Asyl für die Rechtsgeschichte (original) (raw)
Related papers
Rechtsgeschichte - Legal History, 2003
»Why legal history?« There is no general scientific answer, as usefulness is always concrete and practical. General clauses are illusions. So what do we do? As a good marketing effort today is always useful, let's assume we make use of complex sweepstakes. They must be simple, constructive and attractive. Then they produce satisfaction with the product among participants, joy with the producer about the brand loyalty and a good distribution of the product itself-like the very successful sweepstakes of »Bild«, ADAC, Readers Digest etc. But seriously: What would constitute a good sweepstake on the market of legal history? So much is »out« already…, the »inner necessity«, the »eternal« Roman law, the »German « unswerving faith with oneself, the hop-skip-andjump from Roman law over Savigny towards the BGB of yesterday and today, the history of legal etymology and dogmatics, the hermeneutic circling, the return of one and the same legal types on the carrousel of law, the eternally critical view on law-and so on. They are out not without reason, because they are too mystic, too eternal, too pseudo-Roman, too doctrinal, too circular, too metaphorical, too socially logical, or just too arbitrary. My suggestion: »Stories of legal problems«. They interpret and represent norms based on vast amounts of decisions of certain problems under certain conditions. If there is a certain identity of problems, the history of problems can link the various solutions in a thrilling way. If the identity is missing, the threads are cut. One doesn't step into the old traps but neither into chaos said to be impeding. A genuine sweepstake.
Theologische Rundschau
Hinweise für Autoren: Informationen zur Manuskripteinreichung, den dabei zu übertragenden und den beim Autor verbleibenden Rechten sowie formale Hinweise zur Manuskriptgestaltung finden Sie unter www.mohrsiebeck.com/thr in der Rubrik "Manuskripte".
AsylLeben in Deutschland: Biografische Annäherungen
2008
Leben im Asyl bedeutet eine oft jahrelange Zeitspanne der Ungewissheit, eine Existenz in einem fragilen Zwischenraum, die haufig nur schwer zu bewaltigen ist. Wie blicken Betroffene auf diese Phase und ihren Weg aus der Heimat in ein neues Land und Dasein? Diesen auf das erlebende Subjekt ausgerichteten Fragen sind Studierende des Kolner Instituts fur Ethnologie im Rahmen eines Hauptseminars zur Biografischen Methode nachgegangen. Der vorliegende Beitrag bildet zum einen in biografischen Kurzportrats die Perspektiven der Personen ab, mit denen lebensgeschichtliche Gesprache zu ihrem "Asyl-Er-Leben" in Deutschland gefuhrt wurden, zum anderen zeichnet er die Erfahrungen mit den Besonderheiten biografischer Interviews, ihrer Auswertung und Reprasentation nach.
Fälle aus der Rechtsgeschichte
2008
Vorbemerkung: Infolge Verschuldens des Telegrafenangestellten wird bei einem Auftrag ,,Kaufenc' statt "Verkaufen" übermittelt. Da eine Haftung des Schuldigen wie der Telegrafengesellschaft ausscheidet: Wer muss für den Schaden aufkommen? Der hier vorgestellte Fall aus dem Jahr 1856 wurde in ganz Europa diskutiert und gilt bis heute als Ausgangspunkt der Debatten um eine culpa in contrahendo und den Streit um Willens-oder Erklärungstheorie. Die rechtshistorische Nachzeichnung dieser Debatten zeigt, wie bemerkenswert offen und ideenreich im 19. Jahrhundert über zivilrechtliche Grundfragen diskutiert wurde. Zudem können an diesem Beispiel Grundmuster der juristischen Argumentation gezeigt werden, die bis heute die Privatrechtswissenschaft prägen. Dies wird abschließend für drei Argumentationsmuster vertieft: (1) Wille oder Erklärung? (2) Willensfiktion oder Zurechnung? (3) Leben und Bedürfnisse des Rechtsverkehrs. Insgesamt keine einfache Kost, geeignet für Studenten höherer Semester mit guten rechtshistorischen und zivilrechtsdogmatischen Kenntnissen, die Interesse daran haben, vertraute dogmatische Argumente auf ihre Traditionen und Prämissen zu befragen. Gliederung: I. Urteilsauszüge; 11. Zur Übermittlungs-und Wirkungsgeschichte; 111. Das Rechtsproblem der Kölner Richter; IV. Zeitgenössische Reaktionen; 1. Der Haftungsausschluss; 2. Die Haftung des Auftraggebers für die Falschübermittlung durch den Boten; V. Ein Puzzlestein in einem großen Bild; 1. Wille und Erklärung; 2. System und Einzelfallgerechtigkeit; 3. Wirklichkeit und Wert.
Vor dem Hintergrund der im Abendland nicht erst jetzt geführten Debatte um die Gestaltung des Asylrechts analysiert der Vortrag in einem archäologischen Rückgang die Herkunft und die Bedeutung des Phänomens der »Asyl-Flucht« in der abendländischen Geschichte. Dabei zeigt sich, dass das Asyl-Phänomen - von dem nicht sinnvoll gesagt werden kann, dass es jemals "erfunden" oder "eingeführt" wurde - nicht nur älter ist als seine Entfaltung in einem "Asylrecht", sondern gegenüber der jeweils herrschenden Rechtspraxis den Charakter einer Art "Berufung" darstellt - einer Berufung auf geteilte Überzeugungen, die von den Asylsuchenden in ihrer konkreten Situation gegenüber der herrschenden Ordnung eingeklagt werden.
Hinweise für Autoren: Informationen zur Manuskripteinreichung, den dabei zu übertragenden und den beim Autor verbleibenden Rechten sowie formale Hinweise zur Manuskriptgestaltung finden Sie unter www.mohrsiebeck.com/thr in der Rubrik "Manuskripte".