Beobachtung des Neugeborenen mit Tonus, Bewegung, Atmung, Hautfarbe, Verhalten und äußerlich erfaßbaren Besonderheiten • die Fehlbildungsdiagnostik • die Reflexe mit Greif-, Schreit-und Mororeflex • die Durchführung von Prophylaxen Nach ᭤ deutschem Recht erfolgt die Erstversorgung auf jeden Fall durch die für die Geburt zuständige Hebamme (HebBO [1]). Bei Geburten im Krankenhaus kommt in den meisten Fällen eine geteilte Verantwortung zwischen Arzt und Hebamme zum Tragen; wie auch bei der Leitung der Geburt. Bei der U1 unterscheidet sich der Inhalt der Arbeit von Arzt und Hebamme lediglich insofern, als von der Hebamme weder eine Palpation des Abdomens noch eine Auskultation von Herz und Lungen verlangt werden kann (vgl. Exkurs 1). Leitlinien der Fachgesellschaften zur Betreuung des gesunden Neugeborenen Den ᭤ Leitlinien zur Betreuung des gesunden Neugeborenen im Kreißsaal und während des Wochenbettes der Mutter der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin, der Deutsch-Österreichischen Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe von 1997 ist zu entnehmen [2], [3]:
Versorgung des Neugeborenen durch den Geburtshelfer
Der Gynäkologe, 2008
Versorgung des Neugeborenen durch den Geburtshelfer Aufgaben und Grenzen Zusammenfassung Die Versorgung des Neugeborenen ist gesetzlich und in der Weiterbildungsordnung geregelt. Die Hauptverantwortung liegt stets beim Geburtshelfer. Ideal ist eine interdisziplinäre Kooperation. Schon während der Schwangerschaft sichern Fachärzte mit dem Stufenkonzept die rechtzeitige Risikoerfassung. Basis der effizienten Betreuung ist die Kompetenz zur Selektion von Risikoschwangerschaften und zur Triage der nötigen Betreuungsintensität. Durch pränatale Diagnostik können lebensgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt und abgewendet werden. Wichtig bei Problemen ist die rechtzeitige Überweisung, z. B. an ein Perinatalzentrum. Für die Geburt sollte der Dienstplan wenigstens einen kompetenten Arzt der Gynäkologie, der Pädiatrie und der Anästhesiologie vorsehen. Selbst bei einer vermeintlich risikofreien Geburt können unvorhergesehene Probleme auftreten, ein funktionstüchtiger Reanimationsplatz ist essenziell. In Notsituationen handelt der jeweils kompetenteste Arzt.
Basismaßnahmen und erweiterte Maßnahmen zur Wiederbelebung von Kindern
Notfall + Rettungsmedizin, 2020
Basismaßnahmen und erweiterte Maßnahmen zur Wiederbelebung von Kindern COVID-19-Leitlinien des European Resuscitation Council Einführung Kinder sind anfällig für die Coronaviruskrankheit 2019 (COVID-19), scheinen jedoch häufig nur einen milden Krankheitsverlauf zu haben [1-7]. Sehr kleine Kinder und Kinder mit Komorbiditäten sind möglicherweise anfälliger für schwere Krankheitsverläufe. In der größten derzeit veröffentlichten pädiatrischen Fallserie (chinesische CDC 01/16-02/08; n = 2143) hatten 5,2 % der Kinder einen schweren Krankheitsverlauf (definiert als "Dyspnoe, zentrale Zyanose und eine Sauerstoffsättigung von weniger als 92 %"), 0,6 % der erkrankten Kinder hatten einen kritischen Krankheitsverlauf [9]. Jedoch können viele andere Krankheitserreger und/oder Ursachen bei Kindern zu respiratorischem Versagen führen und es kann schwierig sein, eine eindeutige Diagnose zu stellen [10]. In Anbetracht dessen ist sich die ERC Pediatric Guideline Writing Group Diese Leitlinie wurde am 24. April 2020 erstellt und unterliegt den sich weiterentwickelnden Kenntnissen und Erfahrungen über COVID-19. Da sich die Länder in verschiedenen Stadien der Pandemie befinden, kann es in der Praxis zu Abweichungen in einzelnen Ländern kommen.