Moses Pelham: BGH setzt Verfahren um Kraftwerk-Sample aus (original) (raw)
Moses Pelham vor Gericht (in einer früheren Instanz): Streit um »Bäng-dänge-däng-däng«
Foto: Uli Deck / dpa
Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen den Elektropop- und Techno-Pionieren von Kraftwerk und Musikproduzent Moses Pelham um eine kurze Tonfolge wird erneut ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte das dortige Verfahren am Donnerstag aus. Der EuGH müsse sich unter anderem zu der Frage äußern, was genau unter einem Pastiche zu verstehen ist.
Der Begriff steht seit der Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht im Gesetz, ist aber nicht definiert. Im Allgemeinen meint er die Nachahmungen des Stiles oder der Ideen von Künstlern. Fraglich sei aber etwa, ob einschränkende Kriterien wie das Erfordernis von Humor, Stilnachahmung oder Hommage gelten, erklärte der Vorsitzende Richter.
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Pelham hatte einen Beat aus dem Kraftwerk-Stück »Metall auf Metall« aus dem Jahr 1977 – im Wesentlichen »Bäng-dänge-däng-däng« – zwei Jahrzehnte später leicht verlangsamt in Endlosschleife unter den Song »Nur mir« mit der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. So eine musikalische Interpretation in neuem Kontext nennt man Sampling. Im Rap und Hip-Hop ist sie gängig.
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Der heute 52-jährige Pelham hatte jedoch nicht um Erlaubnis gefragt. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter, 77, fühlte sich bestohlen und klagte.
Das Verfahren ging durch die Instanzen, war auch schon einmal am EuGH. Da es grundlegende Fragen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberschutz aufwirft, verfolgt die Branche es mit Spannung.