Rechte Symbole: Bremen verbietet Reichsflaggen in der Öffentlichkeit (original) (raw)
Schwarz-weiß-rote Reichsflaggen gelten als Erkennungszeichen von Rechtsextremen. Beamte in Bremen dürfen die Fahnen künftig konfiszieren und hohe Bußgelder verhängen.
18. September 2020, 17:06 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, AFP,
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Demonstration der Partei Die Rechte in Essen, zum 1. Mai, Aufmarsch von ca. 300 Rechtsextremen © Jochen Tack/imago images
Das Bundesland Bremen verbietet Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit. Ein entsprechender Erlass tritt am kommenden Montag in Kraft, wie die Innenbehörde der Stadt mitteilte. Den Angaben zufolge wird das Polizeigesetz um eine Bestimmung ergänzt, die das öffentliche Zeigen und Verwenden der historischen Flaggen verbietet. Beamte dürfen die Fahnen bei Verstößen konfiszieren, den Besitzerinnen droht künftig ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) bezeichnete die Flaggen als "Symbole nationalsozialistischer und ausländerfeindlicher Gesinnung", die aus der Öffentlichkeit verbannt werden müssten. "Es war Zeit zu handeln", sagte er mit Blick auf die jüngsten Ereignisse bei Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Berlin, wo Rechtsextremisten die Flaggen des deutschen Kaiserreichs vor dem Reichstag geschwenkt hatten.
Die Reichs- und Reichskriegsflaggen gelten seit Langem als ein Erkennungszeichen von Rechtsextremen, Reichsbürgern und anderen Demokratiegegnerinnen. Anders als Hakenkreuzfahnen sowie ähnliche nationalsozialistische Abzeichen sind sie nicht verboten. Es gab bisher lediglich Bestimmungen, wonach die Polizei sie etwa bei Demonstrationen in bestimmten Fällen beschlagnahmen kann.
In dem Erlass wird das Verbot laut Bremer Innenbehörde damit begründet, dass das Zeigen der schwarz-weiß-roten Flaggen "eine nachhaltige Beeinträchtigung der Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben und damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung" darstellt. Es gilt für alle Varianten der Reichskriegsflagge. Die einfache Reichsflagge ist nur betroffen, wenn "eine konkrete Provokationswirkung im Einzelfall besteht".