Interprofessionelles Seminar zur Schweigepflicht (original) (raw)

Schweige- versus Zeugnispflicht im Kontext von Ausstiegsarbeit - Vertrauen verschenken und verklagbar machen? Dirk Ehrensberger, Ivo Lisitzki, Clara Müller, Hannes Stadler, Klara Widowski

2020

Das Recht auf Selbstbestimmung in Bezug auf den Umgang mit persönlichen Informationen gilt als Grundvoraussetzung einer freien und demokratischen Gesellschaft. Sie bietet eine rechtliche Absicherung der Vertraulichkeit in der Offenbarung sensibler Informationen. Die Sicherung von geäußerten Inhalten, welche sich im Beratungskontext der Sozialen Arbeit ergeben, stellt demnach die Grundlage der Ermöglichung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen fachbezogenen Berufsgruppen und deren Klient*innen in der Praxis dar, die es zu schützen gilt. Aufgrund der Beschaffenheit des Themenbereichs „religiös begründeter Radikalisierung“, sei es hinsichtlich einer besonderen sicherheitspolitischen Relevanz oder der spezifischen Förderungsstruktur des Phänomenbereiches, ergeben sich jedoch weitere Herausforderungen, denen es zu begegnen gilt. Gerade vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Relevanz, der in einigen Arbeitsprozessen entstehenden räumlichen Nähe zwischen Sozialer Arbeit und Sicherheitsbehörden sowie der medialen Präsenz des Themengebietes, ergibt sich für Mitarbeiter*innen entsprechender Fachstellen eine berufspraktische Brisanz.

Die Belehrung über das Schweigerecht – Ein leeres Versprechen?

Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform / Journal of Criminology an Penal Reform, 2016

Das Recht, die Aussage zu verweigern, gilt als zentrales Recht der beschuldigten Person im Strafprozess. Mit der Belehrung über dieses Recht geht das Versprechen einher, dass beschuldigte Personen in den Vernehmungen schweigen dürfen, und mit der Protokollierung der Vernehmung, dass dieser Belehrungsvorgang kontrolliert werden kann. Der vorliegende Artikel untersucht mittels einer standardisierten Inhaltsanalyse Protokolle von Beschuldigtenvernehmungen daraufhin, ob diese Versprechen gehalten werden. Die empirische Analyse zeigt, dass eine hohe Belehrungsquote mit einer geringen Schweigerate einhergeht. Es wird geprüft, inwiefern die Art und Weise der Belehrung sowie der Protokollierung der Belehrung einen Einfluss auf die niedrige Schweigerate haben könnte.

Ärztliche Schweigepflicht bei Kindeswohlgefährdung

Ethik in der Medizin, 2010

Zusammenfassung Die Schweigepflicht, einer der Grundpfeiler medizinischer Ethik, spielt in der aktuellen Diskussion um die Verbesserung des Kinderschutzes eine zentrale Rolle. Unklare und mehrdeutige gesetzliche Regelungen und Handlungsanweisungen, wie mit Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung umzugehen ist, wenn die Sorgeberechtigten eine weitergehende Hilfe ablehnen, werden als Hindernis für einen wirksamen Kinderschutz betrachtet. Aus der schwer durchschaubaren Rechtslage resultieren für Angehörige der Gesundheitsberufe regelmäßig Handlungsunsicherheiten, die im Einzelfall notwendige Hilfe verzögern oder gar verhindern könnten. Neue Gesetze auf Länderebene haben deshalb im Sinne eines verbesserten Kinderschutzes eine Erhöhung der Rechtssicherheit sowie eine Förderung der Vernetzung der beteiligten Akteure zum Ziel. Wenn auch einigen der Gesetze ein gewisses Klarstellungspotenzial zugebilligt werden kann, ist doch im Augenblick ihr Beitrag zu mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Kinderschutzfällen noch als sehr eingeschränkt zu betrachten. Ein Bundesgesetz, welches die Intention hatte, die heterogenen Landesnormen durch eine bundeseinheitliche Regelung zu ersetzen, ist wenigstens in der letzten Legislaturperiode gescheitert.

