« C. Antius A. Iulius Quadratus, oder wie die Familie eines Freundes des Kaisers zwischen Trajan und den Severern den Weg von Pergamon nach Ephesos fand», dans U. Lohner-Urban, W. Spickermann et E. Trinkl (éd.), Festschrift P. Scherrer II. Rund ums Mittelmeer, Graz, 2023, p. 135-142 (original) (raw)
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In Colijnsplaat an der niederländischen Nordseeküste (Provinz Zeeland, Gem. Kortgene) wurden im Jahre 1970/71 die ersten von über 200 römerzeitlichen Weihesteinen für die Göttin Nehalennia aus der Oosterschelde geborgen. Nehalennia war eine Lokalgottheit, die im Mündungsgebiet der Schelde als Schutzgöttin der Schiffer und Kaufleute galt. 1 Alle Textzeugen stammen von Ortsfremden, die sich in der Zeit zwischen 150 und 250 n. Chr. aus ökonomischen Gründen an der Küste aufhielten. Ursprünglich gehörten die Steine wohl zu einem heute versunkenen Tempel in der Nähe von Colijnsplaat. 2 Der Fundort liegt nur ca. 25 Kilometer entfernt von dem Nordseeort Domburg, wo sich bereits im Jahre 1647 fast 40 Weihesteine meist für die Göttin Nehalennia fanden. 3 Im Folgenden soll auf einen Weihestein aus dem Handelsort Colijnsplaat näher eingegangen werden, welcher in mehrfacher Hinsicht Interesse beanspruchen darf. Der Altar aus Kalkstein (Höhe 65,5 cm -Breite 41 cm -Tiefe 15,5 cm) ist im oberen Drittel in zwei Teile zerbrochen und wurde bereits in der Antike mit Hilfe einer Eisenklammer wieder aneinandergefügt. Heute gehört der Votivstein zur Sammlung Valster (Inventar-Nr.GAV 1994-1). Die Inschrift ist verrieben, aber noch relativ gut zu entziffern. P. STUART und J. E. BOGAERS geben den Text wie folgt wieder: 4 1 Zu Nehalennia s. J. E. BOGAERS/M. GYSSELING, "Over de naam van de godin Nehalennia", Oudheidkundige Mededelingen uit het Rijksmuseum van Oudheden te
Der römische Konsular Maximus erlitt im Jahr 116 durch den parthischen Feldherrn Arsaces eine vernichtende Niederlage, die aus den Principia historiae des Rhetors Fronto bekannt ist. Dieser Arsaces ist mit dem in der syrischen Chronik von Arbela erwähnten Heereskommandanten Arşaq identisch, der im Auftrage Vologaeses' III. gegen eine Rebellenarmee im medisch-armenischen Grenzland kämpfte. Der Konflikt mit den Rebellen fand unmittelbar vor dem Alaneneinfall der Jahre 135/36 statt. Im Jahr 116 n. Chr. stand Kaiser Trajan auf der Höhe seines Ruhmes. Der propagator orbis terrarum hatte das Römische Reich um die Provinzen Dacia, Arabia, Armenia, Mesopotamia und Assyria erweitert und den Persischen Golf erreicht. Der Senat verlieh ihm das Recht, über beliebig viele Völker Triumphe zu feiern. 2 Doch als er in der Mitte des Jahres 3 in Babylon mit der Regelung von Verwaltungsaufgaben in den neuen Provinzgebieten beschäftigt war, brach unerwartet in Mesopotamien ein Aufstand aus, der sich wie ein Flächenbrand ausbreitete. Die Städte Edessa, Nisibis, Seleucia am Tigris und Hatra fielen von den Römern ab und vertrieben die Besatzungen. Auch die Juden Babyloniens beteiligten sich an der Revolte. 4 Gleichzeitig gingen die 1 Für ihre freundliche Unterstützung danken wir Andreas Luther (Berlin), Philip Huyse (Paris) und Agustí Alemany Vilamajo (Barcelona), der uns mit den Ergebnissen seiner noch unveröffentlichten Forschungen zu den Alanen bekanntmachte. Die nur in orientalischen Quellen bezeugten Eigennamen wurden nicht latinisiert. 2
Titelbildnachweis Band I: Didrachme der römischen Republik (RRC 20/1); ca. 269-266 v. Chr.; Vs.: Kopf des jugendlichen Hercules n. r. mit Binde im Haar, drapiertem Löwenfell und Keule (Archäologisches Museum der WWU Münster, Münzsammlung, Inv. M 1886) (Foto: Robert Dylka). Die Vorderseite dieser Münze bildete die Vorlage für das Logo des Archäologischen Museums der WWU Münster. Bibliographische Information der Deutschen Bibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar. © 2016 SCRIPTORIUM HISTORISCH-ARCHÄOLOGISCHE PUBLIKATIONEN UND DIENSTLEISTUNGEN Trappweg 12 34431 Marsberg/Padberg Internet: http://www.scriptorium-muenster.de Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Das Einstellen von Sonderdrucken auf Plattformen wie academia.edu oder ähnlichen Einrichtungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verlages erlaubt. Die Vergütungsansprüche des § 54, Abs. 2, UrhG, werden durch die Verwertungsgesellschaft Wort wahrgenommen.
Bonner Jahrbücher, 2020
Gedruckt mit Mitteln des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und des Vereins von Altertumsfreunden im Rheinlande. VIII und Seiten mit Abbildungen, davon farbig, und Tafeln, teils mit farbigen Elementen, sowie Tabellen. Es gelten die Regeln nach www.av-rheinland.de/BonnerJb.htm. Zu beachten sind insbesondere die dort eingestellten Grundsätze nach den ›Berichten der Römisch-Germanischen Kommission‹ Band , , und zwar im Sinne der geisteswissenschaftlichen Zitierweise mit Titelschlagwort. Ferner finden Anwendung die ebenfalls eingebundenen Abkürzungen für Periodika nach derselben Zeitschrift Band , , sowie die desgleichen erschlossenen Kürzel der antiken Quellen nach ›Der Neue Pauly‹. Weitere Abkürzungen am Schluss dieses Bandes. Aufsätze für die Bonner Jahrbücher werden in einem Peer-Review-Verfahren begutachtet.