Wer sich moralischer Verpflichtungen entzieht, wird unglücklich. Ein Gespräch mit dem australischen Philosophen Peter Singer (original) (raw)
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Warum moralisch sein? Eine Landkarte für moralische Realisten
Wie fast immer in der Philosophie ist auch mit Blick auf die Theorie moralischer Motivation und Geltung nicht damit zu rechnen, daß es etwas wirklich ganz Neues zu sagen gibt. So wenig, wie man »einen Grundsatz aller Sittlichkeit einführen und diese gleichsam zuerst erfinden«1 könnte, so wenig sind auch auf der eher me taethischen Ebene völlig neue Argumente zu erwarten. Fast alles ist schon einmal gesagt worden, und den Eindruck, auf neuen Wegen fortzuschreiten, kann mit ganz wenigen Ausnahmen nur derjenige haben, der nicht bemerkt, daß sein Rad, auf dem er sich fortbewegt, bereits erfunden war. Doch jede Generation muß wohl für sich und auf ihre Weise nach Klarheit suchen; Orientierung und Selbstvergewisse rung sind das Ziel, nicht eine >neue Theorien
Der Begriff "Mitgeschöpf" - Ein Platzhalter für moralische Intuitionen
TTN edition Nr. 2/2015, Das Nutztier als Mitgeschöpf. Der TTN Essay Preis 2015., 2015
[English:] We should be critical of the notion "Fellow Creature" due to its religious character. However, at the same time this notion offers us chances of expressing certain moral intuitions concerning human-animal-relations thereby emphasizing aspects of animal ethics that otherwise are at risk of being neglected or completely forgotton. [Deutsch:] Der Begriff "Mitgeschöpf" ist aufgrund seiner religiösen Prägung kritisch zu betrachten. Gleichzeitig bietet er die Chance, bestimmten moralischen Intuitionen zur Mensch-Tier-Beziehung Ausdruck zu verleihen und damit tierethische Aspekte zu betonen, die andernfalls Gefahr laufen, unter den Tisch zu fallen.
In einem Brief aus Paris an seine Braut Wilhelmine von Zenge vom 15. August 1801 schreibt Kleist: Man sage nicht, daß eine Stimme im Innern uns heimlich und deutlich anvertraue, was recht sei. Dieselbe Stimme, die dem Christen zuruft, seinem Feinde zu vergeben, ruft dem Seeländer zu, ihn zu braten, und mit Andacht ißt er ihn auf -Wenn die Überzeugung solche Taten rechtfertigen kann, darf man ihr trauen? (Kleist 6/208) Kleists multikulturell relativierende Moral spielt wahrscheinlich auf den Tod von Captain James Cook an, der 1778 von den Einwohnern Hawais zuerst für einen Gott gehalten wurde, 2 dann aber ermordet, gebraten und verspeist wurde. 3 1 Ga Spruch: Es gibt keinen Mangel an schönen Dingen in Europa (dem Land der Weißen) (Kudadje 2005) 2 Sahlins ist der Auffassung, dass Cook in Hawaii als die Reinkarnation des Gottes Lono aufgefasst wurde. Dieses Jahrtausendwunder wurde dadurch bestätigt, dass die Resolution genau Lonos Prozession durch sein Reich wiederholte und durch die Art und Weise, wie Cooks Mannschaft die Ladung der Schiffe austeilte. Obwohl er nicht wusste, welche Rolle er spielte, hätte Cook diese Reise dennoch überstanden, wenn er nicht auf die Inseln zurückgekehrt wäre. Dadurch unterbrach er den festgelegten und verbindlichen Zyklus des göttlichen Verhaltens und bedrohte das Leben des Königs. Cooks Forderung, dass der König als Geisel gefangen gehalten werden sollte, wurde daher als unheilvolle Herausforderung des Königs durch den Gott interpretiert. Die wurde von einem Unterhäuptling beantwortet, der einen wertvollen Eisendolch besaß, und der als erster zuschlug, nicht um den Gott zu