Psychiater zwischen Schweige- und Offenbarungspflicht

Der Nervenarzt, 2016

Anlass für einige Bemerkungen zur ärztlichen Schweigepflicht ist die Germanwings-Katastrophe am 24.3.2015. Denn als bekannt wurde, dass der Kopilot des vollbesetzten Flugzeugs dessen tödlichen Absturz absichtlich herbeigeführt hatte, wurden in der Öffentlichkeit zwei psychiatrisch relevante Fragen virulent: 4 Nach Meinung der meisten Menschen konnte die Unfassbarkeit solchen Handelns nur in psychischer Krankheit liegen. 4 Es wurde Unverständnis geäußert, dass Psychiater über die psychische Krankheit bzw. die dadurch bedingte Suizidgefährdung des von ihnen aktuell behandelten Piloten niemanden, insbesondere nicht den Arbeitgeber informiert hatten.

Die Belehrung über das Schweigerecht. Ein leeres Versprechen? (mit Nadja Capus & David Studer)

Zusammenfassung Das Recht, die Aussage zu verweigern, gilt als zentrales Recht der beschuldigten Person im Strafprozess. Mit der Belehrung über dieses Recht geht das Versprechen einher, dass beschuldigte Personen in den Ver-nehmungen schweigen dürfen, und mit der Protokollierung der Vernehmung, dass dieser Belehrungsvor-gang kontrolliert werden kann. Der vorliegende Artikel untersucht mittels einer standardisierten Inhalts-analyse Protokolle von Beschuldigtenvernehmungen daraufhin, ob diese Versprechen gehalten werden. Die empirische Analyse zeigt, dass eine hohe Belehrungsquote mit einer geringen Schweigerate einhergeht. Es wird geprüft, inwiefern die Art und Weise der Belehrung sowie der Protokollierung der Belehrung einen Einuss auf die niedrige Schweigerate haben könnte. Abstract The right to remain silent is a core principle of criminal proceedings. Cautioning a defendant about this right goes in hand with the promise that they may invoke it at any time. Additionally, the writing of the caution in the report insinuates that the verication of the cautioning may be possible. In this article, we investigate – based on a standardised content analysis of written records of investigative interviews with defendants – whether the promise to respect the right to remain silent and to verify the respectation based on the written record is kept. Our empirical analysis shows a high rate of cautioning and, at the same time, a low rate of defendants remaining silent. We further examine whether the low rate of silence is affected by the manner in which the caution is given and/ or its documentation in the offcial written record.

Die Belehrung über das Schweigerecht

Monatsschrift Fur Kriminologie Und Strafrechtsreform, 2016

Das Recht, die Aussage zu verweigern, gilt als zentrales Recht der beschuldigten Person im Strafprozess. Mit der Belehrung uber dieses Recht geht das Versprechen einher, dass beschuldigte Personen in den Vernehmungen schweigen durfen, und mit der Protokollierung der Vernehmung, dass dieser Belehrungsvorgang kontrolliert werden kann. Der vorliegende Artikel untersucht mittels einer standardisierten Inhaltsanalyse Protokolle von Beschuldigtenvernehmungen daraufhin, ob diese Versprechen gehalten werden. Die empirische Analyse zeigt, dass eine hohe Belehrungsquote mit einer geringen Schweigerate einhergeht. Es wird gepruft, inwiefern die Art und Weise der Belehrung sowie der Protokollierung der Belehrung einen Einfluss auf die niedrige Schweigerate haben konnte.

Das Fahreignungsseminar im Überblick

Die Vorschrift des § 4a Straßenverkehrsgesetz (StVG) wurde durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsge- setzes und anderer Gesetze vom 28.8.2013 (BGBl I 3313, 3315) in das StVG eingefügt. Das neue Fahreignungsseminar ersetzt seit dem 1. Mai 2014 im Rahmen der Neuregelungen des reno- vierten Fahreignungs-Bewertungssystems das frühere, allein von Fahrlehrern durchgeführte Aufbauseminar sowie die von Psychologen mit einer verkehrspsychologischen Zusatzausbil- dung durchgeführte verkehrspsychologische Beratung. Die gesetzlichen Regelungen werden näher ausgeführt durch die Regelungen der §§ 42 – 44 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), deren reformierte fahreignungsrechtliche Vorschriften eben- falls am 1. Mai 2014 in Kraft getreten sind.