Mitgliedschaft (original) (raw)

Steuerliche Absetzbarkeit

Der Verein ist in Deutschland als gemeinnützig anerkannt. Für die große Mehrzahl der Mitglieder gilt, dass sie denjenigen Anteil am Mitgliedsbeitrag bei der Steuererklärung in Deutschland geltend machen können, der nicht den Bezug der COMPUTERGENEALOGIE betrifft.

Die folgenden Ausführungen betreffen nicht die Gruppe der Mitglieder,

Die internen Kosten pro Heft der COMPUTERGENEALOGIE liegen derzeit bei

Für den steuerlich nicht absetzbaren Anteil am jährlichen Mitgliedsbeitrag ergibt sich somit für 2025

In der Regel erkennen die Finanzämter den so reduzierten Mitgliedsbeitrag ohne Bescheinigung an. Seit 2017 müssen Belege nicht mehr beim Finanzamt eingereicht werden. Es gibt jetzt eine Belegvorhaltepflicht. Belege sind mit der Einkommensteuererklärung nur dann einzureichen, wenn in den Vordrucken / Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Das bedeutet, dass Belege nicht mehr unaufgefordert zusammen mit der Steuererklärung abgegeben werden müssen, sondern nur noch, wenn das Finanzamt sie tatsächlich sehen will. In diesem Fall kann eine Kopie der Abbuchung als Beleg eingereicht werden.

Du hilfst uns Porto- und Verwaltungskosten zu sparen, wenn du auf die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung verzichtest. Ansonsten sende bitte eine Mail an schatzmeister@compgen.de
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