Gemeinsame Anlaufstelle (original) (raw)

In der Neusser Innenstadt (Krefelder Straße 42) haben die Stadt Neuss und die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss eine gemeinsame Anlaufstelle für die Bürger*innen eröffnet. Montags bis samstags, jeweils von 10 bis 14 Uhr, sind hier Mitarbeitende der beiden Behörden ansprechbar und bieten bei Fragen, Beschwerden oder sonstigen Anliegen eine schnelle und effektive Hilfe.

Ergänzendes Angebot

Durch die Zusammenarbeit von Polizei und dem kommunalen Service- und Ordnungsdienst (KSOD) der Stadt Neuss, werden unterschiedliche Kompetenzen gebündelt und so für die Bürger*innen ein breites Themenspektrum abgedeckt. Die gemeinsame Anlaufstelle ist dabei eine Ergänzung zu den Angeboten und Kontaktmöglichkeiten der beiden Behörden, die weiterhin bestehen bleiben. Die gemeinsamen Streifengänge, die KSOD und Polizei schon seit einigen Jahren durchführen, werden nun von der Anlaufstelle aus gestartet.

Bitte beachten Sie, dass Sie in Notfällen immer die 110 wählen können, um die Polizei zu erreichen.

Den kommunalen Service- und Ordnungsdienst (KSOD) erreichen Sie in der Regelzeit von Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 21/22 Uhr und an Sonderdiensten unter der Rufnummer 02131 90-3203.

30279974-39a1-4893-a652-7681d40b0858.jpegFahrende Notrufsäulen

Bei Notfällen kann vom Fahrpersonal der Stadtwerke Neuss aus ein spezielles Notrufsystem in den SWN Bussen ausgelöst werden. Die Verkehrsleitstelle empfängt den Notruf und gibt ihn direkt an die Leitstelle der Polizei oder an die Rettungsdienste weiter.

Weitere Informationen unter https://www.stadtwerke-neuss.de/nahverkehr/kundenservice#15

Ordnungspartnerschaft zwischen Stadt und Kreispolizeibehörde

Die gemeinsame Anlaufstelle ist ein Baustein der Ordnungspartnerschaft zwischen Stadt Neuss und Kreispolizeibehörde, die formal im August 2023 geschlossen wurde. Ziel dieser Partnerschaft ist es, eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den beiden Behörden sicherzustellen, damit beide auf dieser Grundlage weiterhin gemeinsam Sicherheit und Ordnung in Neuss gewährleisten können.

Zunächst wird die gemeinsame Anlaufstelle testweise für die Dauer eines Jahres eingerichtet. In regelmäßigen Abständen soll überprüft werden, wie gut die Anlaufstelle durch die Bevölkerung angenommen wird und wie das Angebot weiter verbessert werden kann.

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Stand: 11. Juli 2024 | Ergänzung am 17. Juli 2024