Wohnen A-Z | Studierendenwerk Düsseldorf (original) (raw)

Allgemeine Wohninformation (PDF) (PDF englisch)

Ansprechpartnerinnen**/**Ansprechpartner

Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner und Sprechzeiten finden Sie

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Antragsverfahren/Bewerbung (siehe auch Bewerbungskriterien)

Eine Bewerbung für einen Platz in den Wohnanlagen können Sie online stellen. Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und laden Sie eine aktuelle Studienbescheinigung sowie ein Passfoto hoch. Es werden nur vollständige Anträge berücksichtigt. Nach Einreichung der Bewerbung erhalten Sie monatlich eine E-Mail mit einem Link, den Sie innerhalb von 5 Tagen bestätigen müssen, sofern Sie weiterhin an einem Wohnraum interessiert sind. Bestätigen Sie den Link nicht, wird Ihre Bewerbung gelöscht. Eine Bewerbung begründet keinen Anspruch auf die Vermittlung eines eines Wohnplatzes.

Auszug

(siehe Einzug/Auszug)

Behindertengerechtes Wohnen

Der Wohnraum für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung muss besondere Bedingungen erfüllen, die der jeweiligen Beeinträchtigung individuell angepasst sind. Das Studierendenwerk Düsseldorf stellt barrierefreie Wohnplätze zur Verfügung. Bei Fragen und für weiterführende Informationen finden Sie Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner und Sprechzeiten

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Bewerbungskriterien (siehe auch Antragsverfahren/Bewerbung)

Wohnberechtigt sind alle Vollzeit-Studierenden, die an einer der folgenden Hochschulen im Erststudium ordentlich immatrikuliert sind und die Regelstudiendauer noch nicht erreicht/überschritten haben:

Beachten Sie, dass die Vergabe der Wohnplätze an den Studienort gebunden ist. Für die Unterbringung von Studierenden mit einem Dualen Studiengang, mit einem Masterstudiengang sowie für Teilzeitstudierende gibt es besondere Voraussetzungen; diese unterliegen einer gesonderten Prüfung. Grundsätzlich werden die Bewerbungen von Studierenden eines Dualen Studiengangs, eines Masterstudiengangs sowie von Teilzeitstudierenden nachrangig behandelt. HINWEIS: Der Status Ihrer Bewerbung wird in unserem Webportal für Sie erst sichtbar, wenn Sie von uns ein Angebot erhalten haben. Wir bitten daher von Mehrfachbewerbungen unbedingt abzusehen! Mehrfachbewerbungen haben zur Folge, dass nur Ihre jüngste Bewerbung aktiv bleibt. Alle älteren Bewerbungen werden gelöscht; somit verlieren Sie Ihre bisherige Wartezeit aus früheren Bewerbungen.

Berechtigungsnachweis (Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung) hochladen

Bitte laden Sie eine Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung für jedes Semester bis zum 31.10. (WS) bzw. 30.04. (SS) unaufgefordert elektronisch über das Webportal des Studierendenwerks Düsseldorf unter https://tl1host.eu/SWD/#maintenance hoch. Diese Studienbescheinigung muss Folgendes aufweisen: Matrikelnummer Studienbeginn Hochschulsemester Urlaubssemester Regelstudienzeit Die Studienbescheinigung für das BAföG enthält in der Regel diese Angaben.

Betriebskosten

Betriebskosten sind bei den meisten Wohnanlagen bereits als Pauschale in der Miete enthalten. Bei einigen Wohnanlagen ist der Stromverbrauch direkt mit dem Energieversorgungsunternehmen abzurechnen und in zwei Anlagen erfolgt die Abrechnung von Haushaltsstrom, Wasser, Abwasser, Heizung über Stadtwerke Düsseldorf.

Dauer der Wohnzeit

Mietverträge mit dem Studierendenwerk Düsseldorf sind auf vier Semester befristet. So wird möglichst vielen Studierenden die Möglichkeit gegeben, einen günstigen Wohnraum zu bekommen. Im Ausnahmefall kann ein Antrag auf Abschluss eines neuen befristeten Mietvertrages gestellt werden. Dieser ist mit einer Begründung (ggf. Nachweis über den Studienverlauf) und der Mitteilung über den benötigten Zeitraum an den/die zuständige Sachbearbeiter:in zu senden.

Einzug/Auszug

Einzüge, Auszüge bzw. Schlüsselübergaben erfolgen an Werktagen innerhalb der Arbeitszeiten durch die Hausverwaltung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie Ihren Mietvertrag und Personalausweis/Pass mit. Bei Einzug werden Wohnungsausstattung und -zustand in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Bei Auszug muss der Wohnraum bis spätestens 08:00 bzw. 10:00 Uhr am letzten Tag des Mietverhältnisses übergeben werden. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig/frühzeitig einen Übergabetermin. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, in dem festgestellte Schäden aufgenommen und ggf. später mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden. Beim Auszug haften Sie für fehlende oder beschädigte Einrichtungsgegenstände bzw. für bei Einzug nicht gemeldete Mängel.

