Kraftwerk vs. Moses Pelham: BGH verweist im Sampling-Streit an EuGH (original) (raw)
Der BGH zweifelt jetzt allerdings an, ob die Verfassungsrichter in der Sache überhaupt etwas zu sagen haben. Nach Auffassung des Senats sind die relevanten Vorschriften in der EU komplett vereinheitlicht. Gibt es keine nationalen Spielräume mehr, prüfen die deutschen Gerichte und der EuGH nur, ob möglicherweise EU-Grundrechte verletzt sind.
Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter hatte seine Position zuletzt gegenüber SPIEGEL ONLINE bekräftigt: "Es ist absurd. Klänge, die wir erarbeitet haben, das ist wie ein Garten. In unserem Garten kann man nicht einfach die Blumen rausreißen und woanders weiterzüchten." Er setze sich dafür ein, "dass nicht nur komplette Melodien, sondern auch klangliche Strukturen als Werk gelten." Unter Künstlern geböte der Respekt, vor der Verwendung eines Samples den Urheber um Erlaubnis zu fragen.