Steuerfall Kohl: ungelöst (original) (raw)
Prominente halfen Ex-Kanzler Helmut Kohl, den Schaden seiner Spendenaffäre wieder gutzumachen. Nach Expertenauffassung blieb er dabei mehr als 600 000 Euro Schenkungsteuer schuldig.
Als die Aktion Klingelbeutel abgeschlossen war, präsentierte sich der Altkanzler auf einer Pressekonferenz selbstbewusst, wie ihn jedermann in Erinnerung hatte. Er ein Schwarzgeld-Kanzler? Von einem "Fehlverhalten" sprach am 9. März 2000 der Mann, der 2,1 Millionen Mark Spenden unter Bruch des Parteiengesetzes verwendet hatte, wofür die CDU mit 6,3 Millionen Mark büßen musste. Diesen "Fehler" habe er nun wieder gutgemacht. Spenden von Freunden, deren Wunsch es gewesen sei, "mein politisches Wirken zu würdigen", hätten ihn in die Lage versetzt, das Strafgeld zu erstatten. Stolz präsentierte Kohl eine Liste mit 32 Namen: Die Schauspielerin Uschi Glas hatte 10 000 Mark beigetragen, der Medienunternehmer Leo Kirch eine Million, der Verleger und Sozialdemokrat Erich Schumann 800 000, der Filmproduzent Atze Brauner 50 000, der TV-Unterhalter Dieter Thomas Heck 10 000 Mark.
Die Gutachten
Die vollständigen Gutachten von Prof. Rasenack und Prof. Battis als Download.
Gesamtsumme: 5,141 Millionen Mark, aus denen durch einige Nachzügler am Ende exakt 6 257 144 Mark wurden. Das Geld war zunächst auf ein Notar-Anderkonto des Kohl-Anwalts Stephan Holthoff-Pförtner geflossen, von dort weiter an die CDU. Aus eigenem Vermögen legten die Kohls noch 700 000 Mark drauf, sodass die CDU in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2000 eine Gesamtspende von 6 957 144 Mark ausweisen konnte.
Dass es bei der Wiedergutmachungsaktion nach Recht und Gesetz zuging, bezweifeln Steuerexperten indes bis heute. Es geht dabei im Kern um die Frage, ob die von Kohl gesammelten 5,141 Millionen Mark als Spende an ihn oder an die CDU anzusehen sind. Im ersten Fall fiele eine Schenkungsteuer von 1 245 970 Mark an, umgerechnet 637 054 Euro. Die Finanzbehörden bewerteten den Sachverhalt jedoch als Spende an die CDU.
"Spendenbeiträge als Schenkung zu werten"
Für den stern Anlass, von Christian Rasenack, Professor für Staats- und Steuerrecht an der Technischen Universität Berlin, ein wissenschaftliches Gutachten erstellen zu lassen. Dessen eindeutiges Ergebnis: "Die Spendenbeiträge sind als Schenkung unter Lebenden im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes zu werten. Damit ist zugleich ausgeschlossen, dass diese Vorgänge als erbschaftsteuerlich befreite Zuwendungen É an die CDU angesehen werden können. Infolgedessen durften auch keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden."
Auch für den Verwaltungsrechtler Ulrich Battis, auf Parteifinanzen spezialisierter Professor an der Berliner Humboldt-Universität, legt die Sammlung nahe, dass es sich "um Direktspenden an Kohl und nicht um Parteispenden an die CDU handelte". Direktspenden seien nicht von Schenkungsteuer befreit. Battis in einer Expertise für den stern: "Ausschlaggebend für die Abgrenzung von Direktspende und Parteispende ist allein die Zwecksetzung der Spender." Die entscheidende Frage laute: "Wollten die Spender mit ihren Zuwendungen Kohl oder die CDU unterstützen?" Dies könne "nur durch die individuelle Befragung der namentlich bekannten Spender geklärt werden".
