Sicherheitsdebatte: Souverän gegen Terror (original) (raw)

Auch der lange Kampf gegen den Terrorismus der RAF war von Pannen, Versagen, Verständnis und Überreaktionen begleitet. Er war aber letztlich weitgehend erfolgreich, auch wenn noch längst nicht alle Untaten aufgeklärt sind und einige Verbrecher noch frei herumlaufen. Der Rechtsstaat kann eben nicht zu allen Mitteln greifen, er darf sich aber gleichwohl nicht beirren lassen.

Das gilt auch heute. Der erste größere islamistische Terroranschlag auf deutschem Boden ist kein Anlass, alles in Frage zu stellen. Einiges darf, nimmt man die Verfassung ernst, gar nicht in Frage gestellt werden – auch daran muss am Todestag Roman Herzogs und am 150. Geburtstag des führenden Weimarer Staatsrechtslehrers Gerhard Anschütz erinnert werden. Dazu gehören, in der „Ewigkeitsgarantie“ des Grundgesetzes an erster Stelle erwähnt, die Gliederung des Bundes in Länder und deren grundsätzliche Mitwirkung an der Gesetzgebung.

Doch weder Föderalismus noch Menschenwürde will derjenige in Frage stellen, der aus dem Fall Amri Lehren für die Zukunft ziehen will. Natürlich sind Abschiebehaft, Ausreisegewahrsam, Residenzpflicht, elektronische Fußfessel und Videoüberwachung Eingriffe in Grundrechte.

Die müssen – wie jedes staatliche Handeln – verhältnismäßig sein. So spricht nichts gegen einen neuen Haftgrund für diejenigen, von denen eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit Deutschlands ausgeht, auch wenn natürlich der Entzug der Freiheit im Einzelfall ebenfalls angemessen sein muss. Und die vorgesehene Residenzpflicht trifft diejenigen, die falsche Angaben machen – und seit jeher gilt der Grundsatz, dass jeder, der hier Schutz sucht, kooperieren muss.

Sonst kann ihm nicht geholfen werden. Der zeitlich begrenzte Einsatz elektronischer Überwachung auf verschiedenen Feldern ist zudem das mildere Mittel gegenüber einer Ingewahrsamnahme. Dass man auch hier keine allzu großen Erwartungen haben darf, zeigt der Fall des Terroristen, der in Frankreich mit einer Fußfessel einen Anschlag auf einen Geistlichen in einer Kirche verübte.

Aber totale Sicherheit erwartet der Bürger auch nicht. Er kann sie nicht erwarten. Wohl aber, dass die große Koalition, wie der Bundesinnenminister es formulierte, sich in schwierigen Zeiten imstande zeigt, „vernünftige Ergebnisse“ zu erzielen. In der Tat: Souverän, nüchtern und entschlossen muss sich der Staat jetzt zeigen.