Zulassung - Pestalozzi (original) (raw)

Für den/die Bewerber:in: Zwei farbige Passfotos, Geburtsurkunde (einfache Kopie), DNI oder Reisepass im Falle ausländischer Herkunft (einfache Kopie). Falls schweizerische Staatsbürgerschaft besteht, einfache Kopie des Reisepasses, der Schweizer ID oder einer Bescheinigung der Botschaft. Falls eine zweite Staatsangehörigkeit vorliegt, Kopie des zusätzlichen Reisepasses oder Identitätsdokuments.

Für die Eltern oder die Erziehungsberechtigten: Identitätsdokument oder Reisepass (einfache Kopie), Familienfoto im Standardformat (10 cm x 15 cm).

1. Die Voranmeldung erfolgt online am angegebenen Datum. Dieser Vorgang und die Bestätigungs-E-Mail über die erfolgreiche Voranmeldung sind zwingende Voraussetzungen, um am Aufnahmeverfahren teilzunehmen.

2. Einzureichende Unterlagen im Sekretariat der Schule:

Unvollständige Anträge werden nicht entgegengenommen.

3. Teilnahme an den geführten Gruppenbesichtigungen an den von unserer Institution festgelegten Terminen für Familien, die im Aufnahmeprozess vorangemeldet sind. Die Termine werden den vorangemeldeten Familien direkt mitgeteilt.

4. Am Ende der Besichtigung wird eine Bescheinigung ausgehändigt, dass die Eltern die Aufnahmeordnung zur Kenntnis genommen haben. Diese muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.

5. Ein Elterngespräch, um die Familiendynamik kennenzulernen und das Wissen der Eltern über das pädagogische Konzept und die auf unserer Website veröffentlichte Hausordnung der Institution zu prüfen. Zudem haben die Eltern die Möglichkeit, über die Philosophie, Mission und Vision unserer Institution sowie weitere Themen zu sprechen und ihre Meinung zu äussern.

Spätestens drei Wochen nach Abschluss des Verfahrens werden alle Bewerber:innen darüber informiert, ob sie einen Platz erhalten haben oder nicht. Ab dem Zeitpunkt dieser Benachrichtigung haben die Eltern der zugelassenen Schüler:innen fünf (5) Werktage Zeit, um die geltende Aufnahmegebühr zu bezahlen.

In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen der Richtlinien für das Schuljahr 2024 werden bei der Vergabe von Schulplätzen folgende Prioritäten berücksichtigt:

Diese Prioritäten garantieren jedoch nicht, dass die Kinder automatisch zugelassen werden.