töten, sondern ihn aufzuhalten und auf seinen Weg zu schicken, der ihn zur rechten Zeit in einem Jahr zurück zu der Insel bringen würde. Es handelte sich also nicht um Mord, Totschlag oder Selbstverteidigung, sondern um die polynesische Weise, die Dinge wieder ins rechte Gleis zu bringen. (Schrire 1996: 352f.) 3 1778 kehrte James Cook auf seiner dritten Reise nach Hawaii zurück. Nach einem langen Besuch segelte er wieder ab, musste aber wegen eine Reparatur zur Insel zurückkehren. Im Gegensatz zu früheren Besuchen wurde er nun mit einer eigenartigen Peter Horn Wenn viele Europäer die Bewohner anderer Weltteile nicht als Menschen ansahen, dann gab es auf der anderen Seite der Welt wiederum Inselbewohner im Pazifik, die die weißen und blutleeren Fremdlinge als etwas nicht ganz Menschliches betrachteten (Schrire 1996: 352), 4 und die Zulus in Durban nennen jeden, der nicht Zulu sprechen kann ein is'lwanyana, das heißt ein Tier (Khumalo 2005:21). Ohne Zweifel sind zwar, wie Herder meint, "der Menschenfresser in Neuseeland und Fenelon, der verworfene Pescherei und Newton [...] Geschöpfe einer und derselben Gattung" (Herder 1965:145); 5 die Frage ist, ob es eine Ethik gibt, die die Handlungen aller Menschen nach dem gleichen Maßstab beurteilen kann oder sollte. Am 22. März 1801 schreibt Kleist an seine Braut: "Wir können nicht entscheiden, ob das, was wir Wahrheit nennen, wahrhaft Wahrheit ist, oder ob es uns nur so scheint." (SW II, 634) Kleist bewegt sich in einer Welt, in Feindseligkeit empfangen. Als er wieder absegeln wollte, entstand eine Auseinandersetzung an der Küste. Er schoss auf einen der Angreifer, aber wurde bald überwältigt. Seine Mannschaft konnte nur vom Schiff aus zusehen, wie er überwältigt wurde. Am folgenden Abend wurden seinen Matrosen Teile von Cooks gekochten und fleischlosen Knochen übergeben. (Schrire 1996: 352; vgl. auch Jünger 1981: 488) 4 "Incongruous though it may be, it serves to contextualise a tale of Gothic practices and strange perceptions, set in the heyday of colonialism, when, in the course of the exchange of money, diamonds, gold, spices, porcelain, cloth and bodily fluids, certain interested parties came to cultivate exotic tastes for native skulls, on the one hand, and European bodies on the other. Both sides were avid to possess each other, and both became consumers, metaphorically and literally, buying and hoarding body parts and, on occasion, roasting, eating, and displaying them as well." (Schrire 1996: 343) 5 Die Vorstellung des Menschenfressers hat Herder augenscheinlich beschäftigt: "Die Gagas sind als die eigentlichsten Menschenfresser berühmt; die Kaffern und die Völker über Monomotapa sollen ihnen an Wildheit nicht nachgeben." (Herder 1965:40) Dass die Bantuvölker Südostafrikas Kannibalen waren ist allerdings nirgends schlüssig bezeugt. "Diese Natur des Geistes äußert sich auch bei den wildesten Völkern; gleichviel, wofür sie kämpfen, sie kämpfen im Drang der Ideen. Auch der Menschenfresser im Durst seiner Rache und Kühnheit strebt, wiewohl auf eine abscheuliche Art, nach dem Genuss eines Geistes." (Herder 1965:182) "Wilder als der Neusee-oder der Feuerländer ist auch, nach der Analogie des Klima zu rechnen, kein europäisches, geschweige ein griechisches Volk gewesen; und jene inhumanen Nationen haben Humanität, Vernunft und Sprache. Kein Menschenfresser frisst seine Brüder und Kinder; der unmenschliche Gebrauch ist ihnen ein grausames Kriegsrecht zur Erhaltung der Tapferkeit und zum wechselseitigen Schrecken der Feinde. Er ist also nichts mehr und minder als das Werk einer groben politischen Vernunft, die bei jenen Nationen die Humanität in Absicht dieser wenigen Opfer des Vaterlandes so bezwang, wie wir Europäer sie in Absicht anderer Dinge noch jetzt bezwungen haben. " (Herder 1965:376f)
