Urheberrechtsstreit: Bundesgerichtshof erleichtert das "Sampeln" (original) (raw)
Karlsruhe - Zwei Mitglieder der Band Kraftwerk werfen dem Produzenten und Komponisten Moses Pelham vor, aus ihrem 1977 aufgenommenen Stück "Metall auf Metall" eine zweisekündige Rhythmus-Sequenz "gesampelt", also elektronisch kopiert zu haben - und diese als fortlaufende Wiederholung dem 1997 mit Sabrina Setlur aufgenommenen Song "Nur mir" unterlegt zu haben. Dabei habe Pelham die Rechte der Plattenfirma verletzt, mit der die Band ihre eigenen Werke vertreibt.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BHG) wurde mit Spannung von Musikern in ganz Deutschland erwartet, klärt sie doch ein grundsätzliches Problem der heutigen Musikindustrie: Samples gehören seit Anfang der achtziger Jahre zum Alltag der Produzenten von Pop, HipHop und elektronischer Musik. Ohne sie hätte es viele erfolgreiche Songs wie "Funky Cold Medina" von Tone-Loc oder "Bittersweet Symphony" von The Verve nicht gegeben. Doch immer wieder kommt es wegen Samples zu Urheberrechtsstreits zwischen Musikern,zuletzt zwischen Rapper Bushido und der Gothic-Band Dark Sanctuary.
Musikproduzenten, die viel sampeln, können nun erleichtert sein: Zwar seien grundsätzlich auch kleinste Teile einer Musikproduktion urheberrechtlich geschützt, sagte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm in der Gerichtsentscheidung. Doch gibt es Fälle, in denen Künstler Tonfetzen aus anderen Musikstücken für eigene Produktionen verwenden dürfen.
Der Urheber muss noch nicht einmal zustimmen - allerdings nur unter der Bedingung, dass aus den Samples ein eigenständiges Werk entsteht, das sich vom ursprünglichen Lied deutlich unterscheidet. Hintergrund ist eine Ausnahme im Urheberrecht: Das sogenannte Recht zur "freien Benutzung". Es soll sicherstellen, dass Musiker kreativ mit den Klängen anderer umgehen dürfen - und so das kulturelle Schaffen von Musikern unterstützen.
Ob Pelham kreativ genug mit dem Kraftwerk-Sample umgegangen ist, ist für Laien schwer zu beurteilen: Einerseits sind die prägnanten Kraftwerk-Rhythmen für Kenner des Stücks deutlich wiederzuerkennen - andererseits entsteht in "Nur Mir" durch Sabrina Setlurs Sprechgesang, rockige Gitarrenriffs und eine neue Song-Struktur ein Lied, das ganz anders als das ursprüngliche Kraftwerk-Stück klingt.
Die Entscheidung, ob Pelham nun eine Entschädigung an Kraftwerk zahlen muss, wird ein Richter des Oberlandesgericht Hamburg entscheiden. Er muss das BHG-Urteil im Fall Pelham anwenden - und prüfen, ob das Setlur-Stück "Nur Mir" sich deutlich genug von dem ursprünglichen Kraftwerk-Song unterscheidet.