Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (original) (raw)
Kinder- und Jugendmedienschutz zukunftsfähig zu gestalten, ist eine herausragende gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Gestaltung als intelligentes Chancen- und Risikomanagement sichert dabei die Verwirklichung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe auch und gerade in der digitalisierten Gesellschaft.
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Unter dem Motto „Keine Likes für Lügen“ nimmt der diesjährige Safer Internet Day am 11. Februar 2025 die zunehmende Verbreitung von Fake News in den Fokus. Aus Sicht der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ist ein aktives Vorgehen gegen Desinformation in sozialen Netzwerken ein wichtiger Schritt im Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Im Podcast „Wieso? Weshalb? Warum“ des Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrums (KJF) sprechen Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und Gastgeber Thomas Hartmann über Ansätze eines zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutzes und beleuchten die Frage nach einem kindgerechten Umgang mit Social-Media-Plattformen.
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ist besorgt über die Ankündigungen von Meta-Chef Zuckerberg, Faktenchecks auf seinen Plattformen in den USA einzustellen. Desinformation, Hass und Hetze haben in Angeboten für Kinder und Jugendliche nichts zu suchen.
Digitale Medien bieten Kindern und Jugendlichen viele Chancen – doch der steigende Medienkonsum birgt auch Gefahren. Ab wann wird Mediennutzung problematisch? Und: Wie können junge Menschen vor exzessiver Nutzung und Kontrollverlust geschützt werden? Diese und weitere Fragen wurden am 06.12.2024 im Rahmen der ZUKUNFTSWERKSTATT der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) diskutiert.
In Australien wurde ein Gesetz verabschiedet, das für bestimmte Social-Media-Plattformen eine Altersgrenze von 16 Jahren vorsieht. Die Bundezentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) verfolgt auf der Grundlage deutschen und europäischen Rechts einen anderen Ansatz und stellt die digitalen Kinderrechte und Anbietervorsorgepflichten in den Mittelpunkt.
Die Beiträge der Ausgabe 4/2024 der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL widmen sich im Schwerpunkt dem 70-jährigen Jubiläum der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien und der Gründung der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD). Die Ausgabe ist Teil der Veranstaltungsdokumentation der im September in Berlin ausgerichteten Fachtagung der BzKJ „Kinderrechte durchsetzen in der digitalen Welt – von der Prüfstelle zur KidD“.
Kinderechte – diese gelten nicht nur in der analogen, sondern auch in der digitalen Welt. Schutz, Befähigung und Teilhabe stellen das kinderrechtliche Dreieck im zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz dar. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) weist zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November darauf hin, dass Kinderrechte auch in der Online-Welt existieren und durchgesetzt werden müssen.
Der Schutz vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch spielt für das sichere Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen eine wichtige Rolle. Das gilt online wie offline. Anlässlich des europaweiten Aktionstags am 18. November weist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) darauf hin, dass Kinder und Jugendliche ein Recht haben, digitale Medien frei von sexueller Gewalt und Belästigung zu nutzen.
Am 24.10.2024 fand in Berlin im Rahmen des Deutschlandbesuchs der UN-Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel und Kinderprostitution Mama Fatima Singhateh ein Austausch mit Michael Terhörst, Leiter der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD), und Lukas Neuerburg, Referent der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), statt.
Unter dem Titel „Für Demokratie und Vielfalt“ legt der „Tag der Kinderseiten“ am 21. Oktober den Fokus in diesem Jahr auf die Förderung von Demokratiefähigkeit von jungen Menschen im digitalen Raum. Auch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich mit ihrem aktuellen Förderprogramm sowie im Rahmen ihrer ZUKUNFTSWERKSTATT dafür ein, dass junge Menschen online altersgerechte Erfahrungen sammeln können und ihre Demokratiefähigkeit gestärkt wird.
Am 10. Oktober kamen im Rahmen eines von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) organisierten Online-Austausches „Demokratiefähigkeit online gemeinsam schützen und stärken“ Vertreterinnen von YouTube/Google und Microsoft, interdisziplinäre Expertinnen und Experten sowie ein jugendliches Beiratsmitglied der BzKJ zusammen.
Nach dem erfolgreichen Auftakt im Jahr 2023 setzt die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ihre Kooperation mit der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V. im kommenden Jahr fort. Die große Nachfrage sowie positive Resonanz bekräftigen die Kooperationspartnerinnen, erneut vier kostenfreie Online-Veranstaltungen zu Themen wie Online-Extremismus, Cybergrooming sowie neuen digitalen Trends und Risiken mit Expertinnen und Experten der BzKJ...
Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit zur Durchsetzung von Alterskennzeichen auf Spielplattformen hat die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) den Prozess der Alterskennzeichnung auf der Plattform Steam überprüft. Die Valve Corporation, die das Angebot betreibt, nimmt infolge der dialogischen Zusammenarbeit mit der BzKJ wichtige Änderungen in ihrem Angebot vor.
Am 26. und 27. September 2024 fand in Bonn die siebte Sitzung des Beirats der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) statt. Diese war die letzte der ersten Amtsperiode des 2021 neu geschaffenen Gremiums. Im Rahmen dieser Sitzung sprach Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale, allen Mitgliedern des Beirats seinen herzlichen Dank für ihr Engagement und den konstruktiven Austausch aus.
Die Veranstaltung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) „Kinderrechte durchsetzen in der digitalen Welt – von der Prüfstelle zur KidD“ führte am 19.09.2024 in Berlin mehr als 200 Fachleute aus dem Kinder- und Jugendmedienschutz zusammen. Im Mittelpunkt stand neben dem 70-jährigen Jubiläum der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien die Vorstellung der neu gegründeten „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD).
Die digitale Welt bietet Kindern viele Möglichkeiten zur Information, Unterhaltung und Interaktion. Doch wie gut sind die Angebote auf die Bedürfnisse junger Menschen abgestimmt und inwieweit orientieren sie sich an den Kinderrechten auf Schutz, Befähigung und Teilhabe? Die im Auftrag der BzKJ durchgeführte Studie offenbart deutliche Lücken in der kindgerechten Gestaltung. Passend zum Weltkindertag am 20. September spiegelt die Untersuchung die Dringlichkeit einer besseren digitalen Teilhabe.
Am 19. September 2024 veranstaltet die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) die Fachtagung „Kinderrechte durchsetzen in der digitalen Welt – von der Prüfstelle zur KidD“ in Berlin. Aus Anlass der Einrichtung der „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) sowie des 70-jährigen Bestehens der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien werden Entwicklungen und Möglichkeiten des Kinder- und Jugendmedienschutzes diskutiert. Bundesfamilienministerin...
Informieren, Sensibilisieren und Orientierung geben für aktuelle Themen im Kinder- und Jugendmedienschutz. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ist ab sofort auf den Social-Media-Kanälen LinkedIn und Mastodon vertreten.
Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist die unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) nach dem europäischen Digital Services Act (DSA) eingerichtet worden. Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, ernannte Michael Terhörst zum ersten Leiter der KidD.
Die neue „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) hat ihre Tätigkeit aufgenommen und ihre Website www.kidd.bund.de freigeschaltet. Ihr Auftrag fußt auf dem europäischen Digital Services Act (DSA), dem deutschen Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Angesiedelt ist die KidD unter dem Dach der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).
Antrags- und anregungsberechtigte Stellen finden hier unsere Online-Formulare zur Einreichung von Anträgen und Anregungen. Privatpersonen, denen ein Medium jugendgefährdend erscheint, können sich an das örtliche Jugendamt wenden.