Universität Düsseldorf: Schwerbehindertenvertretung HHU (original) (raw)
- Inklusionsvereinbarung unterzeichnet
- Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst in NRW
- Inklusionsvereinbarung
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten im Betrieb.
Die SBV vertritt die Interessen der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der mit den Schwerbehinderten gleichgestellten Beschäftigten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung gestellt haben oder beabsichtigen, einen Antrag zu stellen. Dies gilt sowohl für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung, als auch das wissenschaftliche Personal, einschließlich der Professorinnen und Professoren.
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe
- die berufliche Integration der Schwerbehinderten in den Dienststellen zu sichern,
- Ihre Interessen zu vertreten und
- Ihnen mit Rat und Tat helfend zur Seite zu stehen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen Behinderten/eine Behinderte oder die Behinderten als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören.
Damit wird gewährleistet, dass die Schwerbehindertenvertretung in die Meinungsbildung des Arbeitgebers das einbringen kann, was aus ihrer Sicht im Interesse der Schwerbehinderten unter Berücksichtigung der Belange des Arbeitgebers notwendig ist.