Schuld als Schicksal? Zur Psychologie des Erlebens moralischer Verantwortung
Schriftliche Fassung eines Vortrages, gehalten im Rahmen der Ringvorlesung der Universität Trier im WS 1977/78, die unter dem Thema "Schuld und Schicksal" stand 1 INHALT Seite 1. Vorbemerkung 1 2. Schuldvorwurf und Rechtsstrafe 1 2.1 Entscheidungsfreiheit und Schuldvorwurf 1 2.2 Psychologische Rechtfertigungen der Strafe 3 2.3 Begrenzungen der Zurechenbarkeit 6 2.4 "Naive" Schuldtheorien 10 3. Schuld als Indiz für das Erleben moralischer Verantwortung 11 3.1 Mitfühlen und Schuld 11 3.2 Verantwortlichkeitszuschreibung und Schuld 13 3.3 Der "moralische Charakter": Fiktion oder Wirklichkeit 15 3.4 Ideen der Gerechtigkeit 17 4. Schuld als Schicksal? 21 Literatur 24 -1 -1. Vorbemerkung Die Psychologie hat bislang der empirischen Analyse des Erlebens und der Zuschreibung von Schuld nicht gerade viel Aufmerksamkeit gewidmet. Dementsprechend ist die Versuchung groß, das eigene Nachdenken über den Gegenstand als Psychologie auszugeben. Ich will aber der Versuchung widerstehen und die Distanz zu empirisch Gesichertem nicht zu groß werden lassen, ohne dies aber im Einzelnen durch Untersuchungsdetails, Graphiken und Matrizen zu dokumentieren. 2. Schuldvorwurf und Rechtsstrafe Um die spezifischen Ansätze meines Faches darzulegen, darf ich anknüpfen an die rechtsphilosophischen Betrachtungen des Kollegen Krause, der die Frage diskutierte, ob sich der Schuldbegriff nicht auflöse, wenn wir ein Bild vom Menschen akzeptieren, in dem Verhalten als durch innere und äußere Einflußfaktoren determiniert betrachtet wird. Ist in dieser Sicht, so fragt er, nicht jede fehlbare Tat zu entschuldigen? Hätte nicht jeder Rechtsbrecher infolgedessen straffrei auszugehen, wo die Bedingungen, die zu seiner Tat geführt haben, doch nicht allein von ihm zu verantworten sind? Wie ist die Strafe dann noch zu rechtfertigen? Nun schien dem Kollegen Krause die Psychologie ein Anwalt dieser Position. Um diese Frage behandeln zu können, muß ich einige seiner Ausführungen etwas detaillierter kommentieren. 2.1 Entscheidungsfreiheit und Schuldvorwurf Es war die Rede von der Rechtfertigung einer Strafe als Vergeltung für einen Rechtsbruch, wie sie seit Kant und Hegel formuliert wird. Diese Rechtfertigung wird von der Person des Beklagten aus konstruiert, dem etwa folgende Voten unterstellt werden (vgl. MOBERLY 1968): -2 -"Mein Vergehen stieß mir nicht wie ein Unglück zu. Ich habe mich frei entschieden, es zu begehen." "Die Strafe ist eine gerechte, ja eine logische Konsequenz meines Vorgehens." "Die Strafe ist eine Anerkennung meiner Würde als mündiger Bürger. Es wäre ein größeres Unglück, würde meine Verantwortlichkeit für mein Vergehen geleugnet. Ich beanspruche die Strafe als ein Privileg des mündigen Bürgers." "Da ich mein Vergehen also zu verantworten habe, da ich es verschuldet habe, will ich durch die Strafe meine Schuld abtragen." "Schuld" ist hier ein Konstrukt einer rechtsphilosophischen Anthropologie. Der Term klingt als wäre es ein psychologisches Konstrukt. Das ist er nicht. So wenig wie die Begriffe Mündigkeit, Freiheit der