Abwasserbeseitigung (original) (raw)

Niederschlagswasser ist laut § 54 WHG „das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser“. Die Niederschlagswasserbeseitigung im Amt Siek obliegt den Gemeinden, die dafür entsprechende Satzungen erlassen haben.

Die Gemeinden werden bei der Aufgabenwahrnehmung durch HamburgWasser (HW) unterstützt.

Nachfolgend werden Aufgabenzuständigkeiten im Niederschlagswasserbereich dargestellt:

Starkregen

Wenn innerhalb kurzer Zeit außergewöhnlich große Mengen an Niederschlag auftreten, spricht man von Starkregen. Die Niederschläge können kurzfristig nur begrenzt versickern oder durch die Kanalisation aufgenommen werden, so dass es zur Sammlung von Niederschlagswasser auf der Geländeoberfläche kommt. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie Information über Starkregenereignisse, daraus resultierende Überflutungen und Vorsorgemöglichkeiten: schleswig-holstein.de - Hydrologie und Niederschlag - Starkregen