Vertretungsberechtigung des Architekten (original) (raw)

Rechtsgrundlagen des Architekten und Ingenieurs, 2004

Abstract

Die Praxis zeigt, dass der Architekt/Ingenieur in vielen Fallen gegenuber anderen am Bau Beteiligten Rechte/Interessen seines Auftraggebers/Bauherrn wahrnimmt. Rechtlich stellt sich in diesen Fallen die Frage nach seiner Vertretungsmacht. Hinsichtlich der Voraussetzungen, Grund und Umfang entsprechender Vollmachten besteht Regelungsbedarf.

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