Entscheidung, Verantwortung oder Würde. Wenn der Rechtsphilosoph in dieser Weise über die Berechtigung einer Strafe reflektiert, dann will er eine Konzeption vom Wesen des Staates mit einer Konzeption vom Wesen des Menschen harmonisieren. Die hierzu eingeführten anthropologischen Konstrukte bleiben einer erfahrungswissenschaftlichen Überprüfung entzogen, schon weil sie hierfür nicht adäquat definiert sind. Wie kann ich die Existenz oder Nichtexistenz einer Schuld feststellen, Abstufungen unterscheiden, Voraussetzungen und Auswirkungen untersuchen? Wir werden selten einen Mörder, einen Betrüger und wohl noch seltener einen Revolutionär finden, der im Sinne Kants oder Hegels optieren würde. Auch kalkuliert kaum jemand bei seiner Entscheidung die Strafe als logische Konsequenz seines Rechtsbruchs ("Wer Vergehen wählt, wählt Strafe."). Das ist weit ab von jeder Empirie: Betrachtet man die Dunkelziffer, dann sind Strafe und Vergehen empirisch höchst locker verbunden und es sind die empirischen Wahrscheinlichkeiten, die sich im Entscheidungskalkül auffinden lassen. -3 -Tatsächlich benötigt diese rechtsphilosophische Position die Argumente "Freiheit der Handlungsentscheidung" und "Wollen des Bösen", um die Verantwortung für die Tat dem Beklagten zuschreiben zu können und die Strafe als gerecht zu verteidigen. Die Freiheit der Entscheidung ist aber ohne Zweifel ein anthropologisches Postulat und nicht etwa ein empirisch überprüfbarer Tatbestand. 2.2 Psychologische Rechtfertigungen der Strafe Welche Position nimmt die Psychologie in der Frage der Rechtfertigung von Strafen ein? Die Psychologie hat weder ein einheitliches Menschenbild, noch eine einheitliche Wissenschaftskonzeption. Gleichwohl lassen sich typische Gemeinsamkeiten verschiedener psychologischer Schulen erkennen. Wie simpel oder auch komplex die ins Auge gefaßten Systeme oder Systemausschnitte sind, die Strukturierung des Geschehens in Antezedenzbedingungen und Konsequenzen (Folgen) ist zu einer selbstverständlichen Denkweise geworden. Das setzt eine Fassung der Begriffe in einer Form voraus, die eine empirische Überprüfung möglich macht. Von hierher ergeben sich etwa die folgenden üblichen Grundfragen der Disziplin: Gegeben ein Zweck oder Ziel: Welches sind Mittel und Wege, diese zu erreichen? Gegeben eine als Bedingung angenommene Konstellation: Was sind ihre kurz-und langfristigen Folgen (Wirkungen)? Gegeben eine Maßnahme: Was sind ihre Effekte und Nebeneffekte, angestrebte und ungewollte? Die Frage nach einer Begründung oder Rechtfertigung einer Maßnahme ist in der Psychologie wie in allen erfahrungswissenschaftlichen Disziplinen eine Frage nach Mittel-Effekt-oder Mittel-Zweck-Relationen. Angenommen, man verfolge mit der Vergeltungsstrafe den Zweck, den Täter zur Einsicht zu bringen, daß er die Tat besser unterlassen hätte, weitergehend daß er seine Tat bereue, daß er seine Schuld erkenne im Sinne der Einsicht in die Fehlbarkeit seiner Handlung und die Eigenverantwortung für diese. Ob solche Erwartungen berechtigt sind, das ist einer empirischen Überprüfung zugänglich. Man darf wohl sagen, daß sie -blickt man auf die heutige Strafpraxis -häufig in die Irre gehen: Blickt man auf die empirisch gut belegten Theorien des Aufbaus und Wandels von Wertüberzeugungen (OERTER 1970), sind solche Erwartungen eher naiv. Sehen wir als Ziel einer Strafjustiz die Akzeptierung von Normen, also die Herstellung einer Übereinstimmung zwischen persönlicher Wertüberzeugung (persönlichem