Gemeinde Seewis (original) (raw)
Amtliche Publikationen 5.7.2024
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20.Juni 2024 liegt vom 05. Juli bis 05. August 2024, während den Schalterzeiten zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung auf. Es kann auch auf der Webseite der Gemeinde www.seewis.ch unter Behörden/Gemeindeversammlung eingesehen werden.
Einsprachen gegen das Protokoll der Gemeindeversammlung sind innert Auflagefrist an den Gemeindevorstand einzureichen.
Seewis, 5.7.2024 Der Gemeindevorstand
Amtsferien
Die Amtsferien des Gemeindevorstandes und der Kommissionen wurden wie folgt festgelegt:
8. Juli 2024 bis 4. August 2024.
Die Gemeindeverwaltung bleibt während den Amtsferien zu den Schalter- und Bürozeiten besetzt.
Seewis, 5.7.2024 Der Gemeindevorstand
Neue Schalteröffnungs- und Telefonzeiten der Gemeindeverwaltung
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Gemeindeverwaltung ab Freitag, 5. Juli 2024 neue Öffnungs- und Telefonzeiten hat. Bitte beachten Sie diese Änderungen und passen Sie ihre Planungen entsprechend an.
Schalteröffnungszeiten:
Dienstag: 08.30-11.30 und 14.00-17.00
Donnerstag: 14.00-17.00
Freitag: 08.30-11.30
Telefonzeiten:
Dienstag: 08.00-11.30 und 13.30-17.00
Mittwoch: 08.00-11.30 und 13.30-17.00
Donnerstag: 08.00-11.30 und 13.30-17.00
Freitag: 08.00-11.30
Die Kanzlei ist weiterhin täglich besetzt. Nach telefonischer Voranmeldung können Termine auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Berücksichtigen Sie bitte diese Änderungen bei ihrem nächsten Besuch oder wenn Sie telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen. Für weitere Informationen oder bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Seewis, 5.7.2024 Der Gemeindevorstand
Öffentliche Mitwirkungsauflage Teilrevision Ortsplanung mit Einspracheauflage Waldfeststellung
In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Seewis statt.
Auflagefrist:
Freitag, 14. Juni 2024 bis Montag, 15. Juli 2024
Vorschläge und Einwendungen: Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen. Weitere Informationen sind auf der Webseite www.seewis.ch ersichtlich.
Seewis, 5.7.2024 Der Gemeindevorstand
Sitzungen des Gemeindevorstandes von Mai und Juni 2024
Anlässlich der Sitzungen hat der Gemeindevorstand unter anderem folgende Geschäfte behandelt:
- Diverse Gesuche um öffentliche Unterstützung
- Auftragserteilung für Signalisation Temporeduktion auf Kantonsstrasse an Firma Klemmfix AG
- Besprechung Jahresrechnung 2023 Gemeinde Seewis mit GPK und Revision
- Verabschiedung der Geschäfte und Traktanden für die Gemeindeversammlung
- Zustimmung Reduktion Anzahl Delegierte ARA Vorderes Prättigau
- Vergabe Machbarkeitsstudie für Postautowendeplatz an Donatsch+Partner, Landquart
- Verzicht auf eigene Ausstellung biometrischer Identitätskarten ab 2026
- Bewilligung Gesuch für Urnenbeisetzung einer auswärts wohnhaften gewesenen Person auf dem Friedhof Seewis Schmitten
- Kenntnisnahme Kündigung Hauswart-Stv. und Ausschreibung der Stelle
- Wahl Irene Gansner als neue Mitarbeiterin Gemeindeverwaltung
- Vermietung alter Kindergarten, Seewis Schmitten an Spielgruppe Chäferfescht
Bewilligte Baugesuche:
- 2023-49 Projektänderung VELÖ GmbH, Kantonsstrasse, Seewis-Pardisla, Projektänderung Neubau Werkhalle
- 2024-22 Jakob Berger AG, Kantonsstrasse 2, Seewis-Pardisla, Neubau Lagerhalle$
- 2024-25 Hofmann Roald, Zazaschgweg 6, Seewis Dorf, Ersatz Sole-Wärmepumpe durch Luft/Wasser-Wärmepumpe und Neubau Photovoltaikanlage
- 2024-27 Schwitter René und Nicole, Untere Pradastrasse 16, Seewis Dorf, Erweiterung Sitzplatzüberdachung
- 2024- 28 Schmid-Gansner Claudio u. Marina, Schmittnerstrasse 7a, Seewis-Schmitten, Neubau Photovoltaikanlage und Teilverglasung Balkon
Seewis, 5.7.2024 Der Gemeindevorstand
Aufforderung für das Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern entlang von Strassen und Gehwegen
Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen Bäume, Hecken und Sträuchern an Strassen und Trottoirs während des ganzen Jahres so geschnitten sein, dass die Übersicht auf Strassen und Trottoirs nicht beeinträchtigt wird. Verantwortlich dafür sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Zu beachten sind:
- Hecken, Sträucher und Pflanzen entlang von Strassen dürfen nicht in die Strasse oder das Trot-toir hineinragen. Der Abstand vom Strassenrand sollte mindestens 50 cm und vom Trottoirrand 30 cm betragen.
- Die Fahrbahn ist bis auf eine Höhe von 5 m von überhängenden Ästen freizuhalten. Gehwege auf eine Höhe von 3.5 m.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bis am 31. Juli 2024 besorgt zu sein und dankt Ihnen für Ihren Beitrag zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.
Im Unterlassungsfalle werden diese Arbeiten ohne weitere Ankündigung auf Kosten der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer durch die Gemeinde ausgeführt.
Seewis, 5.7.2024 Die Gemeindeverwaltung
Unterhalt Wassergräben
Gemäss Art. 11 der Flur- und Dorfverordnung der Gemeinde Seewis sind die Wassergräben alljährlich, so oft die Umstände es erfordern, zu öffnen. Die Grabenweite hat der durchzuleitenden Wassermenge zu genügen. Im Übrigen wird auf Art. 689 ZGB verwiesen.
Wir bitten die Grundeigentümer bzw. Pächter der Unterhaltspflicht Folge zu leisten.
Seewis, 5.7.2024 Die Gemeindeverwaltung