Herausforderungen im Geschäftsverkehr mit Nahost (original) (raw)

Auf den ersen Blick mögen die Rechtsordnungen des Nahen und Mittleren Ostens und Nordafrikas (MENA-Region) für einen Juristen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz (DACH-Region) fremd und wenig nachvollziehbar wirken. Bei näherer Betrachtung hält dieser erste Eindruck jedoch zumindest mit Blick auf das Zivil-und Wirtschaftsrecht nicht stand. Dieses geht-mit wenigen Ausnahmen-auf die kontinentaleuropäische Rechtstradition zurück. Insbesondere aufgrund des Einflusses des islamischen Rechts bestehen jedoch auch gewisse Unterschiede zum europäischen Zivil-und Wirtschaftsrecht, die bei der Arbeit mit Bezug zur MENA-Region berücksichtigt werden müssen. Außerdem bildet die MENA-Region bei allen Gemeinsamkeiten keinen homogenen Rechtsraum. Eine Harmonisierung des Rechts, wie sie zum Beispiel durch die Europäische Union (EU) betrieben wird, kennt die Arabische Liga nicht. Folglich muss jeder Staat der MENA-Region-bis zu einem gewissen Grad-individuell behandelt werden. Durchaus fremd wird einem Juristen aus der DACH-Region allerdings das in der MENA-Region anzutreffende System der Streitbeilegung sein. Die Qualität der Rechtsprechung der staatlichen Gerichte ist häufig nicht mit europäischen Standards vergleichbar. Insbesondere in der Golf-Region werden zudem sehr umfassend juristische Laien als sogenannte Experts in die Rechtsfindung einbezogen. Schließlich werden auch bei der Anerkennung von ausländischen Gerichtsurteilen und Schiedssprüchen internationale Standards nicht konsequent angewandt.

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