Hausordnung

Internet

Kaution

Vor Abschluss eines Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten zu hinterlegen, die Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückbekommen, sofern keine Mietrückstände bestehen oder keine Beschädigungen vorhanden sind, die auf einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zurückzuführen sind. Die Kaution wird gem. § 551 BGB nicht verzinst. Die Zinsen, die während Ihrer Mietzeit angefallen sind, werden in die Instandhaltung der jeweiligen Wohnanlage investiert. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt bei mängelfreier Rückgabe des Wohnraums in der Regel zwei bis drei Monate nach Auszug.

Mieten

Die Mieten sind als Kostenmieten kalkuliert und liegen somit deutlich niedriger als die Mieten auf dem privaten Wohnungsmarkt.

Notfälle/Reparaturen

Bei technischen Notfällen außerhalb der Dienstzeiten der Hausverwaltungen beachten Sie die Aushänge an unseren Hinweistafeln in den Wohnanlagen. Dort finden Sie eine Auflistung von Firmen, die Sie nach Dienstschluss der Hausverwaltungen sowie an Wochenenden und Feiertagen in technischen Notfällen verständigen können. Wir weisen darauf hin, dass ausschließlich diese Firmen außerhalb der Dienstzeiten der Hausverwaltungen zu beauftragen sind.

Wichtig: Bei Notwendigkeit haben Sie keine Bedenken und kontaktieren Sie die Polizei (Online-Anzeige möglich).

Notschlafplätze

Wenn keine Wohnplätze in den Wohnanlagen mehr vermittelt werden können, bietet das Studierendenwerk Düsseldorf jeweils zum Wintersemesterbeginn für neue Erstsemester-Studierende der Heinrich-Heine-Universität, der Hochschule Düsseldorf, der Robert Schumann Musikhochschule Düsseldorf und der Kunstakademie Düsseldorf kurzfristig eine geringe Anzahl an Notschlafplätze an. Registrieren können Sie sich online. Wählen Sie unter <gewünschtes Mietobjekt> „Notschlafplatz“ sowie unter „Alle Notschlafplätze in Düsseldorf“ aus. Die weiteren Abfrage-Sets füllen Sie bitte vollständig aus und laden ein Passfoto und Ihre Immatrikulation bzw. Ihre Zulassung hoch. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Informationen zum Bewerbungsverfahren um einen Wohnplatz in unseren Wohnanlagen. Wann die Notschlafplatzvergabe stattfindet, entnehmen Sie bitte der Information auf der Startseite unserer Homepage. Alle weiteren Informationen erhalten Sie bei Zuteilung eines Notschlafplatzes.

Reparaturmeldung

Rundfunk- und Fernsehgebühren

Alle Wohnanlagen sind über Satelliten-Empfangsanlagen oder Breitbandkabel mit Rundfunk- und Fernsehanschlüssen ausgestattet. Hierfür müssen Sie an die GEZ Gebühren zahlen. Wenn Sie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Wenn Sie als Student, Azubi oder Schüler noch zu Hause wohnen, zahlen Ihre Eltern den Beitrag. Für Studierende ohne Anspruch auf staatliche Förderung gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag. Sie wohnen in einer Wohnanlage? Wenn Ihr Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht, wird es als Wohnung gewertet. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen: Pro Zimmer ist der monatliche Beitrag zu zahlen. Wenn mehrere Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt sind, handelt es sich um eine Wohngemeinschaft. Pro Wohngemeinschaft ist ein Beitrag fällig. Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres, Erasmus-Studenten oder andere Stipendiaten sind grundsätzlich beitragspflichtig. Weiter Informationen und ein Erklärvideo finden Sie auch unter rundfunkbeitrag.de/studierende und Newsroom.

Tutorinnen/Tutoren

In einigen Wohnanlagen gibt es Tutorinnen/Tutoren. Sie sind Ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner bei Fragen rund um das Leben in und außerhalb der Wohnanlagen.

Umzug innerhalb der Wohnanlagen

Ein Umzug innerhalb der Wohnanlagen ist nur in Ausnahmefällen (z.B. nachgewiesene Krankheitsfälle) möglich. Wegen des hohen Verwaltungsaufwandes wird dafür eine Umzugspauschale berechnet.