Die Motivforschung können sich die Finanzbehörden indes teilweise ersparen. Kohl selbst sagte vor dem Parteispendenuntersuchungsausschuss des Bundestages im Sommer 2000: "Bei diesen Spendern sind eine Menge Leute, die mir das Geld geben wollten, um mir zu helfen, wohl wissend, dass es für die CDU ist. Aber sie waren eigentlich nicht unterwegs, um der CDU eine Spende zu geben. Das Beispiel ist Herr Schumann, Herr Schumann hätte dieses Geld mit Sicherheit nicht an die CDU gegeben." Der Miteigentümer des Zeitungskonzerns WAZ bestätigte das schon damals: "Der große Respekt vor der politischen Leistung Helmut Kohls hat mich zur Geldgabe bewogen." Bei Großspender Leo Kirch, der Parteien sonst abblitzen ließ, war das Motiv ebenso eindeutig. "In einem Fall", fasste das Ausschussprotokoll seine Aussage zusammen, "habe er eine Ausnahme gemacht. (…) Da habe er seinem Freund Kohl eine Spende von einer Million Mark zur Verfügung gestellt."
Dass am Ende die CDU das Geld bekam, spielt auch aus Sicht des Düsseldorfer Parteienrechtlers Professor Martin Morlock keine Rolle: "Nicht alles, wovon eine Partei profitiert, erfüllt den Spendenbegriff." Leistungen, die einer Partei nicht direkt zugewendet würden, seien lediglich eine "Parallelaktion", keine Parteispende.
Überdies bekräftigt die Rechtsprechung: Direkte Zuwendungen an Politiker unterliegen auch dann der Schenkungsteuer, wenn die Gelder für die Partei oder im Interesse der Partei verwendet wurden. Professor Joachim Lang vom Institut für Steuerrecht an der Uni Köln, einer der renommiertesten deutschen Steuerrechtler, zum stern: "Das ist gar keine Frage, das lässt sich auf einer DIN-A4-Seite zwingend begründen."
Prüfung der Vermögensverschiebung
Rasenack verweist auf die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die darauf abhebe, ob der Beschenkte über das Geld "tatsächlich und frei verfügen" kann. Geprüft werden müsse, wo es zu einer Vermögensverschiebung gekommen ist: "Eine solche hat im vorliegenden Fall aber zwischen den Spendern und Kohl und nicht zwischen diesen und der CDU stattgefunden." Das Geld sei in die Verfügungsgewalt des Altkanzlers gelangt, und zwar so, "dass Kohl die auf seinem Rechtsanwalt-Anderkonto eingegangenen Gelder in Ausübung seines Weisungsrechts zu einem von ihm vorher bestimmten Zweck verwenden konnte". Hätten die Spender der CDU direkt helfen wollen, wäre der Weg über das Anderkonto unnötig gewesen.
Kohls Interessenvertreter halten dagegen. Willi Hausmann, ehemals Bundesgeschäftsführer der CDU, nennt Rasenacks Expertise "eine völlig abwegige Sache". Hausmann zum stern: "Es waren keine Spenden an Kohl. Sein Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner hat deshalb ein Anderkonto eingerichtet, wodurch das Geld nie in die Verfügungsgewalt von Kohl gekommen ist." Die Spendenquittungen der CDU seien korrekt ausgestellt worden. Holthoff-Pförtner bezeichnet die Forderung nach Schenkungsteuer als "Unsinn". Spenden seien auch dann schenkungsteuerfrei, "wenn ein Abgeordneter eine Zuwendung mit der Auflage der Weiterleitung an die Partei erhält und die Weiterleitung erfolgt".
Die Berufung auf das Anderkonto taugt laut Rasenack jedoch nicht zur Entlastung Kohls. Denn es war ein Konto des Notars, kein CDU-Anderkonto. Treuhänder war der Notar, Treugeber Kohl. Der Ex-Kanzler habe von "meiner Aktion" gesprochen und sei keineswegs nur Vermittler eines fremden Willens gewesen, denn er habe gewusst, dass Spender wie Schumann niemals direkt an die Partei überwiesen hätten. Rasenack: "Das ist nicht das Bild eines Boten, der Parteispenden von anderen überbringt und selbst mit der Sache weiter nichts zu tun hat." Der Professor weiter: "Man wusste zwar, dass das Geld an die CDU gehen werde. Das war jedoch nicht das eigentliche Motiv für die Spender. Vielmehr wollte man Kohl in einer für ihn misslichen finanziellen Situation helfen."
