Pop-Prozess: Naidoo sprengt Knebelvertrag (original) (raw)
Xavier Naidoo darf weiterhin die Platten der "Söhne Mannheims" vertreiben. Im Streit um die Vermarktung von Musiktiteln hat der Soul-Sänger am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe erneut einen Sieg errungen. Ein Eilantrag, mit dem der Produzent Moses P. den Vertrieb der CD "Wir haben euch noch nichts getan" und die Vorführung des Videos "Geh davon aus" verbieten lassen wollte, scheiterte auch in zweiter Instanz.
Streitpunkt war der im April 1998 geschlossene Künstlervertrag mit Pelhams Plattenfirma 3p. Xavier Naidoo verpflichtete sich darin, alle Auswertungsrechte seiner Solo-Aufnahmen auf die Firma zu übertragen. Ausgenommen hiervon waren die "Live-Aktivitäten des Künstlers in der Künstlergruppe Söhne Mannheims, die Herstellung von Tonaufnahmen für diese Künstlergruppe sowie der Eigenvertrieb von Tonträgern ... durch die Künstlergruppe selbst". Naidoo kündigte den Exklusivvertrag mit 3p bereits am 27. November 2000. Die vorzeitige Auflösung des Vertrages ist nach Angaben von Pelhams Anwalt jedoch nicht rechtens.
Die Söhne Mannheims hatten mit Naidoo die beanstandete CD hergestellt und über eine Fremdfirma im Einzelhandel vertrieben. Das Musikvideo wurde von den Fernsehsendern Viva und MTV zur Verfügung gestellt. Pelham sah dadurch seine vertraglichen Exklusivrechte verletzt.
Patt-Situation für Kontrahenten
Was die CD angeht, so ist für den 6. OLG-Zivilsenat der Begriff "Eigenvertrieb" nicht eindeutig. Da beiden Seiten dazu eidesstattliche Versicherungen vorgelegt hatten, sah der Senat eine "Patt-Situation". Nach dem Wortlaut des Vertrags sei sowohl die Deutung zu Gunsten des Klägers als auch des Beklagten möglich. Es sei Pelham aber nicht gelungen, eine Vertragsverletzung durch Naidoo glaubhaft zu machen.