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Gehaltsrechner / Brutto-Netto-Rechner Wie viel Gehalt bleibt Ihnen am Monatsende?

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Der Gehaltsrechner von stern.de zeigt, wie hoch hoch Ihr Nettogehalt ausfällt.

© Eibner-Pressefoto/Picture Alliance / Picture Alliance

Was bekommen Sie an Nettogehalt auf die Hand? Prüfen Sie mit dem kostenlosen Gehaltsrechner, ob eine Gehaltserhöhung, ein Krankenkassen- oder Jobwechsel den gewünschten Gehaltssprung bringt.

Stehen Sie vor einer Gehaltsverhandlung oder peilen Sie einen Jobwechsel an? Der kostenlose Brutto-Netto-Rechner von stern.de zeigt Ihnen, wie hoch Ihr derzeitiges oder künftiges Gehalt nach dem Abzug von Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen ist.

Unter dem Gehaltsrechner finden Sie einige Erläuterungen zu den auszufüllenden Feldern.

Einige Erläuterungen zu den auszufüllenden Feldern im Brutto-Netto-Rechner:

Monatslohn: In diesem Feld geben Sie das Brutto-/Nettoeinkommen ein. Das Arbeitsentgelt kann als Monats- aber auch Jahreseinkommen angegeben werden. Den Zeitraum müssen Sie entsprechend Ihrer Angabe auswählen.

Steuerklasse: Die Steuerklasse nimmt Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer.

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen: I: Ledige, geschiedene, verwitwete ohne Kinder

II: Alleinerziehende ledige, geschiedene oder verwitwete mit Kindern

III: Verheiratete Alleinverdiener, Doppelverdiener, dessen Ehepartner in Lohnsteuerklasse V ist (Ehepaare, bei denen es einen Vielverddiener und einen Wenigverdiener gibt)

IV: Verheiratete Doppelverdiener (bei etwa gleichem Einkommen)

IV mit Faktor: siehe IV, der Splittingvorteil wird jedoch schon während des Jahres berücksichtigt

V: Verheiratete, deren Partner in Steuerklasse III ist

VI: Bei einem zusätzlichen Dienstverhältnis bzw. einem Nebenverdienst

Monatsfreibetrag: Mit einem Freibetrag lassen sich die monatlichen Steuern reduzieren. Als Freibetrag können Sie sich die Kosten für die Kinderbetreuung eintragen lassen, für Berufspendler bietet es sich an, die Fahrkosten für den Weg zur Arbeit eintragen zu lassen. Als Richtwert gelten Beträge ab 920, – € pro Jahr.

Der Antrag für einen Freibetrag kann bis zum 30.11. jedes Jahres beim Finanzamt gestellt werden. Wer keinen Antrag stellt, kann sich die Ausgaben nachträglich aber auch vom Finanzamt erstatten lassen, indem die angefallenen Kosten bei der Steuererklärung angegeben werden.
Der steuerliche Grundfreibetrag wird automatisch bei der Berechnung berücksichtigt.

Kinderfreibetrag: In Deutschland gibt es einen steuerlichen Kinderfreibetrag, der beiden Elternteilen zur Hälfte zustehen. Er kann aber auch auf einen Elternteil übertragen werden. Er entspricht dem Existenzminimum des Kindes.

Abhängig von der Einkommenshöhe kann er das zu versteuernde Einkommen senken. Fällt das Kindergeld höher aus als der steuerliche Vorteil, spielt der Kinderfreibetrag keine Rolle.

Angerechnet wird er aber immer bei der Kalkulation der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags.

Zusatzbeitragssatz: Jede Krankenkasse kann von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen, dessen Höhe sie selbst festlegen kann. Der Gehaltsrechner für die Ermittlung von Nettolohn beziehungsweise -gehalt berücksichtigt bei seinen Kalkulationen einen Beitrag in Höhe von 0,9 %, da die meisten Kassen diesen Satz erheben. Es gibt aber auch Kassen, bei denen gar kein oder ein geringerer Beitrag anfällt. Sollte das bei Ihrer Kasse der Fall sein, tragen Sie bitten den individuellen Satz selbst ein.

Beispiel Zusatzbeiträge:

Serie: Was verdient man in verbreiteten Berufen?

Der stern hat sich einmal näher angesehen, wie die Verdienstmöglichkeiten in einigen verbreiteten Berufen aussehen. Unten finden Sie Links zu den Artikeln: