Personal und Kunden bespitzelt: Gericht verurteilt Ikea zu Millionenstrafe (original) (raw)

Das Logo vom Einrichtungskonzern IKEA im Ortsteil der Gemeinde Schönefeld.

Ikea Frankreich will nach der Verurteilung nach vorne blicken

© Patrick Pleul / DPA

Im Prozess um das Ausspähen von Personal und Kundschaft gegen Ikea Frankreich ist das Urteil gefallen: Demnach muss der Möbelriese eine Millionenstrafe zahlen. Und auch der frühere Konzernchef wurde zur Rechenschaft gezogen.

Ikea ist in Frankreich wegen des Ausspähens von Personal und Kundschaft zu einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt worden. Ein Gericht in Versailles befand den französischen Ableger des schwedischen Möbelhausgiganten am Dienstag des gewohnheitsmäßigen "Sammelns persönlicher Daten mit betrügerischen Mitteln" für schuldig. Die Anklage hatte einen Fall von "Massenüberwachung" gesehen und deshalb eine Geldbuße von zwei Millionen Euro für Ikea gefordert.

Ex-Chef von Ikea Frankreich ebenfalls verurteilt

Ikea Frankreich teilte auf Anfrage mit, man habe die Entscheidung zur Kenntnis genommen. Sie erlaube, nun nach vorne zu blicken. Man habe die Geschehnisse, welche die Werte und ethischen Standards des Unternehmens stark verletzt hätten, immer entschieden verurteilt, sich entschuldigt und Reformen eingeleitet, die auch heute das Verhalten leiteten.

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In dem Prozess wurden auch der frühere Geschäftsführer von Ikea Frankreich, Jean-Louis Baillot, zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe über 50.000 Euro verurteilt, weil er das Bespitzelungs-System angeordnet hatte. Die Anklage hatte drei Jahre Haft für Baillot gefordert, davon zwei zur Bewährung.

Ein weiterer früherer Verantwortlicher erhielt 18 Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe von 10.000 Euro.

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Zwischen 2009 und 2012 sammelte Ikea laut den Ermittlern vertrauliche Informationen über fast 400 Mitarbeiter und Bewerber, etwa über mögliche Vorstrafen oder Bankauszüge. Der Konzern beauftragte damit Privatdetektive und sogar Polizisten. Ähnliche Auskünfte sollen auch zu Kundschaft verlangt worden sein, die mit Ikea im Rechtsstreit lag. Ein Geschädigten-Anwalt warf Ikea regelrechte "Stasi"-Methoden vor.

Der Skandal war 2012 durch das Enthüllungsblatt "Canard enchaîné" ans Licht gebracht worden. Die Gewerkschaft FO erstattete daraufhin Anzeige gegen unbekannt wegen der illegalen Verwendung von Personaldaten. Der schwedische Konzern distanzierte sich von den vorgeworfen Praktiken. Ikea Frankreich leitete eine interne Untersuchung und Reformen ein.

Der Gewerkschafter Adel Amara äußerte sich als einer der Zivilkläger in dem Verfahren "zufrieden" über das Urteil, nannte die Strafe aber "ein wenig milde". Ex-Konzernchef Baillot reagierte dagegen "schockiert", wie sein Anwalt mitteilte. Der Verteidiger kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.

DPA · AFP

mad