Gleichstellungs-Controlling in Unternehmungen und öffentlichen Verwaltungen (original) (raw)

Gleichstellungspolitik öffentlicher Arbeitgeber

2016

2.1 Betriebliche Gleichstellungspolitik in der Bundesverwaltung als Teil der nationalen Geschlechterregimes Aus der Vogelperspektive ist die betriebliche Gleichstellungspolitik für den Bundesdienst ein relativ überschaubarer Teil eines Geschlechterregimes. Doch als politische Institution mit Vorbildfunktion trägt die Bundesverwaltung erheblich dazu bei, das gesellschaftliche Geschlechterverhältnis zu prägen, zu reproduzieren oder auch zu verändern. Dabei erlaubt der Regimebegriff in besonderem Maße, komplexe Prozesse und Wechselwirkungen zwischen den Geschlechterarrangements aller gesellschaftlicher Teilbereiche sowie die Einwirkungsmöglichkeiten öffentlicher Politik bzw. die Möglichkeiten und Grenzen öffentlicher Steuerung sichtbar zu machen (Betzelt 2007: 5f.). Ein Geschlechterregime ist sehr viel umfassender als unser Untersuchungsgegenstand, die Bundesverwaltung als Spezialgebiet der öffentlichen Verwaltung. So definieren Rosenberger und Sauer auf der Grundlage eines politikwissenschaftlichen Regimebegriffs als Geschlechterregime "die informelle und formelle Herrschaftsorganisation politischer Macht entlang der Geschlechterlinie. Ein Geschlechterregime umfasst sowohl Institutionen, Organisationen wie auch Normen und Diskurse." (Rosenberger/Sauer 2004: 259

Gleichstellungspolitik öffentlicher Arbeitgeber - Betriebliche Gleichstellung in den Bundesverwaltungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz

Zenodo (CERN European Organization for Nuclear Research), 2016

2.1 Betriebliche Gleichstellungspolitik in der Bundesverwaltung als Teil der nationalen Geschlechterregimes Aus der Vogelperspektive ist die betriebliche Gleichstellungspolitik für den Bundesdienst ein relativ überschaubarer Teil eines Geschlechterregimes. Doch als politische Institution mit Vorbildfunktion trägt die Bundesverwaltung erheblich dazu bei, das gesellschaftliche Geschlechterverhältnis zu prägen, zu reproduzieren oder auch zu verändern. Dabei erlaubt der Regimebegriff in besonderem Maße, komplexe Prozesse und Wechselwirkungen zwischen den Geschlechterarrangements aller gesellschaftlicher Teilbereiche sowie die Einwirkungsmöglichkeiten öffentlicher Politik bzw. die Möglichkeiten und Grenzen öffentlicher Steuerung sichtbar zu machen (Betzelt 2007: 5f.). Ein Geschlechterregime ist sehr viel umfassender als unser Untersuchungsgegenstand, die Bundesverwaltung als Spezialgebiet der öffentlichen Verwaltung. So definieren Rosenberger und Sauer auf der Grundlage eines politikwissenschaftlichen Regimebegriffs als Geschlechterregime "die informelle und formelle Herrschaftsorganisation politischer Macht entlang der Geschlechterlinie. Ein Geschlechterregime umfasst sowohl Institutionen, Organisationen wie auch Normen und Diskurse." (Rosenberger/Sauer 2004: 259

Controlling in der Sozialwirtschaft – ein Vergleich zum Controlling in gewerblichen Unternehmen

Controlling & Management, 2012

Controlling in der Sozialwirtschaft-ist das notwendig? Geht es in der Sozialwirtschaft doch nicht um die Maximierung der Gewinne und deren Ausschüttung an die Eigentümer, sondern um gemeinnützige Ziele. Die Sozialwirtschaft steht in dem Ruf, im Bereich des Controllings einen Nach holbedarf im Vergleich zu gewerblichen Unternehmen zu haben. Um zu substanti ellen Aussagen zu kommen, haben wir eine empirische Studie zum "Controlling in der Sozialwirtschaft" durchgeführt (vgl. König/ Clausen/Schank 2011). Im Folgenden wird sie vorgestellt und ein Vergleich mit dem Controlling in gewerblichen Unternehmen gezogen. Aus dem Vergleich können für beide Bereiche Schlussfolgerungen gezogen und der Stand des Controllings in der So zialwirtschaft überprüft werden.