"Krasseste Rechtsbeugung"
Für den Münchner Steuerrechtler Peter Spörlein ist die Spendensammelaktion ein Fall für den Staatsanwalt - und darauf machte er die Behörden auch aufmerksam. "Da fand Rechtsbeugung im krassesten Maße statt", sagt Spörlein. Der 64-Jährige hat Erfahrung. In der Affäre um den bayerischen Bäderkönig Eduard Zwick, der die CSU mit Spenden bedient hatte, richtete er so lange Eingaben an die Finanzverwaltung und Ministerpräsident Edmund Stoiber, bis eine Expertise bestätigte, dass gegen Recht und Gesetz verstoßen worden war. Die Erben des CSU-Gönners mussten Steuern in zweistelliger Millionenhöhe nachzahlen. Spörlein: "Das Steuerrecht ist oft Spielball der Politik."
Rasenacks Gutachten hat über Kohl hinaus Konsequenzen: Sind die Spenden an ihn als "Schenkungen unter Lebenden zu werten", so der Steuerexperte, "dann waren sie auch keine steuerbefreite Zuwendung an die CDU". Ergo: Die Partei hätte keine Spendenquittungen ausstellen dürfen, die wiederum steuermindernd absetzbar waren. Davon ging Kohl ursprünglich selbst aus. Er nannte den Beitrag der Spender vor der Presse "steuerlich nicht absetzbar".
Spörlein leitet weitreichende Konsequenzen aus der Auffassung von Rasenack ab. Seiner Meinung nach müsste das zuständige Finanzamt in Berlin die CDU in so genannte Spendenhaftung nehmen. Zum einen habe sie die Gelder zu Unrecht als Parteispenden ausgewiesen, zum anderen gesetzwidrig verwendet. Das Parteiengesetz bestimmt nämlich, dass die Parteien ihre Gelder "ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben" einsetzen dürfen. Im Fall Kohl wurde das Geld jedoch zum "Ausgleich der Zahlungsverpflichtung" verwendet, die durch sein "Fehlverhalten" entstanden war, wie es in seiner Presseerklärung vom 9. März 2000 heißt. Nach Paragraph 10b Einkommensteuergesetz haften Parteien für Verstöße mit 40 Prozent der gespendeten Beträge. Würde ein Verstoß bejaht, wären das bei 5,141 Millionen Mark Ausgangssumme 2,056 Millionen, umgerechnet 1,051 Millionen Euro.
Dem Fiskus stünden also insgesamt noch 3,302 Millionen Mark zu, umgerechnet 1,688 Millionen Euro: Kohl müsste rund 637 000 Euro Schenkungsteuer nachzahlen, die CDU gut eine Million Euro durch zu Unrecht ausgestellte Spendenquittungen. Pikanterie am Rande: Das Ehepaar Kohl selbst spendete 700 000 Mark - und hatte die Möglichkeit, mit der Spendenquittung die eigene Steuerschuld zu mindern. Die CDU wiederum kassierte für die Kohl-Spende rund 300 000 Mark Zuschuss aus der Staatskasse. Insgesamt betrug der Staatszuschuss für die CDU 2,75 Millionen Mark - die Steuerbürger zahlten bei der Wiedergutmachung des durch Kohl angerichteten Schadens unfreiwillig mit.
Fragen bleiben
Es bleiben Fragen: Weshalb haben die zuständigen Finanzämter die Prüfung der Spendermotive unterlassen? Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs legt fest: Besteht auch nur die Möglichkeit einer Steuerpflicht, "muss das zuständige Finanzamt in die Prüfung eintreten". Ein bewusster Verstoß dagegen wäre Rechtsbeugung. Der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Bleh in Kaiserslautern kommentierte indes die Aufforderung Spörleins, dem Schenkungsteuerfall nachzugehen, mit den Worten: "Dazu müssten wir ja Motivationsforschung bei den Spendern betreiben." Genau das wäre Behördenpflicht gewesen. Weshalb leitete die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren ein?