Moralsystem) und bestehenden Rechtsnormen an, also Sozialisierung, dann wird uns empirische Forschung Aufschlüsse über die geeigneten Wege vermitteln können. Die heute üblichen Praxisformen des Strafvollzugs sind wohl nur in seltenen Ausnahmefällen -falls überhauptals geeignete Wege anzusehen. Dürfen wir im Einzelfall unterstellen, daß der Rechtsbrecher die verletzte Norm im Grunde akzeptiert (seine Tat insofern bedauert und sich schuldig fühlt) -er mag wegen mangelnder Kontrolle seiner Bedürfnisse oder Emotionen gefehlt haben, z.B. aus Angst vor Prestigeverlust oder aus Hörigkeit gegenüber einer Autorität, z.B. weil er einer anderen Person gefallen wollte oder weil er verführt wurde -wir kennen ein ganzes Arsenal von Methoden der Beratung oder Intervention, das ihm helfen könnte, seine Verhaltensentscheidungen seinen Wertüberzeugungen gemäß zu treffen. Ob diese Methoden durch eine meist als entwürdigend erlebte Verhandlung oder einen längeren Aufenthalt in einer geschlossenen Anstalt die günstigsten Rahmenbedingungen finden, ist noch nicht häufig systematisch untersucht worden. Es gibt aber gut belegte Theorien, die zu Zweifeln berechtigen (MENNINGER 1968). Ob durch das Angebot therapeutischer Hilfe die Würde des Verurteilten beeinträchtigt wird, braucht nicht -anthropologisch -vorentschieden zu werden, sondern könnte -empirisch -untersucht werden, wenn der Begriff "Würde" psychologisch konzeptualisiert und meßbar gemacht wäre. Für jeden, der in seiner Schau von sich selbst und vom Wesen des Menschen die empirisch gut gesicherten Erkenntnisse berücksichtigt, daß der Handlung auf der einen Seite und Schuldgefühlen, die angesichts ungerechter Unterschiede der Lebensbedingungen geweckt werden, auf der anderen Seite einführen. 3. Schuld als Indiz für das Erleben moralischer Verantwortung Um Schuld zu erleben, muß das Leid eines anderen erstens erkannt und zweitens mitgefühlt werden, und der Beobachtende muß sich drittens für dieses Leid mitverantwortlich fühlen. Es ist ein langer Entwicklungsgang, bis ein Mensch die Voraussetzungen zum Erleben von Schuld erworben hat. SCHWARTZ (1977) hat ein Modell vorgeschlagen, das die Konstruktion einer solchen Verantwortlichkeitswahrnehmung veranschaulicht. Es beginnt mit der Wahrnehmung einer Person in einer Notlage. Schon dieses erfordert vielfach sehr differenzierte Kompetenzen der Einfühlung in andere Menschen. Der Entwicklung dieser Fähigkeiten und Bereitschaften ist in der Forschung viel Aufmerksamkeit gewidmet worden (HOFFMAN 1976, SELMAN 1976, STAUB 1975). Die Menschen unterscheiden sich in bezug auf diese Kompetenzen und ihre Sensibilität, sich nachfühlend in die emotionale Situation eines anderen hineinzuversetzen. Das Mitleiden ist gewiß eine erste Voraussetzung zum Erleben von Schuld und moralischer Verantwortung. 3.1 Mitfühlen und Schuld Schmerzen, Unrecht oder Leid zufügen, ohne Schuld zu erleben, setzt das Fehlen von Mitgefühl für das Opfer voraus. Ich glaube, es war der SS-Obersturmführer Frank, der sich in Auschwitz ein Fenster zur Gaskammer bauen ließ, damit er das Sterben beobachten konnte. Wer sind die Menschen, denen die Fähigkeit zum Mitfühlen dauerhaft oder in spezifischen Konstellationen abgeht? Gefühlsarme Psychopathen ist eine häufige Antwort, gekennzeichnet durch eine Unfähigkeit zu lieben. Wie wird man zum Psychopathen? EYSENCK (1976) glaubt an ein anlagemäßiges Defizit, das die Konditionierbarkeit von Angst -12vermindert bei gleichzeitig...