Urteil gegen Ex-Schulleiter wegen Missbrauchs rechtskräftig (original) (raw)

Justiz Urteil gegen Ex-Schulleiter wegen Missbrauchs rechtskräftig

Das Urteil gegen einen früheren Grundschulleiter, der sich über Jahre an Kindern und Jugendlichen verging, ist rechtskräftig. Fo

Das Urteil gegen einen früheren Grundschulleiter, der sich über Jahre an Kindern und Jugendlichen verging, ist rechtskräftig. Foto

© Arne Dedert/dpa

Über Jahre verging sich ein früherer Grundschul- und Chorleiter an Kindern und Jugendlichen und wurde dafür zu Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt - zu Recht, wie der Bundesgerichtshof befand.

Das Urteil des Landgerichts Fulda gegen einen ehemaligen Grundschulleiter wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ist rechtskräftig. Auf die Revision des Angeklagten sei der umfangreiche Schuldspruch zwar in zwei Punkten korrigiert worden und eine Einzelstrafe entfalle, teilte der Bundesgerichtshof mit. Im Übrigen sei die Revision des Angeklagten jedoch verworfen worden. Damit ist sowohl die Verurteilung des Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren als auch seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung rechtskräftig.

Das Landgericht Fulda hatte den damals 48 Jahre alten ehemaligen Grundschulleiter wegen mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und anderer Delikte Anfang Juni vergangenen Jahres zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung angeordnet, weil der Mann nach Ansicht des Gerichts weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass sich der Mann in über 90 Fällen an Kindern und Jugendlichen sexuell vergangen habe. Er habe dabei seine Stellung als Musiklehrer und Chorleiter und damit als Vertrauensperson ausgenutzt.

Die Öffentlichkeit war wegen des Schutzes der noch minderjährigen Opfer über weite Strecken von dem Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Urteilsbegründung war teils hinter verschlossenen Türen verlesen worden. Das Gericht hatte von mehr als 30 Opfern gesprochen, die jüngsten waren demnach noch im Grundschulalter. Es könne aber sein, dass die Dunkelziffer noch viel höher liege, hatte es in der Urteilsbegründung geheißen. Einen Teil der Straftaten soll der Mann während Chorfreizeiten an schlafenden Opfern vorgenommen und sich dabei gefilmt haben.

Die Ermittlungen gegen ihn waren nach einem Hinweis aus den USA wegen des Verdachts auf den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie ins Rollen gekommen. Bei der Durchsuchung seines Hauses war belastendes Material gefunden worden, das die Grundlage für die weiteren Ermittlungen bildete.

dpa

#Themen