Ein „Recht auf Sterben“ und Sterbehilfe? (original) (raw)
2014
Abstract
Sterbehilfe wird in diesem Beitrag mittels der okonomischen Analyse des Rechts betrachtet. Uber Sterbehilfe kann unter anderem nur disputiert werden, wenn es ein Recht gibt, sein Leben vorzeitig zu beenden. Von einem solchen Recht kann aber nicht nur in Verbindung mit Leiden an Krankheiten ausgegangen werden, sondern auch im Falle des (beabsichtigten) Selbstmordes. Derartige „Eigentums“- oder „Verfugungs“-rechte werden in der Rechtsokonomie fur die Anwendung eines analytischen Apparates definiert. Die Rahmenbedingungen fur die Inanspruchnahme des Rechts im Falle des Selbstmordes weisen Gemeinsamkeiten mit jenen bei Beanspruchen der Sterbehilfe auf. Die Sterbehilfe selbst kann nur auf Grund eines Vertrages geleistet werden. Das ergibt sich in Verbindung mit der individuellen unverauserlichen Natur des gegenstandlichen Rechts. Daher kann auch das offentliche Interesse nur ein sehr eingeschranktes sein.
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