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"Section Control" Neuartige Überwachung soll Raser stoppen

Feste Radarfallen können Raser nicht wirklich aufhalten: Bremsen, Radarfalle passieren, Gas geben. Um dies zu verhindern, gibt es die sogenannte Section Control. Dabei werden über eine bestimmte Strecke alle Kennzeichen erfasst. Und genau darin liegt das Problem für Datenschützer.

Erstmals soll in Deutschland eine Langstrecken-Radarkontrolle eingesetzt werden. Mit einer Versuchsstrecke soll die neuartige "Section Control" in einem Bundesland getestet werden. Das fordern die Delegierten des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar.

Mit knapper Mehrheit haben sich Verkehrsjuristen, Polizeiexperten und Unfallforscher gegen den ADAC durchgesetzt, der das neue System aus datenschutzrechtlichen Gründen ablehnt. Grund: Kennzeichen und Autofahrer werden am Beginn und am Ende der Kontrollstrecke - die mehrere Kilometer lang sein kann - per Foto erfasst. Damit würden laut ADAC auch vollkommen unschuldige Fahrer erst einmal unter Generalverdacht gestellt. Ob und gegen wen ein Bußgeldverfahren eröffnet wird, entscheidet sich am Ende der Teststrecke auf Basis der Durchschnittsgeschwindigkeit.

Kritiker haben Angst um die Daten

Die Fahrzeit eines Pkw wird über die gesamte Strecke gemessen. Wer zu schnell am Endpunkt ankommt, muss zahlen, bekommt Punkte oder verliert sogar seinen Führerschein. Wer dagegen vorschriftsmäßig fährt, der wird aus dem Messprotokoll wieder gelöscht. Kritiker befürchten, dass die Daten zweckentfremdet, etwas für die Jagd nach Verbrechern eingesetzt werden könnten.

Für die Teststrecke soll der Gesetzgeber daher genau festlegen, so die Verkehrsexperten aus Goslar, das die Daten nicht zweckentfremdet verwendet werden dürfen. Außerdem darf nur dort kontrolliert werden, wo sich in der Vergangenheit schwere und tödliche Unfälle gehäuft haben. Außerdem muss technische sichergestellt werden, dass die Daten der Autofahrer, die sich ans Tempolimit gehalten haben, sofort automatisch total vernichtet werden.

Im Ausland ist das System schon im Einsatz

Angewendet wird "Section Control" bereits erfolgreich in Großbritannien, den Niederlanden und Österreich. Der deutsche Versuch sollt nun zeigen, ob das System den bisher üblichen Starenkästen überlegen ist.

Die Experten behandelten auf der Tagung auch noch ein anderes heißes Eisen: Den Gesundheitstest für Autofahrer. Es wurde beschlossen, dem Gesetzgeber keine systematische Prüfung der Fahreignung zu empfehlen. Andererseits ist klar, dass ab 2013 einer EU-Richtlinie Folge zu leisten ist, wonach der Führerschein in Abständen von zehn bis 15 Jahre erneuert werden muss. Der Zeitraum muss noch bestimmt werden. Klar ist aber heute bereits, dass dies auf alle Fälle das Ende der zeitlich unbegrenzten Fahrerlaubnis in Deutschland bedeutet.

Ob dies dann mit Auflagen verbunden werden kann, weil die Behörde Zweifel an der Fahrtauglichkeit des Führerscheinbesitzers hat, ist derzeit unklar. Für einen generellen Fahrtauglichkeits-Check gibt es nach Einschätzung der Verkehrsexperten jedoch keine Berechtigung. Schon gar nicht für ältere Fahrer, deren Anteil an am Unfallgeschehen unterdurchschnittlich sei. "Nach der Statistik sind die 18- bis 25-Jährigen sechsmal häufiger Unfallverursacher als die über 60-Jährigen", sagt Professor Wolf Oswald von der Uni Erlangen-Nürnberg. Die derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten reichen nach Einschätzung der Verkehrsexperten aus, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.

So müssten sich derzeit nur auffällig gewordene Personen einem Fahrtauglichkeitstest unterziehen. Wer dort Defizite offenbart, sollte künftig nicht mehr grundsätzlich seinen Führerschein verlieren. Egon Stephan vom TÜV in Köln sagt: "Wir empfehlen, die Fahrerlaubnis lediglich einzuschränken." So könne ein typischer Senioren-Führerschein auf bestimmte Straßen, einen Umkreis von 50 Kilometer um den Wohnort oder auf Tagesfahrten beschränkt werden. Damit würde auch die Mobilität alter Menschen erhalten. Wichtig sei aber auch, dass Senioren ihre Fähigkeiten regelmäßig freiwillig prüfen lassen.