Beim Altkanzler legten sich alle Beteiligten schnell fest, die Gelder als Parteispenden zu behandeln. Im Juli 2000 überraschte Kohl den Untersuchungsausschuss des Bundestags mit dem Hinweis, dass im SPD-geführten Bundesfinanzministerium "in einem eigens zusammengeholten Gremium erörtert worden ist, ob man mir in der Sache am Zeug flicken kann". Die Sitzung habe bereits im Februar 2000 stattgefunden, rund vier Wochen, bevor Kohl seine Sammelaktion publik machte, wie Referatsleiter Stefan Förster gegenüber Spörlein bestätigte. Der Fall Kohl sei aber "nicht in einem eigens zusammengeholten Gremium erörtert" worden, sondern "lediglich außerhalb der Tagesordnung", als Vertreter der obersten Finanzbehörden und der Länder besprochen hätten, welches Finanzamt für die schenkungsteuerrechtliche Prüfung der Sammelaktion zuständig sei.
Aber wieso musste die Zuständigkeit überhaupt beraten werden, da doch laut Gesetz stets das für den Wohnort des Spenders oder des Begünstigten verantwortliche Schenkungsteuerfinanzamt tätig werden muss? Weshalb hat der Untersuchungsausschuss-Vorsitzende Volker Neumann (SPD) gegenüber Spörlein zweimal betont: "Das Bundesfinanzministerium bejaht die Steuerpflicht"? Dennoch wurde die Steuerfrage im Ausschuss nicht weiterverfolgt - aus Zeitgründen, so Neumann. Der SPD-Mann hatte zunächst, wie er dem stern sagte, sogar eine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erwogen. Rasenacks Expertise findet er nun "sehr plausibel".
Widersprüchlich erscheint auch das Verhalten des Ministerialrats Johannes Becher von der Bundestagsverwaltung, der für Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) die Parteienfinanzierung überwacht. Zunächst habe Becher laut Spörlein die Ansicht geäußert, Schenkungsteuer sei fällig, das lasse sich am Fall Schumann belegen. Er habe daher, sagte er dem Münchner Steuerexperten, der bei ihm anfragte - in mehreren Telefonaten -, die CDU schriftlich aufgefordert, sie möge hier sensibel vorgehen. Doch letztlich akzeptierte er, dass die CDU das Geld im Rechenschaftsbericht für 2000 als Parteispenden auswies.
Finanzbehörden bemerkenswert schnell mit ihrem Urteil
Auch die Finanzbehörden waren bemerkenswert schnell mit ihrem Urteil. Sowohl die Oberfinanzdirektion München für Bayern als auch die Oberfinanzdirektion Koblenz für Rheinland-Pfalz erklärten im März 2000, kurz nach der Pressekonferenz Kohls, die Gelder seien an die CDU gegangen und somit steuerfrei. Kohls spätere Äußerungen vor dem Untersuchungsausschuss wurden nicht zur Kenntnis genommen. Die nachgeordneten Schenkungsteuer-Finanzämter, etwa die von Kusel für Rheinland-Pfalz und Kaufbeuren für Bayern, hatten die von oben verordnete Rechtsauffassung zu übernehmen.
Die Justiz zog nach. Weil die Finanzämter davon ausgingen, dass keine Schenkungsteuerpflicht bestehe, ließ die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wissen, dass sie Ermittlungen gegen Kohl und die Vorsteher der zuständigen Finanzämter ablehne. Es könne von einem "betrügerischen Verhalten des Altbundeskanzlers (É) keinesfalls die Rede sein". Pflichtwidriges Verhalten der Finanzbeamten sei nicht erkennbar, zumindest hätten sie eine "vertretbare Entscheidung" getroffen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde Spörleins wies das Mainzer Justizministerium als "unbegründet" ab.
Sollten die Finanzbehörden in der Sache Kohl doch noch aktiv werden wollen, wäre es noch nicht zu spät: Der Anspruch verjährt erst Ende 2004.
Hans Peter Schütz