Politik der Kontrolle und Kompensation zur Regulierung sozialer Probleme

1979

Empfohlene Zitierung / Suggested Citation: Albrecht, Günter: Politik der Kontrolle und Kompensation zur Regulierung sozialer Probleme. In: Mackensen, Rainer (Ed.) ; Sagebiel, Felizitas (Ed.) ; Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS) (Ed.): Soziologische Analysen: Referate aus den Veranstaltungen der Sektionen der Deutschen Gesellschaft für Soziologie und der ad-hoc-Gruppen beim 19. Deutschen Soziologentag (Berlin, 17.-20. April 1979). Berlin, 1979.405-411.. https://nbn-resolving.org/ urn:nbn:de:0168-ssoar-136229

Ausgleichs- und Konfliktregelungsstrategien

Institutionelle Reformen für eine Politik der Nachhaltigkeit, 1998

Neben einer zu geringen Reflexivitat und Partizipation der handeInden Akteure behindem haufig strukturelle Barrieren nachhaltigkeitsorientiertes Handeln. Zu diesen Barrieren gehoren fehlende oder falsche Anreizmuster oder auch mangelnde Ressourcen bzw. Teilhabe-/Mitentscheidungsmoglichkeiten von Akteurcn, urn sich mit ihren Nachhaltigkeitsimpulsen im politischen Diskurs wirkungsvoll einbringen zu konnen. Aber auch drei zentrale Problemkomplexe der politOkonomischen Analyse sind zu diesen Barrieren zu rechnen: die unterschiedliche Organisationsfahigkeit gesellschaftlicher Interessen, die Kurzfristorientierung des Wahlerstimmenmarktes sowie die Abhangigkeit des politisch-administrativen Systems von extemer Sachkennntnis. Hier setzen Ausgleichs-und Konfliktregelungsstrategien an. Beispielsweise konnen schlecht organsierbare Interessen eigene "Anwalte" (Advokaten) zugewiesen bekommen, die deren Interessen im politischen ProzeB vertreten; oder die Vertreter von Langzeitinteressen konnen im politischen Geschaft gestarkt und Informationsquellen pluralisiert werden. Damit wird deutlich, daB sich "Ausgleich" und "Konfliktregelung" auf unterschiedlichen Ebenen vollziehen kann. Die Studie unterscheidet deshalb flinf Substrategien:

Ein Ausdruck von Gerechtigkeit? Normative Ansprüche an Verwaltungspraxis

Sozialgerichtsbarkeit im Blick – Interdisziplinäre Forschung in Bewegung, 2021

Welches Verständnis von Verwaltungspraxis rückt in den Vordergrund, wenn man Verwaltungsabläufe und-entscheidungen als Ausdruck von ihnen zugrundeliegenden Gerechtigkeitsprinzipien betrachtet? Und welche Vorstellungen des Verhältnisses von Bürger:in und Staat werden mit einem solchen Verständnis transportiert? Das In-Beziehung-Setzen von normativen Ansprüchen und Vorstellungen, die auf Gerechtigkeitsprinzipien beruhen auf der einen Seite und der Ausgestaltung tatsächlicher Verwaltungspraxis auf der anderen Seite verbindet den Beitrag von Minou Banafsche und Tanja Klenk und den Beitrag von Alice Dillbahner (beide in diesem Band). Im Folgenden soll die Frage, inwiefern sich Entscheidungspraktiken der Verwaltung als Ausdruck von Gerechtigkeit verstehen lassen, anhand von Unterscheidungsmerkmalen sowohl auf der Ebene der Gerechtigkeitsprinzipien und-vorstellungen als auch auf der Ebene der konkreten Praktiken und Verfahren des Verwaltungshandelns betrachtet werden. Auf der Ebene der Gerechtigkeitsprinzipien und-vorstellungen wird im Anschluss an die Beiträge von Banafsche und Klenk sowie von Dillbahner deutlich, dass in der Ausgestaltung von Verfahren und der konkreten Verwaltungspraxis teilweise konkurrierende, teilweise sogar widersprüchliche Gerechtigkeitsprinzipien zugrunde gelegt oder im Verwaltungshandeln zum Ausdruck gebracht werden. Hier spielen zudem die Gleichzeitigkeit und das Spannungsverhältnis von abstrakt und explizit in Form von Gesetzestexten und Verwaltungsvorschriften formulierten Gerechtigkeitsprinzipien auf der einen Seite und konkreten, subjektiv und eher implizit in der alltäglichen Interaktion an Entscheidungspraktiken herangetragenen Gerechtigkeitsansprüchen und Gerechtigkeitsvorstellungen auf der anderen Seite eine Rolle. Auf der Ebene des empirisch vorgefundenen und beobachtbaren Verwaltungshandelns kulminiert diese Widersprüchlichkeit in jenen Praktiken und Verfahren, die in ihrem konkreten Vollzug ein Beleg dafür sind, I.