Mini-Solaranlagen (original) (raw)
Springe direkt zu:
Cookie-Hinweis
Auf dieser Website werden nur funktionale Cookies eingesetzt, um Ihren Besuch der Seite nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Durch die weitere Nutzung der Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Sie können über einen Link im Fuß dieser Website Ihre Cookie-Einstellungen verwalten.
Wie wir diese Daten verabeiten, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Websitestatistik
Wir setzen für diese Website die freie Software AWStats für die Auswertung der Server-Logfiles ein. Dabei werden keine Cookies eingesetzt. Details und weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einbindung Drittanbieter
Auf unserer Anfahrtsseite: https://www.lfi-mv.de/ueber-uns/anfahrt/ wird ein Kartenausschnitt aus dem Geodatenportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern mittels Iframe eingebunden.
Wenn Website-Besucher im Cookie-Hinweis die Auswahl bei „Einbindung Drittanbieter“ nicht gesetzt haben, dann bekommen sie anstelle der Karte den Hinweis-Text „Um Inhalte von Drittanbietern zu nutzen, aktivieren Sie bitte die Option zum Setzen von Cookies von Drittanbietern.“ angezeigt und können ihre Einstellungen entsprechend bearbeiten, damit die Karte angezeigt wird.
Die Einstellungen des Cookie-Banners können über den Link „Cookie-Einstellungen ändern“ im Footer geändert werden.
Websitestatistik Einbindung Drittanbieter
Um Inhalte von Drittanbietern zu nutzen, aktivieren Sie bitte die Option zum Setzen von Cookies von Drittanbietern.
- Startseite
- Förderfinder
- Mini-Solaranlagen
Zuwendungen für steckerfertige PV-Anlagen (Balkon-PV-Anlagen)
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine Förderung für die Anschaffung und Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Anlagen).
Zuwendungsempfänger können Privatpersonen sein, die Mietende in Wohngebäuden oder Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentumsind und die ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Achtung!
Die Mittel des Programms für Eigentümer einer Wohneinheit sind vollständig ausgeschöpft. Bitte sehen Sie von einer Antragstellung als Eigentümer ab, da keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht.
Das Kontingent für Mieter von Wohneinheiten beinhaltet noch für längere Zeit ausreichende Mittel. Sollte perspektivisch ein Ausschöpfen erkennbar werden, so wird das LFI M-V an dieser Stelle einen Hinweis veröffentlichen.
Es ist ein Betrag von max. 500 EUR pro steckerfertiger PV-Anlage und Wohnungseinheit für Anschaffung und Installation der PV-Anlage vorgesehen, jedoch maximal in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern diese unter 500 EUR liegen.
Bitte beachten:
- Anträge sind erst nach Kauf und Installation der PV-Anlage zu stellen
- Es werden nur PV-Anlagen mit Kaufdatum nach dem 07.11.2022 bei der Bewilligung berücksichtigt
- Gemäß Antragsformular Ziffer 2.1 ist nur die Seriennummer vom Wechselrichter einzutragen
- Die geforderte Kopie des Personalausweises dient nur der Bestätigung der Identität und Adresse des Antragstellers. Soweit Name und Adresse lesbar bleiben, können andere Daten geschwärzt werden. Diese Daten werden ohnehin nicht erfasst oder verarbeitet.
- Vorsorglich gestellte, unvollständige Anträge werden nicht zur Bewilligung vorgesehen
- Es ist keine Möglichkeit der nachträglichen Vervollständigung vorgesehen
- Antragsteller, die unvollständige Anträge stellen, erhalten diese mit der Gelegenheit zur Vervollständigung zurück
- Nur die Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge zählt, d. h. eine unvollständige Antragstellung sichert keinen Platz auf einer Bewilligungsliste
- Per E-Mail übersandte Anträge sind unwirksam
Hinweis Gesetzesänderung - Mit Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) vom 08.05.2024 sind folgende neue Regelungen in Kraft getreten:
- Anhebung der Obergrenze der Wechselrichterleistung auf bis zu 800 Voltampere
- Wegfall der Meldepflicht gegenüber dem Netzbetreiber
Bitte beachten Sie § 8 Nr. 5a des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023). Eine inhaltliche Anpassung der Richtlinie erfolgt nicht, die Änderungen der übergeordneten Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - EEG 2023 finden ab sofort Anwendung.
Programmkurzbeschreibung
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger können Privatpersonen sein, die
- Mietende in Wohngebäuden oder
- Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum
sind und die ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Zuwendung ist die Anschaffung und Installation von steckerfertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Module) mit einem Modulwechselrichter.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 500 EUR pro Anlage und Wohnungseinheit, jedoch höchstens in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern diese unter 500 EUR liegen. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation. Zubehörteile, Umbausätze, Eigenleistungen, Hilfeleistungen Dritter und Eigenbau sind nicht zuwendungsfähig.
Wie ist das Antragsverfahren?
Schriftliche Anträge sind formgebunden und mit allen erforderlichen Nachweisen in Kopie nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage einzureichen. Die erforderlichen Formulare stehen nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung.
Die Anträge werden nur bei Vollständigkeit zur Bewilligung vorgesehen. Die Bewilligungen erfolgen in der zeitlichen Reihenfolge des Einganges vollständiger Anträge je Kontingent (Mieter oder Eigentümer), solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Weitere Details sind der Richtlinie zu entnehmen.
Weiterführende Informationen, Rechtsgrundlagen, Antrags- und Verfahrensdokumente:
Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.