Die Problematik der EU-Vorabentscheidungsverfahren nach Art 267 AEUV durch die slowakischen Rechtsprechungsinstanzen (original) (raw)

Die Sanktionierung missbräuchlicher Vertragsklauseln sowie die Vertragsrückabwicklung am Beispiel Polens

Osteuropa-Recht, 2020

The Mechanism of Sanctioning Unfair Contract Terms, and Reverse Transactions of Contracts in Poland In recent years, the European Court of Justice has often dealt with disputes revolving around the interpretation of Council Directive 93/13/EEC of 5 April 1993 on unfair terms in consumer contracts. This article focuses on controversial questions in the domains of legal doctrine and jurisdiction, in particular in the context of disputes over foreign-currency denominated or foreign-currency indexed loans. It discusses questions revolving around legal bases for reverse transactions following the invalidity of a contract, the lack of legal bases for performing a contract, jurisdiction on the invalidity of a contract in the case of unfair terms, without which the contract cannot be concluded, the extent of reverse transactions, ECJ jurisdiction, the Council Directive's deterrent effect, the admissibility of substitute types of fulfilling the contract, and consumer claims against financial institutions.

Das Vorabentscheidungsverfahren zum EuGH in der strafrechtlichen Praxis

2011

In Ihrer Online-Bibliothek Strafrecht (www.strafrecht-online. de) sind die Entscheidungen aus dem StRR, weiterführende Literatur und Vorschriften verlinkt und direkt abrufbar. : II. Möglichkeit der Rechtswidrigkeitseinrede Grundlegende Bedeutung hat die Entscheidung hinsichtlich der Rechtsschutzmöglichkeiten für Angeklagte in einem Strafverfahren, in dem Verstöße gegen EU-Normen Teil der Anklage sind. Durch richterrechtliche Rechtsfortbildung wurden die Rechtsschutzmöglichkeiten gestärkt. Zur Veranschaulichung soll das Rechtsschutzsystem in der EU seit dem Inkrafttreten des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV), dem sog. Lissaboner Vertrag, kurz skizziert werden. Natürliche Personen, die unmittelbar Betroffene von Rechtsakten der EU sind, haben die Möglichkeit der Erhebung einer Nichtigkeitsklage gem. Art. 263 AEUV. Nach Ablauf der Fristen des Art. 263 AEUV ist in Art. 277 AEUV die Möglichkeit einer Rechtswidrigkeitseinrede vorgesehen, wenn Parteien in einem Rechtsstreit die Unanwendbarkeit eines europäischen Rechtsakts geltend machen wollen. Bislang ungeklärt war allerdings, ob und unter welchen Voraussetzungen sich nicht klagebefugte Personen bspw. in einem nationalen Strafverfahren nachträglich auf die Ungültigkeit von Rechtsakten berufen können. Im vorliegenden Fall betraf dies den Einwand der Verteidigung im Zwischenverfahren, dass § 34 AWG nicht anwendbar sei, da die das Blankett ausfüllenden Listungsbeschlüsse des Europäischen Rats ungültig seien, auch wenn dieses bis dahin nicht gerichtlich für die betreffende Organisation festgestellt worden sei. Aus systematischen Gründen ist eine unmittelbare Anwendung des Art. 277 AEUV nicht möglich. Dennoch -und hier hat die Entscheidung grundlegenden Charakter -wird über richterrechtliche Rechts-

Polen - Revision von Schiedssprüchen durch staatliche Gerichte

eastlex 1/2013, 38 - 39

1. Sachliche Feststellungen des Schiedsgerichts sind für staatliche Gerichte grundsätzlich bindend und unterliegen nicht der Revision. Eine Ausnahme ist jedoch unter den Voraussetzungen zur Aufhebung eines Schiedsspruchs nach Art. 1206 §§ 1, 2 plZPO möglich. 2. Art. 1206 § 1 Abs. 4 plZPO erfordert eine enge Auslegung, um die Wahrscheinlichkeit der Nichtvollstreckung des Schiedsspruchs so gering wie möglich zu halten. Ein Schiedsspruch kann nur dann aufgehoben werden, wenn gegen grundlegende Prinzipien wie ein faires Verfahren verstoßen wird. 3. Art. 45 plVerf gilt nur für Verfahren vor staatlichen Gerichten und nicht für Schiedsverfahren.

