Beobachtung möglicher Umweltauswirkungen durch gentechnisch veränderte Pflanzen: Monitoring als Frühwarnsystem zur Vermeidung von Umweltschäden? (original) (raw)
sich das Landesrecht diesem um den Klimaschutz erweiterten Handlungsrahmen anpassen könnte. Hamburg, das 2011 den von der EU-Kommission verliehenen Titel "Green Capital", also der "Europäischen Umwelthauptstadt", führen wird, wird beim Umwelt-und Klimaschutz als besonders fortschrittlich in Europa angesehen und kann damit seine bisherigen Anstrengungen in den zentralen Handlungsfeldern des Umwelt-und Klimaschutzes weiter verstärken. 40 Der Schutz und die Entwicklung von Böden in ihrer Klimafunktion für den urbanen Raum sind bereits im Hamburger Klimaschutzkonzept verankert. 41 Einer wichtigen Funktion kommt dem Bodeninformationssystem (§ 5 HmbBodSchG) zu, enthält es doch die für den bodenbezogenen Klimaschutz wichtigen Daten. In Abs. 1 könnte in ziff. 9 eine Klarstellung erfolgen, dass "schädliche Umwelteinwirkungen, die von Böden ausgehen oder von dort zu besorgen sind, "einschließlich der Klimaschutzfunktion" zu verstehen sind. Der gebietsbezogene Bodenschutz bietet mit dem Institut der Bodenplanungsgebiete (§ 9 HmbBodSchG) die Möglichkeit, Gebiete festzusetzen, "in denen flächenhaft schädliche Bodenveränderungen auftreten oder zu erwarten sind." Ergänzen ließe sich in Abs. 1 als Satz 2 neu: "Hierzu gehört auch die drohende Umwandlung von Feuchtstandorten und Mooren mit Auswirkungen auf den Klimaschutz." Allerdings ist auch hier zu sehen, dass der Nachweis des Überschreitens der Gefahrengrenze bei den Klimaauswirkungen wenn überhaupt, dann wohl nur sehr schwer zu führen sein wird, so dass es sich wohl eher um eine theoretische Möglichkeit handelt. zusätzlich zu den gefahrenbezogenen Bodenplanungsgebieten, die Bodenplanungsgebiete im Sinne des § 21 BBod-SchG darstellen, könnte das Instrument des Bodenschutzgebietes eingeführt werden, das wie oben ausgeführt bei festgestelltem bodenkundlich zu begründenden Bedarf als Instrument der Vorsorge schon im Vorfeld der Gefahren eingesetzt werden könnte, um klimabezogene Bodenschutzvorsorge zu verwirklichen. Als § 9 a (neu) ("Bodenschutzgebiete") könnte unter textlicher Orientierung an