Künstlerstreit: Pelham muss Naidoo 410.000 Euro zahlen (original) (raw)

Damit setzte sich Naidoo auch im Hauptsacheverfahren gegen Pelham durch, der bis vor das Oberlandesgericht Karlsruhe gezogen war, um seine vermeintlichen Exklusivrechte an den Soloaufnahmen Naidoos durchzusetzen. Pelham scheiterte jedoch in allen Instanzen. Naidoo hatte geltend gemacht, den Vertrag bereits am 14. August 2000 gekündigt zu haben, weil das Vertrauensverhältnis gestört gewesen sei.

Das Mannheimer Landgericht erklärte, die Pelham GmbH sei nicht berechtigt gewesen, eigene Gewinn- und Fixkostenanteile der Gagen Naidoos einzubehalten und verurteilte das Rödelheimer Label dazu, rund 410.000 Euro an einbehaltenen Gagen für Live-Auftritte an Naidoo zu zahlen. Den Künstlervertrag, den Pelham und Naidoo seinerzeit geschlossen hatten, erklärte das Gericht zudem für sittenwidrig und damit ungültig. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe möglich. Ein Sprecher der Pelham GmbH kündigte an, davon Gebrauch machen zu wollen.

Nach dem Urteil des Mannheimer Gerichts könnte Naidoo sogar noch weitere Forderungen an 3p stellen: Der Anwalt des Sängers kündigte an, eine Klage auf Einnahmen in zweistelliger Millionenhöhe zu prüfen, die aus Naidoos erstem Album "Nicht von dieser Welt" resultieren. Es war auf Basis des jetzt ungültigen Vertrags produziert worden.