Was ist (m)ein Pass wert? Ungleiche Mobilitätsrechte, der strategische Erwerb von Staatsbürgerschaft und Migrations- und Grenzdiplomatie (original) (raw)

Der administrative Blick. Über den Gebrauch des Passes in der Ausländerbehörde.

S. 168-197 in: Amann, Klaus; Hirschauer, Stefan (HG.) Die Befremdung der eigenen Kultur. Zur ethnographischen Herausforderung soziologischer Empirie. Frankfurt a.M.: Suhrkamp., 1997

This paper is about the use and relevance of the passport in a German foreigners' office. How is the passport a state technology and what are its practical conditions/restrictions?

Mit Karten argumentieren: Ein machtvolles Instrument der Migrationskontrolle - und für den Widerstand dagegen

Visuelle Darstellungsformen wie Karten werden im Zusammenhang mit Migration oft als Nebenprodukte oder Illustrationen behandelt. Dabei prägen auch sie den Diskurs über Migration und werden von verschiedenen Akteuren instrumentalisiert. Auf der einen Seite versuchen Akteure des Migrationsmanagements politische Maßnahmen zur Migrationssteuerung und-kontrolle mit Karten zu legitimieren, während auf der anderen Seite neue Akteure auftreten, die Grenzschützern unterlassene Hilfeleistung bei Schiffen in Seenot vorwerfen und ihre eigenen visuellen Darstellungen von Migration erzeugen.

(Post-)nationale Grenzen im städtischen Gefüge: Was wichtig wird und wichtig bleibt, wenn Migration und Nationalität entkoppelt sind

PERIPHERIE – Politik • Ökonomie • Kultur

Post-)nationale Grenzen im städtischen Gefüge: Was wichtig wird und wichtig bleibt, wenn Migration und Nationalität entkoppelt sind "El derecho a la migración es esencial e inalienable de la persona y la República Argentina lo garantiza sobre la base de los principios de igualdad y universalid." (Ley 25.871, Articulo 4) "Das Recht auf Migration ist dem Menschen wesentlich und unveräußerlich und die Republik Argentinien garantiert dies auf Basis der Prinzipien der Gleichheit und Universalität." (Gesetz 25.871, Artikel 4)

Migration, Flucht und Staatsbürgerschaft (2012)

Die Menschenrechte sollen universale Geltung haben, realisiert werden sie jedoch als Grundrechte in partikularen Nationalstaaten, die sich primär ihren eigenen Staatsangehörigen verpflichtet sehen. Das führt immer wieder zu Spannungen und Konflikten. Oft wird in diesem Zusammenhang auf Hannah Arendts Diskussion der Staatenlosigkeit verwiesen (s. Kap. I.3.6). Fragen ergeben sich jedoch auch mit Blick auf die größere Gruppe der Menschen, die zwar eine Staatsangehörigkeit besitzen, aber nicht Bürger desjenigen Staates sind, auf dessen Territorium sie leben: Sie alle sind aufgrund des Territorialitätsprinzips darauf angewiesen, dass Staaten menschenrechtliche Verpflichtungen auch gegenüber Nichtbürgern wahrnehmen.

Der legitimatorische Mehrwert europäischer Grenzsicherungspolitik

2008

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Recht, Politik und die Bedingungen der Ko-Präsenz: Das "Recht Rechte zu haben" im Lichte gegenwärtiger Migrationsfragen

Rechtsphilosophie. Zeitschrift für die Grundlagen des Rechts, 2021

Migration wird heute wesentlich im Vokabular von Rechten diskutiert. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder vom Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen wird verhandelt, welches staatliche Handeln hinsichtlich Migration zulässig oder geboten istanhand der Rechte von Migrierenden. Die Entwicklungen in den Migrationsbewegungen in Europa der letzten Jahre -wo Menschen bleiben dürfen, wann sie Freizügigkeit genießen, wann diese ihnen verwehrt wird -gehen wesentlich auf das Festschreiben und das gerichtliche Auslegen von Rechtspositionen zurück. Man denke nur daran, unter welchen Bedingungen Dublin-Überstellungen zulässig sind: Diese Frage war anfangs objektiv-rechtlich, also ohne individuelle Rechtspositionen, geregelt. Die Regelungen wurden dann aber bald von menschenrechtlichen Positionen überlagert, 1 und schließlich fanden subjektive Rechte Eingang in die Dublin-Verordnung. 2 Viele andere Bereiche lassen sich anführen. 3 Migration ist nicht nur rechtlich eine Frage von Rechten, sondern wird auch politisch weitgehend als solche verhandelt. 4