A flexibilidade da execução orçamentária (original) (raw)
Die Flexibilität des Haushaltsvollzuges setzt die Anwendung vielfältiger Instrumente voraus, die nicht homogen hinsichtlich der Mitwirkung der gesetzgebenden Gewalt sind. In gewissen Fällen muss die Legislative sich vorher und spezifisch manifestieren, indem sie über-oder auβerplanmäβige Ausgaben bewilligt. In anderen Fällen ist die parlamentarische Entscheidung weicher, einige auβerplanmäβige Krediten können nämlich entweder vorher pauschal oder durch ein Dekret in auβergewöhlichen Situationen ermächtigt werden. Im letzten Fall ist die Voraussetzung der Unvorhersehbarkeit nicht immer beobachtet. Die legislative Kontrolle zeigt sich aber enorm abgeschwächt, wenn die Regierung entscheidet, Ausgaben zu sperren. Man findet in der beherrschenden Meinung des Haushaltsrechts eine Begründung dafür. Der Budgetkreislauf ist in verschiedenen Phasen geteilt, in denen die Regierung das Budget vorbereit und ausführt, während das Parlament für die Feststellung und Kontrolle des Vollzuges zuständig ist. Diese Aussage kann hindeuten, dass der Etat zum Eigenbereich der Exekutive gehört. Auf der anderen Seite geht die bislang vorherrschende Rechtsansicht davon aus, dass das Budget mangels eines materiellen Rechtssatzcharakters eine bindende Verpflichtung der Regierung zu seinem Vollzug nicht enthalten könne. Diese Rechtsansichten werden auf unterschiedlichen historischen Zeitpunkten und verfassungsrechtlichen Kontexten zurückbezogen. Die veränderte Verfassungslage unter der Bundesverfassung hat eine umfassende Prärogative des Parlaments eingeführt, die die parlamentarische Entscheidung des Haushaltsgesetz zuläβt. Angesichts der politischen Bedeutung des staatlichen Haushalts muss die Verwaltungstätigkeit, die im Haushaltsvollzug stattfindet, der Politik und dem Gesetz unterordnen. In dieser Hinsicht zeigt sich ein bindendes Haushaltsgesetz als eine Möglichkeit, die Planung und die parlamentarische Bewilligung zu stärken, wenn es auch Ausführungsschwierigkeiten gibt.
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