Amtsgericht Freising: Beim Löschen Dateien übersehen (original) (raw)

Zwei abgespeicherte Dateien, die zwei Kinder in vorpubertärem Alter zeigen, sind einem bislang unbescholtenen Rentner aus Moosburg zum Verhängnis geworden. Vermutlich durch einen Hinweis des FBI fand bei ihm vor nicht ganz zwei Jahren eine Hausdurchsuchung statt. Dabei stießen die Ermittler auf einem Laptop auf die beiden inkriminierten Bilder. Nach einem Verständigungsgespräch unter den Verfahrensbeteiligten beschloss das Schöffengericht am Freisinger Amtsgericht, das Verfahren wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften gegen eine Geldauflage von 1000 Euro zugunsten des Freisinger Kinderschutzbundes einzustellen.

Der 68-Jährige hinterließ auf der Anklagebank einen zerknirschten Eindruck. Die Hausdurchsuchung und das laufende Verfahren erfülle ihn mit tiefer Scham, sagte er. Auf der Suche nach pornografischen Darstellungen von Erwachsenen habe er ganze Datenblöcke aus dem Internet heruntergeladen, erklärte er seinen Fehltritt. „Da waren Sachen dabei, die ich nicht wollte“, verlas der Angeklagte aus einer von ihm verfassten Erklärung. Diese habe er gelöscht, die beiden angeklagten Bilder habe er aber wohl übersehen. Dass er durch „hemmungsloses Herunterladen“ auch verbotene Darstellungen auf seinem Laptop speicherte, habe er in Kauf genommen. Erst im Laufe des Verfahrens sei ihm dessen ganze Tragweite bewusst geworden. „Die Kinder machen Grauenhaftes durch.“

Vorsitzender Richter Manfred Kastlmeier wies darauf hin, dass sich seit Juli dieses Jahres der Strafrahmen verschoben habe. Statt einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gilt seit Juli nur mehr ein Mindestmaß von drei Monaten. Diese Strafen können zur Bewährung ausgesetzt werden. Laut Mitteilung der Bundesregierung sollen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte im Einzelfall flexibel handeln können, um schwere Fälle vorrangig zu behandeln. Dies sei etwa der Fall, wenn jemand ungewollt in Besitz von kinderpornografischem Material erlangt. Das sei etwa bei einem unbeabsichtigten automatischen Download auf ein Handy denkbar, der aus Nachlässigkeit nicht gelöscht wurde.

Solche Verfahren konnten nach der alten Rechtslage nicht einfach eingestellt werden, wie es in der entsprechenden Erklärung der Bundesregierung heißt. Die Behörden mussten den Vorwürfen nachgehen und hatten dadurch weniger Zeit, sich um die wichtigen Fälle zu kümmern. Daher sei es in wenigen Fällen besser, das Verfahren einzustellen oder mit einem Strafbefehl zu erledigen, lautet die Empfehlung.