Grundlagen des Architekten-/Ingenieurvertrags (original) (raw)
Rechtsgrundlagen des Architekten und Ingenieurs, 2004
Abstract
Das Vertragsrecht der Architekten und Ingenieure beschaftigt sich zunachst mit Fragen der Vertragsart, dem Zustandekommen sowie dem Inhalt und der Wirksamkeit von Vertragen. Der Vertrag stellt die Grundlage fur die Beurteilung der Leistungspflichten des Architekten/Ingenieurs, dessen Vergutungsanspruch und die Haftung der Vertragsparteien dar. So definiert sich die vertragliche Haftung von Auftraggeber oder Auftragnehmer danach, ob beim Vertrags-Ist eine Abweichung vom vereinbarten Vertrags-Soll vorliegt. Ist dies der Fall, liegt ein Mangel vor. Dies folgt aus dem durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zum 01.01.2002 geanderten Mangelbegriff. Allein eine Differenz zwischen Vertrags-Soll und Vertrags-Ist reicht fur die Bejahung eines Mangels aus. Eine Wert- oder Gebrauchstauglichkeitsbeeintrachtigung — wie noch von der fruheren Rechtslage gefordert — ist nicht mehr von Relevanz.
Stefan Broocks hasn't uploaded this paper.
Let Stefan know you want this paper to be uploaded.
Ask for this paper to be uploaded.