Prozess gewonnen: Naidoo darf "frei sein" (original) (raw)
Mannheim - In seiner am Montag bekannt gegebenen Entscheidung wies das Landgericht Mannheim zwei Anträge Pelhams auf einstweilige Verfügungen gegen Naidoo zurück. Der 29-jährige Chef des Frankfurter Labels 3p wollte seinem ehemaligen Schützling Naidoo ("Freisein") die Vermarktung von Musiktiteln verbieten lassen, die er in Eigenregie mit seinem Bandprojekt "Söhne Mannheims" aufgenommen hatte.
Der ebenfalls 29 Jahre alte Naidoo kann nun zunächst den Titel "Wir haben euch noch nichts getan" und das Musikvideo "Geh davon aus, dass..." weiterhin verkaufen. Pelham, der jetzt beim Oberlandesgericht in Karlsruhe Berufung einlegen kann, hatte vor Gericht erfolglos argumentiert, dass dies gegen den Vertrag Naidoos mit dem 3p-Label verstoße.
Die Begründung des Urteils solle in den nächsten Wochen folgen, sagte die Gerichtssprecherin Katrin Rudolph. Im Falle von "Wir haben euch noch nichts getan" hatte das Landgericht in Frankfurt die Verbreitung des Stückes bereits untersagt, das Verfahren dann aber nach Mannheim abgegeben. Seinen Exklusivvertrag mit 3p hatte Naidoo bereits im August gekündigt. Am 27. November soll nun nach monatelangen Verzögerungen das Söhne Mannheims-Album "Zion" in die Plattenläden kommen.
Trotz seines Prozess-Erfolgs ist Naidoo jedoch keineswegs aus dem juristischen Schneider. Weitere Querelen drohen ihm in zwei laufenden Strafverfahren: Die Mannheimer Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Fahrens ohne Führerschein angeklagt und ermittelt parallel wegen möglichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Naidoo hatte sich im Sommer in der Zeitschrift "Bunte" öffentlich zum Marihuanakonsum bekannt. Es sei in dieser Sache jedoch noch keine abschließende Entscheidung gefallen, sagte der Mannheimer Staatsanwalt Oskar Gattner.
Naidoo selbst war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Der damals noch weitgehend unbekannte Soul-Sänger hatte den nach Angaben der Pelham-Anwälte noch mindestens bis 2001 gültigen Vertrag mit 3p im Jahr 1997 geschlossen. Naidoo erhält für jedes verkaufte Exemplar fünf Prozent des Handelsabgabepreises. Richter Detlef Schmuckle hatte das am Freitag als "an der unteren Grenze des Üblichen" liegend bezeichnet. Das Gericht wollte auch prüfen, ob der Vertrag überhaupt wirksam gewesen sei. Ungeachtet des juristischen Hickhacks heißt es auf den Webseiten von Pelhams Label weiterhin, dass Naidoo seit langen Jahren "fester Bestandteil der 3p-Familie" sei. Ein Passus, der wohl bald geändert werden muss.