VI. Slowenien. Das slowenische Gesetz über Sammelklagen

Zeitschrift für Zivilprozess, 2017

Der slowenische Nationalrat verabschiedete am 26.09.2017 das neue Gesetz über Sammelklagen (ZkolT), das bereits am 07.04.2018 in Kraft getreten ist. 2 Die Übersetzung in deutscher Sprache ist in diesem Band abgedruckt. Slowenien reiht sich so de lege lata in die Reihe der EU Mitgliedstaaten, die mit Reformen des Privatrechts und des Zivilprozessrechts kollektive Unterlassungs-und Schadensersatzverfahren eingeführt haben. Seit der Jahrtausendwende hat sich das Bild der kollektiven Rechtsdurchsetzungsverfahren in der EU tiefgehend verändert. Die EU fordert de lege lata aufgrund von EU "soft law" die Einführung kollektiver Unterlassungs-und Schadensersatzverfahren. 3 Unter dem US Einfluss (der class action) 4 haben zuerst die Niederlande im Jahr 2005 das Wet collectieve afwikkeling massaschade (WCAM, Art. 7:907-910 BW[Zivilgesetzbuch] und Art. 1013-1018 niederländische ZPO) mit dem Modell der Verbindlicherklärung eines Kollektivvergleichs verabschiedet. 5 1. Quellen des slowenischen Gesetzes über Sammelklagen 2. Fragen der Gesetzgebungstechnik und der Akzeptanz des Gesetzes 3. Struktur und Inhalt des Gesetzes 4. Alternativität der kollektiven Rechtsdurchsetzung nach opt-in und optout System 5. Die Prozessführungsbefugnis nach dem slowenischen ZKolT 6. Die Stellung der vertretenen Gruppenmitglieder 7. Wozu die Unterscheidung in kollektive Unterlassungs-und Schadensersatzverfahren? 8. Absage an eine cy-près recovery 9. Fazit 1 Der Autor möchte sich bei Frau Prof. Dr. Astrid Stadler für die nützlichen Anmerkungen und Anregungen und die sprachliche Revision des Textes herzlichst bedanken.

Zum Ausdruck der Bewertung in deutschen und litauischen gerichtlichen Entscheidungen

2014

This paper deals with expression of evaluation in German and Lithuanian court judgments in civil cases. The purpose is to analyze lexical and grammatical devices, which the court – the source of evaluation in this text type – uses in its judgments to express its opinion towards certain objects of evaluation. The analyzed corpus consists of 10 randomly selected court judgments in German (44 522 words in total) and 10 in Lithuanian (38 347 words in total). The actual scope of the article is one particular part of it, namely, grounds, in which the court examines the suit, pleadings of the parties, certain issues, facts and circumstances relevant for the decision etc. and gives its reasons for the decision. The main focus of the research are aspects of evaluation, i. e. particular attributes of the objects evaluated. It has been found that in the analyzed court judgments the objects are evaluated in terms of success, merits, admissibility, veracity, reasonableness, convincibility, suitability, extent, probability etc. The analyzed court judgments in Lithuanian, compared to judgments in German, contain more different lexical constructions with verba dicendi and verba putandi, in which the evaluating subject is encoded explicitly. It has been also noted that in this text type, lexical devices are also used to indicate that particular issue is not relevant in this lawsuit and it won’t be evaluated. The paper examines also optional elements of the evaluative construction: motivations, intensifiers and deintensifiers. In the analyzed judgments in both languages the evaluation is enhanced lexically and through combination of two and more lexemes, whereas the signals of deintensification vary: in addition to grammatical means diverse lexical modal words are used in the judgments in German, in Lithuanian there is participle of necessity mainly employed in this way.

Das Slowenische Zivilprozessrecht Zwischen Transmission, Kontinuitat und Transformation (Internationale Tagung 2009 zur "Rezeption und Transmission des Zivilverfahrensrechts")

Ritsumeikan Law Review, 2010

Bei den Novellierungen der Slowenischen ZPO in Jahren 2002 und 2008 sind Anknüpfungen an die weltweiten Trends der Entwicklung des Zivilprozessrechts sehr deutlich (Förderung der alternativen Streitbeilegung durch die Novelle ZPO-A, die Verbesserung und größere Bedeutung der vorbereitenden Phase des Verfahrens und die Betonung der Konzentrationsmaxime, größere Befugnisse des Richters die Verfahrensgestaltung an Eigenschaften des einzelnen Falles anzupassen, sowie auch die Reform des Zugangs zum Obersten Gerichtshof – die Zulassungsrevision). Es war bei diesen Novellierungen auch deutlich, dass nicht mehr die ideologische Argumente im Mittelpunkt der Reformvorgaben standen, sondern der Argument der Stärkung der Effizienz bzw. die beste Ausnützung der Potenzialen sowie an der Seite des Richters als auch an der Seite der Parteien. Also, die gleiche Fragen, die auch im Mittelpunkt der modernen Reformen der westeuropäischen Zivilprozessordnungen stehen.