Grundzüge des Verwaltungsrecht in gemeineuropäischer Perspektive : Ungarn (original) (raw)

Einführung: Das Verwaltungsrecht in der ungarischen Rechtsordnung (1) Die Entwicklung des ungarischen Verwaltungsrechts in den letzten zwanzig Jahren kann wohl nur dann verstanden werden, wenn auch die Tatsache in Betracht gezogen wird, dass Zahlreiche Institutionen dieses Rechtszweigs ihre heutige Form nicht nach einer längeren, organischen Entwicklung, sondern durch den in der politischen und rechtlichen Ordnung von 1989-1990, und als Teil dessen auch in der Verwaltung vollzogenen grundlegenden Änderungen erlangten. Die Annäherung an die Erfordernisse der demokratischen Rechtstaatlichkeit, der Marktwirtschaft, und später der Beitritt zur Europäischen Union stellte die ungarische Verwaltung unter enormen Anpassungs-und Umwandlungszwang. 1 (2) In der ungarischen Rechtsordnung wir mit Begriff Verwaltungsrecht die Menge der Rechtsprinzipien und Rechtsakte bezeichnet, die die Organisation, das Funktionieren und die Funktionen der Verwaltung, sowie die Rechtsbeziehungen zwischen den die Verwaltungsaufgaben ausführenden staatlichen Organe und der Staatsbürger (bzw. Organisationen) regeln. 2 Die begriffliche Definitionsversuche betonen zumeist die Stellung, sowie die Eigenart des Regelungsgegenstandes, wonach das Verwaltungsrecht ein eigenständiger Rechtszweig ist, der die mit der Verwaltung verbundenen (oder im Laufe der Verwaltungstätigkeit entstandenen) Lebens-(Gesellschafts-) Beziehungen regelt. Weitere Definitionen bestimmen den Begriff ebenso mit Blick auf den spezifischen Gegenstand des Verwaltungsrechts, jedoch werden die relativ abgesondert Hauptgebiete des Verwaltungsrechts genauer umrissen. Nach der in der ungarischen Verwaltungsrechtswissenschaft am meisten verbreiteten Aufteilung gehören hierzu  das Verwaltungsorganisationsrecht,  das Verwaltungsverfahrensrecht, Szente Zoltán, Az "alternatív eljárások" szabályozásának lehetőségei az új közigazgatási eljárási törvényben I-II, MK, (2)-(3) 2002.