Untervermietung

Eine Untervermietung ist nur in den Semesterferien oder bei studienbedingter Abwesenheit (Praxis- oder Auslandssemester) mit Zustimmung des Studierendenwerks Düsseldorf möglich. Die Untermieterin/der Untermieter muss den Studierendenstatus haben. Es ist ein besonderer Untermietvertrag abzuschließen, der unter

Untermietvertrag (PDF)

als Download oder bei Ihrer Hausverwaltung sowie Ihrer/Ihrem Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter verfügbar ist. Der Untermietvertrag ist genehmigungspflichtig und muss unbedingt mindestens zwei Wochen vor Beginn des Untermietverhältnisses bzw. vor Einzug die Untermieterin/der Untermieter beim Studierendenwerk eingereicht und von dort genehmigt worden sein. Folgende Unterlagen müssen dabei sein: Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung der Untermieterin/des Untermieters, ggfs. Praktikumsnachweis und Nachweis studienbedingter Abwesenheit (Praxis- oder Auslandssemester der Hauptmieterin/des Hauptmieters). Unerlaubte Untervermietung hat mietrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Bei Kündigung durch die Mieterin/den Mieter ist eine Untervermietung während der Kündigungsfrist nicht möglich.

Versicherungen

Hausratversicherung

Wir empfehlen dringend, eine eigene Hausratversicherung abzuschließen. Der neue Laptop, die Hi-Fi-Anlage oder der Smart-TV – auch Studierende haben Gegenstände, die wertvoll sind. Wenn diese durch einen Wohnungsbrand zerstört oder durch Einbruch gestohlen werden, ist der Schaden mit BAföG oder Nebenjob-Verdienst oft nicht auszugleichen. Hier hilft eine Hausratversicherung.

Private Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch eine der Wichtigsten überhaupt. Wir empfehlen aus langjähriger Erfahrung dringend den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.

Waschmaschinen

In den Wohnanlagen gibt es Waschmaschinen und Trockner (ausgenommen hiervon sind die Wohnanlagen Ernst-Derra-Straße 41-49 und Himmelgeister Straße 250-252, 262-264 und 318). Die Benutzungsgebühren können ausschließlich über die MensaCard bezahlt werden. Ein Wasch-/Trockengang kostet derzeit 2,60 Euro. (Stand:01.11.2018). Die MensaCard wird an den Kassen in den Cafeterien verkauft. Die Ausgabe der MensaCard für Studierende erfolgt gegen Vorlage eines gültigen Studierendenausweises bzw. einer Immatrikulationsbescheinigung.

Wohnberechtigungsschein

Für einige unserer Wohnanlagen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, der zum Bezug einer Sozialwohnung (mit Wohnungsbaumitteln öffentlich geförderter Wohnraum) berechtigt. Wenn Sie bereits in Düsseldorf oder in einem anderen Bundesland Ihren Erstwohnsitz haben beantragen, beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein beim Wohnungsamt der Stadt Düsseldorf. Sollten Sie in einer anderen Stadt in Nordrhein-Westfalen mit Erstwohnsitz gemeldet sein, beantragen Sie den „Allgemeinen Wohnberechtigungsschein“ bitte unverzüglich beim Wohnungsamt Ihrer Heimatstadt. Dazu legen Sie bitte unbedingt dem Wohnungsamt dieses Angebotsschreiben vor! Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Ein Wohnberechtigungsschein ist außerdem an Einkommensgrenzen gebunden; diese beziehen sich jedoch nur auf das eigene Einkommen und nicht auf das der Eltern. Für den Antrag benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, eine Meldebescheinigung, einen Einkommensnachweis, eine Studienbescheinigung und unser Angebotsschreiben. Der Wohnberechtigungsschein stellt eine Berechtigung dar, ein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer Wohnung besteht aber nicht. Sofern Sie sich für eine Wohnanlage beworben haben, für die ein WBS-Schein benötigt wird, empfehlen wir Ihnen, diesen sofort zu beantragen. Dieser ist in der Regel 1 Jahr gültig.

Wohnungsgeberbescheinigung

In Deutschland besteht die Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Hierfür ist die Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich, welche die Vermieterin/der Vermieter ausstellt. Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen. Hierfür ist eine Bescheinigung erforderlich.

Zweitwohnsteuer

Wer am Studienort ein Appartement oder ein WG-Zimmer mietet, aber den Hauptwohnsitz bei den Eltern beibehält für den kann es in Krefeld und Mönchengladbach teuer werden. Denn viele Kommunen verlangen eine Zweitwohnungssteuer. Für jede Einwohnerin/jeden Einwohner, der mit seinem Erstwohnsitz in einer Gemeinde gemeldet ist, erhält die Kommune einen Steuerausgleich. Dieser Finanzausgleich greift nur für den Erstwohnsitz. Weil aber auch diese Bewohnerinnen/Bewohner mit Zweitwohnsitz öffentliche Einrichtungen der Stadt – wie Schwimmbäder oder Bibliotheken – besuchen und diese Einrichtungen auch unterhalten werden müssen, erheben einige Städte eine Zweitwohnungssteuer, so auch Krefeld (bis zu 12 % auf die Nettokaltmiete) und Mönchengladbach (bis zu 10 % auf die Nettokaltmiete). Wer diese Kosten vermeiden möchte, sollte sich hier mit dem Erstwohnsitz anmelden. In Düsseldorf, Kleve und Kamp-Lintfort wird zurzeit keine Zweitwohnungssteuer erhoben.