Netzneutralität: keine Frage von "on" oder "off"! (original) (raw)
Scheinheilig! Zu einem garantiert offenen Internet bekennen sich heute die Telekommunikationsunternehmen und der Branchenverband Swisscable. Dazu unterzeichneten sie einen brancheninternen Verhaltenscodex. Zudem soll in Kürze eine Schlichtungsstelle gegründet werden, welche mit “unabhängigen” Experten bestückt wird. Wer den Bericht über die Netzneutralität des Bundesamtes für Kommunikation, welcher kürzlich erschienen ist, jedoch etwas genauer unter die Lupe nimmt, begreift, wie heuchlerisch diese heutige Bekanntgabe der Netzbetreiber ist.
Im Bericht wird in mehreren Gegenüberstellungen die Sichtweise der Befürworter und der Gegner einer Netzneutralitätsregulierung deutlich. Muss an dieser Stelle präzisiert werden, wer zu den Gegnern einer Regulierung gehört? Kaum, wenn man den Verhaltenscodex der Netzbetreiber liest: Sie garantieren darin nämlich nur, dass den Internetnutzern die vertraglich gewährte Verbindung zusteht, dass keine Dienste gesperrt werden und dass sich User über die Kapazität des Internetzugangs informieren können. Offen lassen sie sich den ganzen Handlungsspielraum mit speziellen Angeboten, die beispielsweise ihre eigenen Dienste (wie Kommunikations- oder Unterhaltungsdienste) massiv bevorzugten, preislich und bei der Übermittlung im Netz.
Das heutige Bekenntnis zum “offenen Internet” ist in Tat und Wahrheit eine unverblümte Kampfansage an die heutige noch gängige Daten-Transportmethode gemäss dem “best-effort”-Prinzips. Die Netzbetreiber wollen zukünftig die Geschwindigkeit der Datenübertragung zu barem Geld machen: wer tiefer in die Tasche greift, bekommt lukrativere Angebote. Gerne wird die Netzeinschränkung mit Kapazitätsengpässen begründet, zeitgleich wird von allen Anbietern aber mit mehr Bandbreite und umfassenden Flatrates geworben.
Die neue Schlichtungsstelle wird in ihren Jahresberichten jedesmal aufführen, dass keine Fälle gemeldet wurden, die Verstösse der Netzbetreiber zum Thema hatten. Dies kann bereits treffsicher vorausgesagt werden, da Verletzungen von Netzneutralität vielfach nur mit grossem Aufwand nachweisbar sind. Private Nutzer haben in der Regel keine Möglichkeit, um nachzuweisen, ob ihre Surfgeschwindigkeit absichtlich oder durch einen technischen Defekt gedrosselt wird. Messungen werden diesbezüglich leider wenig Klarheit bringen.
Die Vorgehensweise der Netzanbieter ist durchschaubar: Ein Branchenkodex ist gute Munition im politischen Prozess gegen eine gesetzliche Massregelung; eine Schlichtungsstelle ein wunderbarer Vorwand, um aufzuzeigen, dass keine Verletzungen von Netzneutralität vorkommen. Falls die Verwaltung und der Gesetzgeber sich aber von diesem Ablenkungsmanöver blenden lassen, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben für unsere Volkswirtschaft. Denn viele kleine Unternehmen können sich im Internet auf sehr günstige Art bekanntmachen, würden aber zukünftig diskriminiert, da sie sich teurere Konditionen für eine schnellere und bevorzugte Übermittlung nicht leisten könnten!